…Jänner 2002, mit welchem eine Durchsuchung der Räumlichkeiten in Z und M sowie eine Personendurchsuchung betreffend FM durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz [PASt Linz] angeordnet wurde, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 17. Jänner 2002…
…wohnhaft in Y, Kanzleisitz X, eine Hausdurchsuchung und eine Personendurchsuchung des Verdächtigen vorzunehmen: Gründe: ...." In der Begründung des Bescheides führte der Spruchsenatsvorsitzende aus: Es bestehe der Verdacht, dass Dr. Z im Amtsbereich des Finanzamtes Oststeiermark als Verantwortlicher für die abgabenrechtlichen Belange seiner Rechtsanwaltskanzlei fortgesetzt in…
…wurde dabei gewiss verletzt. E. Zusammenfassung: Die Haus- und Personendurchsuchungsbefehle sind sowohl aus verfahrensrechtlichen als auch aus materiell rechtlichen Gründen mit Rechtswidrigkeit belastet. Die Bescheidgründe ergeben unter Miteinbezug des Beschwerdevorbringens keine begründeten Verdachtsmomente für ein vorsätzliches Finanzvergehen. Die in § 94 Abs 2 FinStrG gesetzlich vorgesehene…
…werden, wenn hohe Wahrscheinlichkeit für die Innehabung von Gegenständen der in Abs.2 bezeichneten Art spricht oder die zu durchsuchende Person (hier: Dr. Z) eines Finanzvergehens verdächtig ist. In seinen Durchsuchungsanordnungen hat der Spruchsenatsvorsitzende auch eine Personendurchsuchung des Dr. Z angeordnet. Soweit der Beschwerdeführer einwendet…
…ihm zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen. Im Falle einer Festnahme oder einer Haus- oder Personendurchsuchung kann die Verständigung auch anlässlich der ersten Vernehmung durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz erfolgen. Die Verständigung bedarf nach derzeitiger Rechtslage eines Bescheides…
…Gleichzeitig wurde die Polizei W. um Veranlassung der Vorführung ersucht. Anlässlich einer am 3. April 2007 auf richterliche Anordnung durchgeführten Haus- und Personendurchsuchung wurde die Bf. in der Wohnung XY durch Exekutivorgane der Polizei W. zum Zwecke der Vorführung zum Strafantritt festgenommen. Gegen die von…
…Hilfsaufzeichnungen, Aufzeichnungen über Geldflüsse, EDV-Daten, Bankunterlagen sowie Unterlagen über die private Lebensführung befinden könnten, die im Finanzstrafverfahren gegen E als Beweismittel in Betracht kommen. Die Durchführung der Personendurchsuchung erschien gerechtfertigt, da anzunehmen war, dass E Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, bzw. Brieftaschen oder auch Kontounterlagen…
BeschwerdeentscheidungDer Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des HS vom 16. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt [ehemals Hauptzollamt] Feldkirch als Organ des Zollamtes Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster…
BeschwerdeentscheidungDer Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde(n) des CS, vertreten durch Dr. Edmund Pointinger, Rechtsanwalt in 4540 Bad Hall, Hauptplatz 18, vom 2. September 2003 gegen 1.) den Bescheid des Vorsitzenden des…
BeschwerdeentscheidungDer Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde(n) der DZ, vertreten durch Dr. Edmund Pointinger, Rechtsanwalt in 4540 Bad Hall, Hauptplatz 18, vom 2. September 2003 gegen 1.) den Bescheid des Vorsitzenden des…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache u.a. gegen GP vertreten durch Mag. Dr. Andreas Mauhart, Rechtsanwalt in 4040 Linz, Jahnstraße 10, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 und 2…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Wien 5 über die Beschwerde der A., vertreten durch B. gegen den Bescheid (Hausdurchsuchungsbefehl) der Vorsitzenden des Spruchsenates I als Organ des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten durch…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen JS , Schmuckwarenhändler, geb. xxx, W, vertreten durch Mag. Wolfgang Jantscher, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Wastiangasse 1, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung nach…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache u.a. gegen MH und ETH, vertreten durch Dres. Peter und Ingrid Posch, Rechtsanwälte in 4600 Wels, Eisenhowerstraße 40, jeweils wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33…
Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache u.a. gegen R wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit. a iVm. § 38 Abs.1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), StrNr…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde der A, vertreten durch Dr. Georg Freimüller, Univ.-Doz. Dr. Alfred Noll, Dr. Alois Obereder, Mag. Michael Pilz, Rechtsanwälte in 1080 Wien, Alserstraße 21, vom…
BeschwerdeentscheidungDer Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde(n) des HZ, vertreten durch Dr. Edmund Pointinger, Rechtsanwalt in 4540 Bad Hall, Hauptplatz 18, vom 2. September 2003 gegen 1.) den Bescheid des Vorsitzenden des…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, HR Dr. Richard Tannert, hat in der Finanzstrafsache gegen S wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit.a und b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der…