…in das Zolllagerverfahren verpflichtet wird. Der Einlagerer ist Inhaber des Zollverfahrens gem. Art. 4 Nr. 21 ZK und verantwortlich dafür, dass die Pflichten, die sich aus der Überführung in das Zollverfahren ergeben, erfüllt werden. Folglich muss der Einlagerer es verantworten, dass die Waren nach der…
…Der Einlagerer ist die Person, die durch die Anmeldung zur Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren gebunden ist, oder die Person, der die Rechte und Pflichten dieser ersten Person übertragen worden sind. Bei dem verfahrensgegenständlichen Zolllager handelt es sich um ein Lager des Typs C…
…Einlagerer dafür verantwortlich, dass die Pflichten die sich aus der Überführung in das Zolllagerverfahren ergeben, erfüllt werden. Sollen Waren, die in das Zolllagerverfahren übergeführt worden sind, vorübergehend aus dem Zolllager entfernt werden, bedarf dies der vorherigen Bewilligung durch die Zollbehörden, welche die Einzelheiten des…
…Der Einlagerer ist die Person, die durch die Anmeldung zur Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren gebunden ist, oder die Person, der die Rechte und Pflichten dieser ersten Person übertragen worden sind. Bei dem verfahrensgegenständlichen Zolllager handelt es sich um ein Lager des Typs C…
…Der Einlagerer ist die Person, die durch die Anmeldung zur Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren gebunden ist, oder die Person, der die Rechte und Pflichten dieser ersten Person übertragen worden sind. Bei dem verfahrensgegenständlichen Zolllager handelt es sich um ein Lager des Typs C…
…5.1997 in das Zolllager Typ C Kenn-Nr.C-X/Y eingelagerten eingangsabgabepflichtigen Waren eine der sich entweder aus der vorübergehenden Verwahrung oder der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden sind, ergebenden Pflichten nicht erfüllt worden seien und daher für die Bf…
…werden, die Pflichten, die sich aus der Lagerung der Waren im Zolllagerverfahren ergeben, erfüllt werden und die in der Bewilligung festgelegten besonderen Voraussetzungen erfüllt werden. Gemäß § 99 ZK ist Lagerhalter derjenige, der eine Bewilligung für den Betrieb eines Zolllagers erhalten hat, der Einlagerer ist die…
…ZK-DVO) über ein gemeinschaftliches bzw. gemäß Art. 102, 103 und 111 der Anlage II des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren (gVV/gemVV); - das Anschreibeverfahren als "zugelassener Einlagerer", als Bezeichnung für die Vereinfachungen im Verwahrungs-/Zollager gemäß Art. 76 Abs. 1 Buchstabe c Zollkodex (ZK…
…werden, die Pflichten, die sich aus der Lagerung der Waren im Zolllagerverfahren ergeben, erfüllt werden und die in der Bewilligung festgelegten besonderen Voraussetzungen erfüllt werden. Gemäß § 99 ZK ist Lagerhalter derjenige, der eine Bewilligung für den Betrieb eines Zolllagers erhalten hat, der Einlagerer ist die…
…werden, die Pflichten, die sich aus der Lagerung der Waren im Zolllagerverfahren ergeben, erfüllt werden und die in der Bewilligung festgelegten besonderen Voraussetzungen erfüllt werden. Gemäß § 99 ZK ist Lagerhalter derjenige, der eine Bewilligung für den Betrieb eines Zolllagers erhalten hat, der Einlagerer ist die…
…werden, die Pflichten, die sich aus der Lagerung der Waren im Zolllagerverfahren ergeben, erfüllt werden und die in der Bewilligung festgelegten besonderen Voraussetzungen erfüllt werden. Gemäß § 99 ZK ist Lagerhalter derjenige, der eine Bewilligung für den Betrieb eines Zolllagers erhalten hat, der Einlagerer ist die…
…werden, die Pflichten, die sich aus der Lagerung der Waren im Zolllagerverfahren ergeben, erfüllt werden und die in der Bewilligung festgelegten besonderen Voraussetzungen erfüllt werden. Gemäß § 99 ZK ist Lagerhalter derjenige, der eine Bewilligung für den Betrieb eines Zolllagers erhalten hat, der Einlagerer ist die…
…des Zollkodex dar, wenn dieses Vorgehen zur Folge hat, dass der Ware fälschlicherweise der zollrechtliche Status einer Gemeinschaftsware zuerkannt wird. Gem. Art. 204 Abs. 1 Buchstabe a ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn in anderen als den in Art. 203 ZK genannten Fällen eine der Pflichten…
…Grundstücke von Herrn Ing. OH an Herrn Dr. RH sei im Rahmen einer allgemeinen Vermögensbereinigung des Erstgenannten erfolgt und zwar unter der Bedingung, dass Herr Dr. RH die übernommenen Grundstücke "mit allen Rechten und Pflichten" übernehme. Darüber hinaus habe Herr Ing. OH noch andere Vermögensteile…
…zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einbringungsvertrages bestanden haben, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (Art. III UmgrStG und § 38 UGB) mit gleichen Rechten und Pflichten eingetreten, wie dies in der Sanierungsvereinbarung für den Auftrag [F_GmbH] vereinbart worden sei. Diese Übernahme von Rechten und Pflichten sei jeder…
…dieser Kommanditgesellschaft. V. Die GmbH&Co.KG führt das protokollierte Einzelunternehmen F.S. Tapeziererei und Möbelhandel mit allen Aktiven und Passiven, Rechten und Pflichten gemäß der Einbringungsbilanz zum 31. März 1991 fort und verpflichtet sich zur diesbezüglichen vollkommenen Klag- und Schadloshaltung des F.S. bzw…
…dieser Kommanditgesellschaft. V. Die GmbH&Co.KG führt das protokollierte Einzelunternehmen F.S. Tapeziererei und Möbelhandel mit allen Aktiven und Passiven, Rechten und Pflichten gemäß der Einbringungsbilanz zum 31. März 1991 fort und verpflichtet sich zur diesbezüglichen vollkommenen Klag- und Schadloshaltung des F.S. bzw…
…nicht beteiligt. 3. Allfällige Verluste der Gesellschaft im Jahr des Eintritts bzw. einer Einlagenerhöhung der stillen Gesellschafterin werden der stillen Gesellschafterin bis zu einer Höhe von 180% der im Geschäftsjahr geleisteten Einlage zugewiesen. Dies entspricht den [gemäß beiliegenden KMG-Prospekt] vorsichtigst erwartbar zuwachsenden stillen Reserven…
…das Fehlen jeder Weisungsmöglichkeit, das Fehlen einer Pflicht, Rechenschaft zu legen. Auch die gegenständlich betroffenen Gebiete des Steuerrechts sind vom Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt. Demnach ist ein Sachverhalt nach seinem wahren wirtschaftlichen Gehalt und nicht nach seiner äußeren Erscheinungsform zu beurteilen. Im gegenständlichen Fall…
…Dezember 1975) auf 3,800.000,00 S steuerneutral aufzuwerten, ist daher für die Berufung nichts zu gewinnen, ist der diesbezügliche Einlagewert im Geltungsbereich des EStG 1972 jedenfalls mit den tatsächlichen Anschaffungskosten, deren Höhe gegenständlich nicht in Streit stand (das Finanzamt durfte im konkreten Fall…