…ausgesagt, die Zigaretten seien mit den Bussen der Firma B nach Österreich verbracht worden; dies hätten viele Leute gewusst. Gemäß Art. 215 Abs. 1 erster Anstrich ZK entsteht die Zollschuld grundsätzlich an dem Ort, an dem der Tatbestand eintritt, der die Zollschuld entstehen lässt. Es…
…ausgesagt, die Zigaretten seien mit den Bussen der Firma B nach Österreich verbracht worden; dies hätten viele Leute gewusst. Gemäß Art. 215 Abs. 1 erster Anstrich ZK entsteht die Zollschuld grundsätzlich an dem Ort, an dem der Tatbestand eintritt, der die Zollschuld entstehen lässt. Es…
…ausgesagt, die Zigaretten seien mit den Bussen der Firma B nach Österreich verbracht worden; dies hätten viele Leute gewusst. Gemäß Art. 215 Abs. 1 erster Anstrich ZK entsteht die Zollschuld grundsätzlich an dem Ort, an dem der Tatbestand eintritt, der die Zollschuld entstehen lässt. Es…
…Berechtigung darf eine Abgabenvorschreibung in der Berufungsvorentscheidung und/oder Berufungsentscheidung erhöht werden. Im Abgabenverfahren besteht kein Verböserungsverbot (vgl. dazu VwGH vom 15.03.2001, 2000/16/0082). VeE ist Zollschuldner gemäß Art. 202 Abs. 3 erster Anstrich ZK. Er war hinsichtlich der Zigaretten gestellungs- und…
…Berechtigung darf eine Abgabenvorschreibung in der Berufungsvorentscheidung und/oder Berufungsentscheidung erhöht werden. Im Abgabenverfahren besteht kein Verböserungsverbot (vgl. dazu VwGH vom 15.03.2001, 2000/16/0082). VeE ist Zollschuldner gemäß Art. 202 Abs. 3 erster Anstrich ZK. Er war hinsichtlich der Zigaretten gestellungs- und…
…Inhalt des Spruches der Behörde erster Instanz gebildet hat. Sache des Verfahrens ist somit die Erfassung eines bestimmten Abgabenschuldverhältnisses mit seinen wesentlichen Sachverhaltselementen (hier nur die Zollschuld ohne Einfuhrumsatzsteuerschuld und Tabaksteuerschuld), unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung. Beilagen: 1 Berechnung des Zolls 1 Berechnung der Abgabenerhöhung …
…gelten die Bestimmungen über das Entstehen einer Einfuhrzollschuld auch für das Entstehen Einfuhrumsatzsteuerschuld. Gemäß Artikel 215 Abs.1 ZK erster Anstrich entsteht die Zollschuld an dem Ort, an dem der Tatbestand eintritt, der die Zollschuld entstehen lässt. Die Zollbehörden im Sinne von Artikel 217 Abs…
…gelten die Bestimmungen über das Entstehen einer Einfuhrzollschuld auch für das Entstehen Einfuhrumsatzsteuerschuld. Gemäß Artikel 215 Abs.1 ZK erster Anstrich entsteht die Zollschuld an dem Ort, an dem der Tatbestand eintritt, der die Zollschuld entstehen lässt. Die Zollbehörden im Sinne von Artikel 217 Abs…
…in die Europäische Union entstanden ist, wäre nunmehr ein Entstehen nach Art. 204 ZK durch die gemäß Art. 215 ZK zuständige italienische Behörde zu prüfen, weil nach Art. 215 ZK die Zollschuld an dem Ort entsteht, an dem der Tatbestand, der die Zollschuld entstehen lässt…
…in die Europäische Union entstanden ist, wäre nunmehr ein Entstehen nach Art. 204 ZK durch die gemäß Art. 215 ZK zuständige italienische Behörde zu prüfen, weil nach Art. 215 ZK die Zollschuld an dem Ort entsteht, an dem der Tatbestand, der die Zollschuld entstehen lässt…
…ZK festgestellt werden, welcher Mitgliedstaat für die Erhebung der Abgaben zuständig ist (siehe EuGH 29.4.2010 C-230/08, Randnr. 104). Die Bestimmungen des Art. 215 ZK sind daher dahingehend zu verstehen, dass sie zwar den Ort der Entstehung der Zollschuld regeln, es aber…
…Ort der Zuwiderhandlung nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte. Als Ort der Entstehung der Zollschuld ist daher nach Artikel 215 Abs. 1 ZK dritter Gedankenstrich jener anzusehen, an dem die Ware in das betreffend Verfahren übergeführt wurde. Somit ergeben sich für den Unabhängigen Finanzsenat an der…
…DG die Eingangsabgabenschuld für diese Ware in der Höhe von insgesamt ATS 312.476,00 (entspricht € 22.708,52) - darin enthalten Zoll und Einfuhrumsatzsteuer - entstanden und sei die Bf. gemäß Art. 204 Abs. 3 ZK Zollschuldner. Als Folge der Entstehung der Eingangsabgabenschuld sei gemäß …
…Einfuhrzollschuld entsteht, wenn eine einfuhrabgabepflichtige Ware der (konkret begonnenen) zollamtlichen Überwachung entzogen wird. Im Gegenstande wurde - wie bereits ausgeführt - die veredelte Ware ohne Beteiligung der Zollbehörden in den freien Verkehr übergeführt und dadurch entzogen. Der Zeitpunkt der Entstehung der Zollschuld im Sinne von Art. 203…
…Ware am Ort der Veredelung befindet. Dort hatte die Zollbehörde jedoch zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen Zugriff auf die Veredelungserzeugnisse, weil diese bereits zuvor unerlaubt weggebracht und an Dritte veräußert worden waren. Die auf Grund dieser Zuwiderhandlung entstandene Zollschuld kann entgegen der von der Bf…
…die eine Zollschuld hat entstehen lassen; - oder, wenn die Ware in ein noch nicht erledigtes Zollverfahren übergeführt worden ist und der Ort innerhalb einer gegebenenfalls nach dem Ausschussverfahren festgelegten Frist weder nach dem ersten noch nach dem zweiten Gedankenstrich bestimmt werden kann, an dem Ort…
…die eine Zollschuld hat entstehen lassen; - oder, wenn die Ware in ein noch nicht erledigtes Zollverfahren übergeführt worden ist und der Ort innerhalb einer gegebenenfalls nach dem Ausschussverfahren festgelegten Frist weder nach dem ersten noch nach dem zweiten Gedankenstrich bestimmt werden kann, an dem Ort…
…die eine Zollschuld hat entstehen lassen; - oder, wenn die Ware in ein noch nicht erledigtes Zollverfahren übergeführt worden ist und der Ort innerhalb einer gegebenenfalls nach dem Ausschussverfahren festgelegten Frist weder nach dem ersten noch nach dem zweiten Gedankenstrich bestimmt werden kann, an dem Ort…
…die eine Zollschuld hat entstehen lassen; - oder, wenn die Ware in ein noch nicht erledigtes Zollverfahren übergeführt worden ist und der Ort innerhalb einer gegebenenfalls nach dem Ausschussverfahren festgelegten Frist weder nach dem ersten noch nach dem zweiten Gedankenstrich bestimmt werden kann, an dem Ort…
…somit von einer Entstehung der Zollschuld nach Art. 202 Abs. 1 ZK auszugehen. Diese Voraussetzungen sind gegeben. Es wurde festgestellt, dass die Willensäußerung durch bloßes Passieren einer Zollstelle ohne Abgabe einer Zollanmeldung durch den Bf anlässlich der Einreise in das Zollgebiet der Gemeinschaft im Sinne…