…Mitgliedstaates nicht entgegenstehen, nach denen grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Luftfahrzeugen entsprechend Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b der 6. EG-RL weiterhin von der Steuer befreit sind, während grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Bussen besteuert werden. Gemäß Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b der 6. EG-RL können…
…Z 12 leg. cit ermäßigt sich die Steuer auf 10% für die Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art, soweit nicht § 6 Abs. 1 Z 3 anzuwenden ist. Die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen die Personenbeförderung auf dem Bodensee) ist gemäß § 6 Abs…
… 10 Abs. 2 Z 12 UStG 1994 ("Personenbeförderung mit Verkehrsmitteln aller Art") und § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994 ("Beförderung von Personen mit Schiffen und Luftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr"), weil ihrer Ansicht nach keine Personenbeförderung vorlag. Abweichend von der Rechtsansicht des Finanzamtes…
…steuerfrei: 5. die Beförderungen von Personen mit Schiffen und Luftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr sowie die Besorgung und Vermittlung dieser Leistungen. Unter Personenbeförderung im Sinne des UStG 1972 (wie auch des UStG 1994) ist eine unter eigener Verantwortung des Unternehmers ausgeübte Tätigkeit zu verstehen, die im…
… 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994 die Beförderung von Personen mit Schiffen und Luftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr, ausgenommen die Personenbeförderung auf dem Bodensee, steuerfrei sind. Zwar ist der Beschwerdeführerin einzuräumen, dass die von ihr verwendeten Heißluftballons Beförderungsmittel (Kapitel 88 des Zolltarifs (Anhang…
…insbesondere Startgeräte, Drachen und Fesselballone. Demgegenüber sind Luftfahrzeuge gemäß § 11 Abs. 1 Luftfahrtgesetz in der für das Streitjahr geltenden Fassung BGBl. Nr. 452/1992 Fahrzeuge, die sich zur Fortbewegung von Personen oder Sachen in der Luft ohne mechanische Verbindung mit der Erde eignen, gleichgültig, ob…
…nach) mit den im Beförderungssteuergesetz 1953 genannten Beförderungsmittel zugänglich (vgl Seite 7 des VwGH vom 12. September 2002, 99/15/0086). Im Rechtssatz des VwGH wären Luftfahrzeuge und Schiffe daher nicht subsumierbar. Die Absicht des Gesetzgebers stütze die Auffassung, dass der Vergnügungscharakter einer Personenbeförderung der…
…ii) Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern, ausgenommen Wasserfahrzeuge, die auf hoher See im entgeltlichen Passagierverkehr, zur Ausübung einer Handelstätigkeit, für gewerbliche Zwecke oder zur Fischerei eingesetzt werden, Bergungs- und Rettungsschiffe auf See sowie Küstenfischereifahrzeuge; iii) Luftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht beim…
…für investierte Gewinne nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden: - Gebäude und Herstellungsaufwendungen eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf ein Gebäude. - Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen. - Luftfahrzeuge. - Geringwertige Wirtschaftgüter, die gemäß § 13 abgesetzt werden. - Gebrauchte Wirtschaftsgüter. - Wirtschaftsgüter…
…5 Z 2 und Z 3. (4) Für folgende Wirtschaftsgüter kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden: - Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen. - Luftfahrzeuge. - Geringwertige Wirtschaftsgüter, die gemäß § 13 abgesetzt werden. - Gebrauchte Wirtschaftsgüter. - Wirtschaftsgüter…
…für investierte Gewinne nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden: - Gebäude und Herstellungsaufwendungen eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf ein Gebäude. - Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen. - Luftfahrzeuge. - Geringwertige Wirtschaftgüter, die gemäß § 13 abgesetzt werden. - Gebrauchte Wirtschaftsgüter. - Wirtschaftsgüter…
…für investierte Gewinne nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden: - Gebäude und Herstellungsaufwendungen eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf ein Gebäude. - Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen. - Luftfahrzeuge. - Geringwertige Wirtschaftgüter, die gemäß § 13 abgesetzt werden. - Gebrauchte Wirtschaftsgüter. - Wirtschaftsgüter…
…für investierte Gewinne nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden: - Gebäude und Herstellungsaufwendungen eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf ein Gebäude. - Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen. - Luftfahrzeuge. - Geringwertige Wirtschaftgüter, die gemäß § 13 abgesetzt werden. - Gebrauchte Wirtschaftsgüter. - Wirtschaftsgüter…
…geltend gemacht werden: - Gebäude und Herstellungsaufwendungen eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf ein Gebäude. - Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen. - Luftfahrzeuge. - Geringwertige Wirtschaftsgüter, die gemäß § 13 abgesetzt werden. - Gebrauchte Wirtschaftsgüter. - Wirtschaftsgüter, für die der Forschungsfreibetrag gemäß …
…für investierte Gewinne nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden: - Gebäude und Herstellungsaufwendungen eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf ein Gebäude. - Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen. - Luftfahrzeuge. - Geringwertige Wirtschaftsgüter, die gemäß § 13 abgesetzt werden. - Gebrauchte Wirtschaftsgüter. - Wirtschaftsgüter…
…geltend gemacht werden: - Gebäude und Herstellungsaufwendungen eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf ein Gebäude. - Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen. - Luftfahrzeuge. - Geringwertige Wirtschaftsgüter, die gemäß § 13 abgesetzt werden. - Gebrauchte Wirtschaftsgüter. - Wirtschaftsgüter, für die der Forschungsfreibetrag gemäß …
…für investierte Gewinne nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden: - Gebäude und Herstellungsaufwendungen eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf ein Gebäude. - Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen. - Luftfahrzeuge. - Geringwertige Wirtschaftgüter, die gemäß § 13 abgesetzt werden. - Gebrauchte Wirtschaftsgüter. - Wirtschaftsgüter…
…für investierte Gewinne nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden: - Gebäude und Herstellungsaufwendungen eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf ein Gebäude. - Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen. - Luftfahrzeuge. - Geringwertige Wirtschaftgüter, die gemäß § 13 abgesetzt werden. - Gebrauchte Wirtschaftsgüter. - Wirtschaftsgüter…
…geltend gemacht werden: - Gebäude und Herstellungsaufwendungen eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf ein Gebäude. - Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen. - Luftfahrzeuge. - Geringwertige Wirtschaftsgüter, die gemäß § 13 abgesetzt werden. - Gebrauchte Wirtschaftsgüter. - Wirtschaftsgüter, für die der Forschungsfreibetrag gemäß …
…für investierte Gewinne nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden: - Gebäude und Herstellungsaufwendungen eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf ein Gebäude. - Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen. - Luftfahrzeuge. - Geringwertige Wirtschaftgüter, die gemäß § 13 abgesetzt werden. - Gebrauchte Wirtschaftsgüter. - Wirtschaftsgüter…