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UFSW RV/0743-W/11Das Kartenpokerspiel Texas Hold'em unterliegt als Glücksspiel der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG (Zeitraum 19.7.2010 bis 1.1.2011) (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011Teil 1/6

…1. Streitpunkt 2. Verfahren 3. Bescheid gemäß § 201 BAO des Finanzamtes 4. Berufung 4.1. "Pokersport" 4.2. Poker sei deutlich mehr als die Hälfte Geschicklichkeitsspiel (arg. "vorwiegend") 4.3. Klärung durch Sachverständigengutachten 4.4. Literatur, die für die Geschicklichkeitsspieleigenschaft von Poker spräche 4.5…

UFSW RV/0743-W/11Das Kartenpokerspiel Texas Hold'em unterliegt als Glücksspiel der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG (Zeitraum 19.7.2010 bis 1.1.2011) (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011Teil 2/6

…auf die Betonung "Pokersport". Da die Bw. einwendet, dass durch die Aufzählung von Poker in § 1 Abs. 2 GSpG unter Annahme seiner Geschicklichkeitsspieleigenschaft eine unzulässige Ausweitung des Glücksspielmonopols stattfinde, legt der UFS in seiner Begründung ein besonderes Gewicht auf den Themenkreis Pokerspiel - Pokersport. Der UFS…

UFSW RV/0743-W/11Das Kartenpokerspiel Texas Hold'em unterliegt als Glücksspiel der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG (Zeitraum 19.7.2010 bis 1.1.2011) (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011Teil 3/6

…über die sich Spieler für die European Poker Tour qualifizieren können. Die Pokersoftware kann kostenlos heruntergeladen werden und ein PokerStars-Konto muss eröffnet werden. Die Plattform enthält unter "Alles über Poker" einen Überblick über die verschiedenen Pokervarianten: Texas Hold'em Regeln: Jeder Spieler erhält zwei…

UFSW RV/0743-W/11Das Kartenpokerspiel Texas Hold'em unterliegt als Glücksspiel der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG (Zeitraum 19.7.2010 bis 1.1.2011) (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011Teil 4/6

"können geübte Berufsspieler solche Situationen ausgezeichnet ausnützen und drücken diese Spieler aus dem Spiel. Dieser Spielzug des "Herausdrückens" ist nicht mit dem "Bluffen" zu verwechseln. Fast alle berühmten Pokerspiele sind nach dem Prinzip aufgebaut, dass den Spielern zu Beginn eine begrenzte Anzahl an Spielkarten ausgeteilt…

UFSW RV/0743-W/11Das Kartenpokerspiel Texas Hold'em unterliegt als Glücksspiel der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG (Zeitraum 19.7.2010 bis 1.1.2011) (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011Teil 5/6

…in Anlehnung an die Lokalisierung des Kartenpokerspiels im "Sport, Denksport", ein stärkeres Gewicht auf die Kombinations-, Konzentrations- und Durchhaltefähigkeiten der Spieler und auf die Betonung "Pokersport". Gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. b GebG in der Fassung vor dem 1.1.2011…

UFSW RV/0743-W/11Das Kartenpokerspiel Texas Hold'em unterliegt als Glücksspiel der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG (Zeitraum 19.7.2010 bis 1.1.2011) (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011Teil 6/6

M ergänzt, das zu dem Schluss kommt, dass der Zufall den Bluff wirkungslos machen kann. Eine Beeinflussung des Kartenpokerspiels findet natürlich durch Ideenreichtum, Kombinationsgabe, Bieten und Kaufen der Karten statt. Doch durch solche Überlegungen finden keine solchen Handlungen statt, die mit Sicherheit zum Gewinn führen…

UFSG RV/0742-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

…des Bundes auch auf Geschicklichkeitsspiele ausgedehnt werden dürfe. Dazu wurde ausgeführt: 1. "Pokersport": Der Geschicklichkeitscharakter von Pokerspielen manifestiere sich auch deutlich bei den verschiedenen Pokerturnieren und Pokermeisterschaften, was nicht zuletzt durch den Begriff der "Meisterschaft" ausgedrückt werde. Tatsächlich würden auch immer wieder dieselben Spieler gewinnen…

