…über außergewöhnliche Belastungen" einen Betrag von 382,90 €. Die Berufungsbehörde hielt dem Bw. im Vorhalt vom 20.07.2012 vor, dass das monatliche Pflegegeld für das behinderte KindH.M. im Jahr 2009 höher gewesen sei, als der nach der VO-agB zu gewährende Pauschalbetrag…
…2007/15/0309), dass bei Interpretation von Regelungen der VO über außergewöhnliche Belastungen, die eine steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen ohne Gegenverrechnung mit pflegebedingten Geldbezügen ermöglichen, den Tatbestandsmerkmalen über deren Begriffskern hinaus ein weiter Inhalt beizumessen ist. Sofern einem Steuerpflichtigen daher Aufwendungen wie Unterrichtskosten oder damit…
…1999, 2000 und 2001 für 100% gewährt. Daneben wurde der auf Grund der Verordnungsermächtigung des § 35 Abs. 7 mit Verordnung BGBl. 303/1996 festgesetzte Durchschnittssatz für die Kosten einer Magendiät berücksichtigt. Zusätzlich zu diesen Pauschalbeträgen sind gem. § 4 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. 1996…
…Diätverpflegung nach der VO über außergewöhnliche Belastungen wegen der Behinderung eines Kindes) zuerkannt wurden, zusätzlich wurden ihm darin € 395,65 an Krankheitskosten mit Selbstbehalt (hellgrau unterlegt) und solche von € 557,36 ohne Selbstbehalt (dunkelgrau unterlegt) nach der VO über außergewöhnliche Belastungen wegen der…
…jährlich ein Freibetrag von € 243,00 gewährt. Anstelle des Freibetrages können nach Abs. 5 auch die tatsächlichen Kosten aus dem Titel der Behinderung geltend gemacht werden (§ 34 Abs. 6). Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung (VO) des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl…
…der VO des BM für Finanzen vom 5.12.1988 über außergewöhnliche Belastungen sei der Pauschbetrag für die auswärtige Berufsausbildung bei mehreren Unterhaltspflichtigen im Verhältnis der Kostentragung für die Berufsausbildung aufzuteilen. Nach der Scheidung sei die Obsorge für die mj. Kinder P. und L. der…
…der VO des BM für Finanzen vom 5.12.1988 über außergewöhnliche Belastungen sei der Pauschbetrag für die auswärtige Berufsausbildung bei mehreren Unterhaltspflichtigen im Verhältnis der Kostentragung für die Berufsausbildung aufzuteilen. Nach der Scheidung sei die Obsorge für die mj. Kinder P. und L. der…
…besteht Anspruch auf Pflegegeld der Stufe I (2.000,00 S monatlich). Damit ist der Aufwand für die Fußpflege und das Verbandsmaterial (pflegebedingte Aufwendungen) in Höhe von 1.497,00 S abgegolten. Die Kosten der Heilbehandlung sind gemäß § 4 der VO über außergewöhnliche Belastungen (BGBl…
…3 der VO über außergewöhnliche Belastungen BGBl 1996/303 determinierten Monatsbetrag von 42 Euro der zusätzliche Ansatz eines Jahresbetrages von 504 Euro in der Berufungsvorentscheidung vom 2.November 2011 völlig rechtens erfolgt. 2.2. Anerkennung von Kosten aus dem Titel der doppelten Haushaltsführung Nach der…
…Teilstrich EStG 1988), im Zeitraum davor mit Selbstbehalt. Für die behinderte Tochter [Tochter2] fällt auf Grund erhöhter Familienbeihilfe zusätzlich der Pauschbetrag gemäß § 5 Abs. 1 der VO über außergewöhnliche Belastungen von jährlich € 3.144,00 (262 x 12) ohne Selbstbehalt [§ 34 Abs. 6 4…
…1 VO der Pauschalbetrag von 262 € monatlich bzw. 3.144 € jährlich zu berücksichtigen, wobei der Pauschalbetrag um die Summe der pflegebedingten Geldleistungen zu vermindern ist. Anstelle des pauschalen Freibetrages können nach § 34 Abs. 6 EStG auch die tatsächlichen Mehraufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend…
…Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2002 den Pauschbetrag nach § 5 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. 1996/303, in Höhe von € 3.144 für Ihren Sohn, für den Sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen, geltend gemacht. Als Ausmaß der Kostentragung haben Sie in Ihrer…
…kundgemacht, ist daher Teil der Rechtsordnung (nicht bloß "Hilfsmittel") und von dem mit der Vollziehung beauftragten Behörden nach dem Legalitätsprinzip zu befolgen. Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung Strittig sind die ursprünglich mit dem Freibetrag gem. § 3 der VO des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl…
…Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl 1996/303 sind bei einem Gehbehinderten mit einer mindestens 50%igen Erwerbsminderung, der über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügt, die Aufwendungen für Taxifahrten bis zu einem Betrag von monatlich 153 Euro zu berücksichtigen. Nach § 4 der VO sind daneben…
…Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. 1996/303 idF BGBl. II 2001/416 (im Folgenden auch nur Verordnung oder VO). Der antragsgemäß ergangene Einkommensteuerbescheid vom 30. Mai 2005 ist in Rechtskraft erwachsen. Für das Jahr 2005 hatte der Bw. den genannten Pauschalbetrag ebenfalls nicht begehrt. Der…
…bei Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag durch eine Behinderung des (Ehe-) Partners so stehen ihm die in § 34 Abs. 6 und § 35 EStG 1988 vorgesehenen Begünstigungen nach Maßgabe der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen, BGBl.Nr. 303/1996 idF BGBl. II Nr. 91/1998 zu. Wie aus …
…im angefochtenen Bescheid und in der Berufungsvorentscheidung jeweils unter der Position "Pauschbeträge nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen eigener Behinderung" ausgewiesen - berücksichtigt. Weiters hat das Finanzamt noch einen Pauschalbetrag von € 840,00 für Zuckerkrankheit (§ 2 Abs. 1 der VO BGBl 1996/303) in…
…1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. 1996/303 idF BGBl. I 2001/416) sind für Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die gemäß § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten mit…
…R. der Familienbeihilfenanspruch (nach einer Aktenabtretung) durch das Finanzamt Bruck/Mur rückwirkend ab Dezember 1999 bis Dezember 2005 mit Bescheid vom 5. März 2003 zuerkannt. Somit sind die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages gemäß § 33 Abs. 4 und des Pauschalbetrages für außergewöhnliche Belastung gem. …
…cit. enthält eine Staffelung der Freibeträge/Jahr je nach Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit, etwa: bei 35% bis 44% Minderung 99 €, bei 65% bis 74% Minderung 363 €. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. 1996/303 (in der Folge: VO)…