…aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur Errichtung eines Sport-Wettkanals gegen ein jährliches Entgelt auf unbestimmte Dauer, wobei der Vertrag während einer bestimmten Dauer…
…ob das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung auf Grund der Dringlichkeit und Bedeutsamkeit des Falles schon im Stadium vor Einleitung des Finanzstrafverfahrens einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gebietet oder ob eine Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes auch mit gelinderen Mitteln möglich ist. Wie bereits oben ausgeführt…
…einander gegenüber stehen. Da der Lizenzvertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, endet er bei Befristung durch Zeitablauf; ansonsten können die Vertragsparteien den Lizenzvertrag wiederum nur aus wichtigem Grund auflösen. (Leitner, Persönlichkeitsrechte und deren Vermarktung, in Haunschmidt (Hrsg.), Sport und Recht in Österreich, Für Sportler, Vereine, Verbände und…
…einander gegenüber stehen. Da der Lizenzvertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, endet er bei Befristung durch Zeitablauf; ansonsten können die Vertragsparteien den Lizenzvertrag wiederum nur aus wichtigem Grund auflösen. (Leitner, Persönlichkeitsrechte und deren Vermarktung, in Haunschmidt (Hrsg.), Sport und Recht in Österreich, Für Sportler, Vereine, Verbände und…
…einander gegenüber stehen. Da der Lizenzvertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, endet er bei Befristung durch Zeitablauf; ansonsten können die Vertragsparteien den Lizenzvertrag wiederum nur aus wichtigem Grund auflösen. (Leitner, Persönlichkeitsrechte und deren Vermarktung, in Haunschmidt (Hrsg.), Sport und Recht in Österreich, Für Sportler, Vereine, Verbände und…
…einander gegenüber stehen. Da der Lizenzvertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, endet er bei Befristung durch Zeitablauf; ansonsten können die Vertragsparteien den Lizenzvertrag wiederum nur aus wichtigem Grund auflösen. (Leitner, Persönlichkeitsrechte und deren Vermarktung, in Haunschmidt (Hrsg.), Sport und Recht in Österreich, Für Sportler, Vereine, Verbände und…
…einander gegenüber stehen. Da der Lizenzvertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, endet er bei Befristung durch Zeitablauf; ansonsten können die Vertragsparteien den Lizenzvertrag wiederum nur aus wichtigem Grund auflösen. (Leitner, Persönlichkeitsrechte und deren Vermarktung, in Haunschmidt (Hrsg.), Sport und Recht in Österreich, Für Sportler, Vereine, Verbände und…
…Der Bw. hoffe und glaube, dass er als österreichischer Staatsbürger "auch ein Recht auf die im Grundrecht verankerten Persönlichkeitsrechte habe und eine individuelle Betrachtung" seiner Situation und seiner Person erwarten dürfe, nicht einfach als einer von vielen gesehen werde, die dieses Geschäft begonnen und wieder…
…aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur Errichtung eines Sport-Wettkanals gegen ein jährliches Entgelt auf unbestimmte Dauer, wobei der Vertrag während einer bestimmten Dauer…
…exklusives Recht zum Merchandising (Punkt 2.1.lit.c des Vertrages): 10% des Entgelts d) Nicht exklusives Nutzungsrecht an den Markenrechten, am Namensrecht und sonstigen Persönlichkeitsrechten (Punkt 2.1.lit.d des Vertrages): 10% des Entgelts, wobei darauf die Befreiung für Werknutzungs- und Markenlizenzverträge gemäß …
…für sich als Nutzung von Rechten gegen Entgelt auf gewisse Zeit, denen die Bestandvertragseigenschaft zum Teil bereits aufgrund der §§ 1090 ff ABGB zukommt, beurteilt werden. (Leitner, Persönlichkeitsrechte und deren Vermarktung, in Haunschmidt (Hrsg.), Sport und Recht in Österreich, Für Sportler, Vereine, Verbände und Sponsoren, (2006)…
…aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur Errichtung eines Sport-Wettkanals gegen ein jährliches Entgelt auf unbestimmte Dauer, wobei der Vertrag während einer bestimmten Dauer…
…aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur Errichtung eines Sport-Wettkanals gegen ein jährliches Entgelt auf unbestimmte Dauer, wobei der Vertrag während einer bestimmten Dauer…
…aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur Errichtung eines Sport-Wettkanals gegen ein jährliches Entgelt auf unbestimmte Dauer, wobei der Vertrag während einer bestimmten Dauer…
…Der Berufungswerber hatte bisher keine Möglichkeit hiezu Stellung zu nehmen. Auch dies begründet die Mangelhaftigkeit des Verfahrens in der ersten Instanz. Das erstinstanzliche Verfahren wurde unter Missachtung der Persönlichkeitsrechte des Berufungswerbers und seiner Familie durchgeführt. Es ist daher nichtig, zumindest mangelhaft. Zur unrichtigen rechtlichen Beurteilung:…
…vorgelegt, sodass eine Überwachung nicht notwendig war. Eine vorbeugende Überwachung ist rechtlich unzulässig und stellt einen gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Berufungswerbers, seiner Lebensgefährtin und seiner Kinder dar. In den handschriftlichen Aufzeichnungen und auch aus der vom Finanzamt Bregenz gelegten Tabelle geht nicht hervor…
…Er habe nicht die Absicht, auf Auskünfte einer Institution einzuwirken; die Diözesanfinanzkammer habe diese entsprechend den gesetzlichen Grundlagen unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu wahren. Die mehrmalige Wiederholung der Fragen sei nicht verständlich, zumal auch der VwGH seine Argumentation unterstütze, dass die Spendenbegünstigung nicht an die…