UFSG RV/0743-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

…des Bundes auch auf Geschicklichkeitsspiele ausgedehnt werden dürfe. Dazu wurde ausgeführt: 1. "Pokersport": Der Geschicklichkeitscharakter von Pokerspielen manifestiere sich auch deutlich bei den verschiedenen Pokerturnieren und Pokermeisterschaften, was nicht zuletzt durch den Begriff der "Meisterschaft" ausgedrückt werde. Tatsächlich würden auch immer wieder dieselben Spieler gewinnen…

UFSG RV/0744-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

…des Bundes auch auf Geschicklichkeitsspiele ausgedehnt werden dürfe. Dazu wurde ausgeführt: 1. "Pokersport": Der Geschicklichkeitscharakter von Pokerspielen manifestiere sich auch deutlich bei den verschiedenen Pokerturnieren und Pokermeisterschaften, was nicht zuletzt durch den Begriff der "Meisterschaft" ausgedrückt werde. Tatsächlich würden auch immer wieder dieselben Spieler gewinnen…

UFSG RV/0745-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

…des Bundes auch auf Geschicklichkeitsspiele ausgedehnt werden dürfe. Dazu wurde ausgeführt: 1. "Pokersport": Der Geschicklichkeitscharakter von Pokerspielen manifestiere sich auch deutlich bei den verschiedenen Pokerturnieren und Pokermeisterschaften, was nicht zuletzt durch den Begriff der "Meisterschaft" ausgedrückt werde. Tatsächlich würden auch immer wieder dieselben Spieler gewinnen…

UFSG RV/0746-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

…des Bundes auch auf Geschicklichkeitsspiele ausgedehnt werden dürfe. Dazu wurde ausgeführt: 1. "Pokersport": Der Geschicklichkeitscharakter von Pokerspielen manifestiere sich auch deutlich bei den verschiedenen Pokerturnieren und Pokermeisterschaften, was nicht zuletzt durch den Begriff der "Meisterschaft" ausgedrückt werde. Tatsächlich würden auch immer wieder dieselben Spieler gewinnen…

UFSW RV/0369-W/02Die Kartenspiele Texas Hold'Em Poker und Pan Nine (Baccara Variante) unterliegen wie das Kartenpokerspiel Seven Card Stud infolge ihrer Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007Teil 1/4

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., S, vertreten durch Eingeantwortete Erben in der Verlassenschaft nach dem am 10. Juni 2003 verstorbenen A, vertreten durch die erbl. Witwe B, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 28. Oktober…

UFSW RV/0036-W/021.) Das Kartenspiel Pan Nine (Baccara Variante, ähnlich Lucky 9) unterliegt infolge seiner Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr 2.) Spezieller Steuergegenstand des § 33 TP 17 GebG sind "Glücksverträge und zwar Glücksspiele". Die Betrachtung setzt am Verpflichtungsgeschäft, "Anbieten", "Organisieren" an ("von vorne"). Die Rechtsfolge, das Entstehen der Gebührenschuld wurde vom Gesetzgeber in den Erfüllungsbereich, nämlich bei Fälligkeit des Spielgewinnes, gelegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007Teil 1/4

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.., vertreten durch die erbl. Witwe B, gegen den Bescheid gemäß § 210 BAO des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. Oktober 1995, StNr. XXX, betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…

UFSW RV/0369-W/02Die Kartenspiele Texas Hold'Em Poker und Pan Nine (Baccara Variante) unterliegen wie das Kartenpokerspiel Seven Card Stud infolge ihrer Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007Teil 3/4

…17 | 80.000 | | | | 40.000 | | 80.000 | | | | | | 680.000 | x 25 %= 170.000 | Dazu im Vergleich die Pokerpartie bei welcher die Gebühr bei jedem einzelnen Spiel tatsächlich abgeschöpft würde…