…der erhöhten Familienbeihilfe für ihren Sohn zustünde, nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtig worden. Das Finanzamt ersuchte daraufhin die Bw in seinem Vorhalt vom 10.12.2013 bezüglich des in der Berufung geltend gemachten Pauschbetrages (im Zusammenhang mit der erhöhten Familienbeihilfe) mit dem Hinweis, dass Voraussetzung…
…Sonderausgaben aus einer Krankenversicherung, den Kirchenbeitrag und zusätzlich zu Behinderung und Diät als außergewöhnliche Belastungen Kosten einer Heilbehandlung in Höhe von 460,80 € und den Pauschbetrag für die Studien der 3 Kinder in Höhe von insgesamt 3.410,- € (F 770,-, H 1.320…
…bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. Abgabeninformationssystemabfrage). Auf Grund der eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2011, in welcher allein ein den Pauschbetrag für Werbungskosten nicht übersteigender Betrag als sonstige Werbungskosten, Versicherungsprämien als Sonderausgaben und zwei Kinderfreibeträge für die beiden (2008 bzw. 2009 geborenen) Kinder des Bw…
…nbsp; Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung iSd § 34 Abs. 8…
…dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) hat eine volljährige Tochter, die auf Grund einer 50 %-igen Behinderung erhöhte Familienbeihilfe bezieht. Wie bereits in den Vorjahren machte der Bw auch in den Berufungsjahren neben Kosten der psychotherapeutischen Behandlung den Pauschbetrag gemäß § 5 Abs. 1 der Verordnung…
…Ortsgemeinde X. (in weiterer Folge "X."). Die Mutter begehrte in den Jahren 2003 bis 2006 den Pauschbetrag für die auswärtige Berufsausbildung ihrer an der Universität in K. (in weiterer Folge "K.") studierenden Tochter als außergewöhnliche Belastung. In dem nach Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2006 gemäß § 299…
…31. März 2007 verstorbene Berufungswerber (Bw.) führte eine Apotheke. In den Einkommensteuererklärungen 2001 bis 2006 begehrte er die außergewöhnliche Belastung für die auswärtige Ausbildung seines Sohnes in Höhe des Pauschbetrages von S 18.000,00 (2001) bzw. je € 1.320,00 (2002 bis 2006)…
…Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Ergänzend hiezu hat der Bundesminister für Finanzen die Verordnung betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr…
…zu nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen für Hilfsmittel; lediglich diese Kategorie von Mehraufwendungen sei grundsätzlich der Höhe nach nachzuweisen). In § 6 der Verordnung BGBl. 1996/303 werde ebenfalls lediglich auf einen Pauschbetrag u.a. nach § 5 der zitierten Verordnung verwiesen, welcher bei mehreren anspruchsberechtigten Steuerpflichtigen ganz…
…der Berufungswerber zur Einkommensteuer für das Jahr 2006 veranlagt, wobei von der Erklärung insoweit abgewichen wurde, als der beantragte Pauschalbetrag für die auswärtige Berufsausbildung des Stiefsohnes NN nicht gewährt wurde. Zur Begründung des Bescheides wurde darauf verwiesen, dass nach der Aktenlage der Beihilfenstelle der Berufungswerber…
…Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2005 bis 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe In den angefochtenen Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 2005 bis 2007 vom 17.7.2008 wurde der beantragte Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung eines Kindes gemäß …
…Berufungswerber (Bw.) G. R. beantragte unter anderem in den elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2003 bis 2005 unter anderem den Pauschbetrag für die auswärtige Berufsausbildung seiner Tochter C. in Wien. Diese Einkommensteuerbescheide ergingen mit Datum 2.7.2004 (E 2003), 1.6.2005 (E…
…EStG 1988 Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung gelten würden, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Diese außergewöhnliche Belastung würde durch Abzug eines Pauschbetrages von 110€ pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt werden. Nach § 34 Abs…
…Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht, als außergewöhnliche Belastung, die durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung ohne Selbstbehalt berücksichtigt wird (BGBl I 2001/59 ab 2002). Die Tochter des Bw. studiert seit mehreren Semestern an der Universität in Graz. Unstrittig ist…
…für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen. Da diese Voraussetzungen erfüllt seien, sei der beantragte Pauschbetrag zuzuerkennen. Das Finanzamt erließ eine abweisliche Berufungsvorentscheidung. In der Begründung führte es aus, Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort würden als…
…EStG 1988 Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung gelten würden, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung würde durch Abzug eines Pauschbetrages von 110€ pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt werden. Nach § 34 Abs…
…€, worin auch noch die Familienbeihilfe inkludiert sei, sodass deren Belastung nur etwa 155 € betrage. Der Pauschalbetrag sei ihm aberkannt worden, da die Gattin diesen Betrag mit der Begründung geltend gemacht hätte, dass sie für die Kosten des auswärtigen Studiums zur Gänze aufkomme. Er…
…die Bw. u.a. die Berücksichtigung der außergewöhnlichen Belastung (bzw. des Pauschbetrages gemäß § 34 Abs. 8 EStG) auf Grund des ab Oktober aufgenommenen Studiums der Philosophie als auch des ab Oktober 2006 aufgenommenen Bakkalaureatsstudiums Informatik an der Universität Wien ihres Sohnes M.S., geboren am…
…Wien 12/13/14 Purkersdorf, vom 3. Mai 2007 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird geändert. Entscheidungsgründe In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006 beantragte der Berufungswerber (Bw.) den Pauschbetrag gemäß § 5 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers…
…Kindern € 330,-- als ag Belastung und führte in der Begründung aus, die Aufwendungen für eine auswärtige Berufsausbildung von Kindern können nur mit dem Pauschbetrag von 110 € pro Studienmonat berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung tatsächlicher Aufwendungen sei nicht möglich. Die Kosten für Fachliteratur wurden anerkannt…