Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch L&M Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wirtschaftstreuhänder, 2512 Oeynhausen, Sochorgasse 3, vom 30. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, vertreten durch Fachexperte Hofrat Dr. Christian Sommer, betreffend Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für 1…
…dass die gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger nur für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen, wie sie in Absatz 2 dieses Artikels definiert sind, gelte und dass die sonstigen Umsätze der Pauschallandwirte der allgemeinen Regelung dieser Richtlinie unterlägen (EuGH 26. 5. 2005…
…5. Schätzung durch den Gesetzgeber vorgegeben Nun hat der Gesetzgeber im gegenständlichen Fall selbst die Schätzung der Vorsteuer vorgegeben: Unterstellt man dem Gesetzgeber keine unionsrechtswidrige Vorgangsweise, dann ist davon auszugehen, dass die Pauschallandwirte nicht insgesamt Erstattungen erhalten, die über die Mehrwertsteuer-Vorbelastung hinausgehen (vgl. Art…
…Art. 25 der Sechsten Richtlinie bzw. Art. 295 ff. der Mehrwertsteuersystemrichtlinie) in Anspruch und ist somit Pauschallandwirt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 7. April 1999 wurde die D. Offene Erwerbsgesellschaft (OEG) errichtet und mit Beschluss des Landesgerichtes Eisenstadt vom 9. April 1999 in das Firmenbuch eingetragen. Gegenstand…
"(1) Als "Steuerpflichtiger" gilt, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbstständig ausübt. Als "wirtschaftliche Tätigkeit" gelten alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe. Als…
…auf Schwierigkeiten stoßen würde, als Ausgleich für die Belastung durch die Mehrwertsteuer, die auf die von den Pauschallandwirten bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen gezahlt wird, eine Pauschalregelung nach diesem Artikel anwenden. (2) Im Sinne dieses Artikels gelten als - "landwirtschaftlicher Erzeuger" ein Steuerpflichtiger, der seine Tätigkeit im…
…RV/973-W/05 anhängigen Verfahren, Frau G. W. , unterhält einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Sie ist kein Pauschallandwirt nach Art. 25 der Sechsten Richtlinie bzw. § 22 UStG 1994, sondern versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften. Frau W. verfügt einerseits über ein im Fischereikataster…
…Verlust entstehen kann, waren die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach der Durchschnittssatzbesteuerung für Pauschallandwirte mit 0,00 € zu ermitteln. Neben seiner Tätigkeit als Landwirt erzielte F A Einkünfte als Geschäftsführer der A GmbH in Höhe von 14.503,02 €, wobei Einnahmen von…
…in ein für eine Bebauung vorgesehenes Grundstück umklassifiziert wurde, als mehrwertsteuerpflichtig anzusehen ist, wenn sie begonnen hat, das Grundstück zu verkaufen und ob unter derartigen Umständen ein "Pauschallandwirt" im Sinne von Art. 295 Abs. 1 Nr. 3 der Mehrwertsteuerrichtlinie als nach der normalen Regelung mehrwertsteuerpflichtig…
…Gemeinschaftsrecht Gemäß Art. 25 Abs. 10 der 6. EG-RL habe jeder Pauschallandwirt nach den von den Mitgliedstaaten festgelegten Einzelheiten und Voraussetzungen das Recht, für die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung oder gegebenenfalls der vereinfachten Regelung nach Art. 24 Abs. 1 zu optieren. Der österreichische Gesetzgeber…
…innerstaatlichen Recht obliege, die Einzelheiten der Option zur Regelbesteuerung festzulegen. Durch das Wort "hat" sei das eine Muss-Bestimmung und keine Kann-Bestimmung und habe der Pauschallandwirt danach vorzugehen. Es gebe keine EuGH-Entscheidung betreffend Auslegung des § 22 Abs 6 UStG oder Art. 296 Mehrwertsteuerrichtlinie…
…Diesbezüglich sei zunächst festgehalten, dass gemäß Art 25 Abs. 10 der Sechsten Richtlinie jeder Pauschallandwirt nach den von den Mitgliedstaaten festgelegten Einzelheiten und Voraussetzungen das Recht hat, für die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung oder gegebenenfalls der vereinfachten Regelung nach Art 24 Abs. 1 zu optieren…
…Mehrwertsteuerrichtlinie und der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH vorzunehmen. Gemäß Art 25 Abs. 10 der Sechsten Richtlinie hat jeder Pauschallandwirt nach den von den Mitgliedstaaten festgelegten Einzelheiten und Voraussetzungen das Recht, für die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung oder gegebenenfalls der vereinfachten Regelung nach Art 24…
April 2008