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UFSW RV/1925-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (50 Monate) 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur Errichtung eines Sport-Wettkanals gegen ein jährliches Entgelt auf unbestimmte Dauer, wobei der Vertrag während einer bestimmten Dauer…

UFSW FSRV/0022-W/10Maßnahmenbeschwerde gegen die Vorführung zur Einvernahme als Verdächtige.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)09.07.2010

…ob das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung auf Grund der Dringlichkeit und Bedeutsamkeit des Falles schon im Stadium vor Einleitung des Finanzstrafverfahrens einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gebietet oder ob eine Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes auch mit gelinderen Mitteln möglich ist. Wie bereits oben ausgeführt…

UFSW RV/1925-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (50 Monate) 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…einander gegenüber stehen. Da der Lizenzvertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, endet er bei Befristung durch Zeitablauf; ansonsten können die Vertragsparteien den Lizenzvertrag wiederum nur aus wichtigem Grund auflösen. (Leitner, Persönlichkeitsrechte und deren Vermarktung, in Haunschmidt (Hrsg.), Sport und Recht in Österreich, Für Sportler, Vereine, Verbände und…

UFSW RV/1924-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde? (Umsatzsteuer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…einander gegenüber stehen. Da der Lizenzvertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, endet er bei Befristung durch Zeitablauf; ansonsten können die Vertragsparteien den Lizenzvertrag wiederum nur aus wichtigem Grund auflösen. (Leitner, Persönlichkeitsrechte und deren Vermarktung, in Haunschmidt (Hrsg.), Sport und Recht in Österreich, Für Sportler, Vereine, Verbände und…

UFSW RV/1817-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger- Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag vor? 2. § 26 GebG im Fall der Erhöhung des Entgelts? 3. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…einander gegenüber stehen. Da der Lizenzvertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, endet er bei Befristung durch Zeitablauf; ansonsten können die Vertragsparteien den Lizenzvertrag wiederum nur aus wichtigem Grund auflösen. (Leitner, Persönlichkeitsrechte und deren Vermarktung, in Haunschmidt (Hrsg.), Sport und Recht in Österreich, Für Sportler, Vereine, Verbände und…

UFSW RV/1810-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…einander gegenüber stehen. Da der Lizenzvertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, endet er bei Befristung durch Zeitablauf; ansonsten können die Vertragsparteien den Lizenzvertrag wiederum nur aus wichtigem Grund auflösen. (Leitner, Persönlichkeitsrechte und deren Vermarktung, in Haunschmidt (Hrsg.), Sport und Recht in Österreich, Für Sportler, Vereine, Verbände und…

UFSW RV/1809-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag vor? 2. § 26 GebG im Fall der Erhöhung des Entgelts? 3. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…einander gegenüber stehen. Da der Lizenzvertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, endet er bei Befristung durch Zeitablauf; ansonsten können die Vertragsparteien den Lizenzvertrag wiederum nur aus wichtigem Grund auflösen. (Leitner, Persönlichkeitsrechte und deren Vermarktung, in Haunschmidt (Hrsg.), Sport und Recht in Österreich, Für Sportler, Vereine, Verbände und…

UFSI RV/0612-I/07Vorläufige Veranlagung eines Privatgeschäftsvermittlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2008

…Der Bw. hoffe und glaube, dass er als österreichischer Staatsbürger "auch ein Recht auf die im Grundrecht verankerten Persönlichkeitsrechte habe und eine individuelle Betrachtung" seiner Situation und seiner Person erwarten dürfe, nicht einfach als einer von vielen gesehen werde, die dieses Geschäft begonnen und wieder…

UFSW RV/1924-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde? (Umsatzsteuer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur Errichtung eines Sport-Wettkanals gegen ein jährliches Entgelt auf unbestimmte Dauer, wobei der Vertrag während einer bestimmten Dauer…

UFSW RV/1922-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernsehrechten, Rundfunkübertragungsrechten, Rechten für Tonträgeraufnahmen, Rechten zur Verwertung über Internet Online Dienste, Rechten im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zu Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (hier: keine Markennutzungsrechte) 2. Ist der Vertrag unwiksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde. (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…exklusives Recht zum Merchandising (Punkt 2.1.lit.c des Vertrages): 10% des Entgelts d) Nicht exklusives Nutzungsrecht an den Markenrechten, am Namensrecht und sonstigen Persönlichkeitsrechten (Punkt 2.1.lit.d des Vertrages): 10% des Entgelts, wobei darauf die Befreiung für Werknutzungs- und Markenlizenzverträge gemäß …

