…Sonst. Werbungskosten | 6.411,93 | 12.645,48 | Gesamtsumme | 8.813,87 | 16.192,36 Diese Aufwendungen würden sich auf ihre Tätigkeiten als Lehrerin sowie Politikerin (Stadträtin und Obfrau der VP-Frauen) beziehen. In einem Ersuchen um Ergänzung vom 26…
…383b LStR Zahlungen, die aus beruflichen Anlässen im Wahlkreis des Mandatars erfolgen, als Werbungskosten absetzbar seien. Der Ballbesuch eines Politikers in seinem Wahlkreis sei regelmäßig als beruflich veranlasst anzusehen. Es werde ersucht, die Bewirtungskosten zu 50 % anzuerkennen, da die Bewirtung im Rahmen politischer Veranstaltungen (Fraktion…
…Erstellung der Nachtragsvoranschläge, Erstellung des Rechnungsabschlusses, Ausschreibung von Darlehensaufnahmen, Erstellung des Dienstpostenplanes, Erstellung aller Abgaben- und Gebührenverordnungen....Dass "normale Politiker" (z.B. Gemeinderäte) im Allgemeinen ein Arbeitszimmer im eigenen Haus nicht als Werbungskosten absetzen könnten, sei der Bw. bekannt, aber auf Grund der umfangreichen Heimtätigkeiten…
…hinaus mit, dass betreffend die Aufteilung der Aufwendungen als Stadträtin und als Landtagsabgeordnete in Anbetracht des beantragten Pauschales für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung (Politikerpauschale) die Aufwendungen der Gemeindevertretung in diesem Bereich überhaupt nicht erfasst worden seien. Des Weiteren ersuchte die Bw. um Berücksichtigung…
…schriftliche Erklärung über ihre beantragten Änderungen betreffend den Einkommensteuerbescheid abgibt. In der Folge beantragte die Bw. die Berücksichtigung der Aufwendungen für die Betreuung ihres 1996 geborenen Sohnes "als Werbekosten" mit nachstehender Begründung: Für eine Mandatarin (Politikerin) sei es unabdingbar notwendig, ihren Beruf ohne Unterbrechungen auszuüben…
…für den Zeitraum September 2004 bis Jänner 2005 von € 1.584,00. Honorarnote vom 10. 11. 2005 für das Seminar "Rhetorik für Politikerinnen" über € 200,00. Honorarnote vom 13. 3. 2006 für das Seminar "Ausbildung zur Trainerin 1" von € 1.224,00. …
…stehen für diese Fahrten nicht zu. Arbeitsstätte ist jene, von der aus der politische Funktionär seine politische Tätigkeit hauptsächlich ausübt. Arbeitsstätte ist bei einem Politiker, der auch eine lokale Funktion ausübt und dort regelmäßig erreichbar ist (z.B. Sprechstunden), im Regelfall jedenfalls der Sitz der…
…telefonische und schriftliche Kommunikation mit Hilfesuchenden, Offizieren, anderen Dienststellen, PolitikerInnen und Personen des öffentlichen Lebens. Der Kommunikationserfolg hänge dabei wesentlich von seinem Auftreten ab. Dazu würden eine klare Sprache und eine verständliche Artikulation gehören. Der Dienstgeber habe vom Bw für den Verbleib und Aufstieg im…
…vor einem weiblichen Akt, das Bild "Motiv Rosengeflecht", Überreichung eines Porträts bei einem Privattreffen des Bw. mit einer Politikerin) sowie zwei Fotos vom berufungsgegenständlichen Dachgeschossraum ("Der Maler im Atelier", "Atelier des Künstlers", Arbeitsbogen Seite 37 bis 39) enthält. Tatsächlich ist der Bw. neben seiner gewerblichen…
…die Nachrichten darüber zu sammeln, fortlaufend zu ergänzen und auszutauschen. Dem Einwand der Bw. ihre Tätigkeit sei mit der einer Tätigkeit eines Diplomaten bzw. Politikers zu vergleichen, ist entgegen zu halten, dass es sich bei diesen Berufsgruppen um ein jeweils anderes Berufsbild handelt. Die Bw…
…Wohnraumschaffung/Wohnraumsanierung, € 200,-- an Kirchenbeitrag, € 6.500,96 als Werbungskosten aus der Tätigkeit als Politiker, € 136,90 als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt und der Pauschbetrag für das auswärtige Studium einer Tochter (12 Monate) und eines Sohnes (4 Monate) ebenfalls als ag. Belastung…
…für Personenversicherungen, S 147.062,-- als Aufwendungen für Wohnraumschaffung/Wohnraumsanierung, S 3.000,-- an Kirchenbeitrag, S 84.148,-- als Werbungskosten aus der Tätigkeit als Politiker, S 6.190,-- als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt und der Pauschbetrag für das auswärtige Studium einer Tochter ebenfalls als ag…
…den Abgabenvorschriften erfasst und gleichmäßig behandelt werden. Dabei sei Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln! Dementsprechend sei in Anwendung des "Politikererlasses AÖF 1997/124" verbunden mit dem Gleichheitsgebot Vergleichbares gleichzusetzen, und es seien daher auch die oben beschriebenen Ausgaben der Bw. zum Abzug zuzulassen…
…Eine Ausnahme ist die Bewirtung von Geschäftsfreunden, wenn dies der Werbung dient und die berufliche Veranlassung weitaus überwiegt. Bei einem Politiker ist die berufliche Veranlassung zwar zuzugestehen, aber es wird damit auch in hohem Maße sein gesellschaftliches Ansehen gefördert, was somit wieder typischer nichtabzugsfähiger Repräsentationsaufwand…