UFSW RV/1922-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernsehrechten, Rundfunkübertragungsrechten, Rechten für Tonträgeraufnahmen, Rechten zur Verwertung über Internet Online Dienste, Rechten im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zu Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (hier: keine Markennutzungsrechte) 2. Ist der Vertrag unwiksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde. (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…für sich als Nutzung von Rechten gegen Entgelt auf gewisse Zeit, denen die Bestandvertragseigenschaft zum Teil bereits aufgrund der §§ 1090 ff ABGB zukommt, beurteilt werden. (Leitner, Persönlichkeitsrechte und deren Vermarktung, in Haunschmidt (Hrsg.), Sport und Recht in Österreich, Für Sportler, Vereine, Verbände und Sponsoren, (2006)…

UFSW RV/1817-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger- Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag vor? 2. § 26 GebG im Fall der Erhöhung des Entgelts? 3. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur Errichtung eines Sport-Wettkanals gegen ein jährliches Entgelt auf unbestimmte Dauer, wobei der Vertrag während einer bestimmten Dauer…

UFSW RV/1810-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur Errichtung eines Sport-Wettkanals gegen ein jährliches Entgelt auf unbestimmte Dauer, wobei der Vertrag während einer bestimmten Dauer…

UFSW RV/1809-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag vor? 2. § 26 GebG im Fall der Erhöhung des Entgelts? 3. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur Errichtung eines Sport-Wettkanals gegen ein jährliches Entgelt auf unbestimmte Dauer, wobei der Vertrag während einer bestimmten Dauer…

UFSF RV/0400-F/08Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen (Ansässigkeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2008Teil 1/4

…Der Berufungswerber hatte bisher keine Möglichkeit hiezu Stellung zu nehmen. Auch dies begründet die Mangelhaftigkeit des Verfahrens in der ersten Instanz. Das erstinstanzliche Verfahren wurde unter Missachtung der Persönlichkeitsrechte des Berufungswerbers und seiner Familie durchgeführt. Es ist daher nichtig, zumindest mangelhaft. Zur unrichtigen rechtlichen Beurteilung:…

UFSF RV/0400-F/08Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen (Ansässigkeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2008Teil 2/4

…vorgelegt, sodass eine Überwachung nicht notwendig war. Eine vorbeugende Überwachung ist rechtlich unzulässig und stellt einen gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Berufungswerbers, seiner Lebensgefährtin und seiner Kinder dar. In den handschriftlichen Aufzeichnungen und auch aus der vom Finanzamt Bregenz gelegten Tabelle geht nicht hervor…

UFSL RV/0771-L/07Beurteilung einer Zahlung an einen begünstigten Spendenempfänger als abzugsfähige Spende oder Kirchenbeitrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.11.2007

…Er habe nicht die Absicht, auf Auskünfte einer Institution einzuwirken; die Diözesanfinanzkammer habe diese entsprechend den gesetzlichen Grundlagen unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu wahren. Die mehrmalige Wiederholung der Fragen sei nicht verständlich, zumal auch der VwGH seine Argumentation unterstütze, dass die Spendenbegünstigung nicht an die…

UFSL RV/1518-L/021. Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb bei KNOW-HOW-Abtretung und laufender Betreuung in Form von Beratungsleistungen (Entwicklungs- und "Erfindertätigkeit") 2. Anerkennung von Vorsteuer- und Betriebsausgabenpauschalierung 3. Kein Vertreterpauschale bei Geschäftsführertätigkeit 4. Ausbildungskosten - keine Werbungskosten (Pilotenschein) 5. Einbeziehung von ausländischen Einkünften für Zwecke der Progression
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 2/3

…rechtliche Wesen der Marke gibt es heute kaum noch einen Streit; die herrschende Meinung betrachtet sie als immaterielles Güterrecht und lehnt sowohl die Konstruktion eines Persönlichkeitsrechts als auch eine Erklärung aus behaupteter Zubehöreigenschaft ab. Das Markenrecht gibt nur ein Recht zum Alleingebrauch eines bestimmten Zeichens…