…sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe sowie den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielte in den streitgegenständlichen Jahren Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Arbeit als Orchestermitglied und freischaffender Künstler. Im Zuge amtswegiger Wiederaufnahmeverfahren gem…
…würde, führe nicht zu Betriebsausgaben. Dies gelte auch, wenn die Bekleidung tatsächlich nur während der Arbeitszeit getragen wird. Weder der schwarze Anzug eines Orchestermitgliedes, noch Trachtenanzüge, noch Dirndln eines Gastronomiebetriebes seien als typische Berufskleidung anzusehen. Ausgenommen seien solche Kleidungsstücke, denen ein allgemein erkennbarer Uniformcharakter zukomme…
…1999 bestätigt, dass jeder Musiker grundsätzlich zu Hause einen Übungsraum benötige, da im Haus die dazu benötigten Räumlichkeiten nicht vorhanden seien, jedoch jedes Orchestermitglied eines derartig renommierten Klangkörpers verpflichtet sei, durch regelmäßiges Üben dessen hohen musikalischen Standard zu erhalten. Vom UFS wird diesbezüglich angemerkt, dass…
…dem Leistenden gegenüber eine Gegenleistung erbracht wird. Ein Leistungsaustausch findet nicht statt. Ein tauschähnlicher Umsatz zwischen der Bw. und dem einzelnen Orchestermitglied ist daher ausgeschlossen. Das Orchester als Kollektiv erhält ein fixes Honorar. Als Gegenleistung verpflichtet es sich, zu bestimmen Terminen, an bestimmten Orten aufzutreten…
…erwachsen. Lediglich Aufwendungen für Berufsbekleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter können als Werbungskosten anerkannt werden. Als nichtabzugsfähige Bekleidung sind beispielsweise der schwarze Anzug von Orchestermitgliedern sowie Trachtenanzüge oder Dirndl in einer Dirndlstube (VwGH 05.06.2002, 99/08/0166), weiße Hemden…
…§ 20 Tz 163, Stichwort "Kleidung"). Nicht abzugsfähig sind daher beispielsweise der schwarze Anzug bzw. das Abendkleid eines Orchestermitglieds, das weiße Hemd und der schwarze Anzug eines Richters, der Frack eines Dirigenten (ein Frack zählt zur normalen bürgerlichen Kleidung, dies ungeachtet der Tatsache, dass es sich…
…erwachsen. Lediglich Aufwendungen für Berufskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter können als Werbungskosten anerkannt werden. Als nichtabzugsfähige Bekleidung sind beispielsweise der schwarze Anzug von Orchestermitgliedern sowie Trachtenanzüge oder Dirndl in einer Dirndlstube (VwGH 05.06.02, 99/08/0166), weiße Hemden…
…20 Tz 163, Stichwort "Kleidung"). Nicht abzugsfähig sind daher beispielsweise der schwarze Anzug bzw. das Abendkleid eines Orchestermitglieds, das weiße Hemd und der schwarze Anzug eines Richters oder der Frack eines Dirigenten (ein Frack zählt zur normalen bürgerlichen Kleidung, dies ungeachtet der Tatsache, dass es…
…Kapellmeister, Musiker) auch die Dienste eines künstlerischen Direktors (nicht aber die eines administrativenDirektors) und eines Intendanten, aber auch die Dienste der Ballett-, Chor- und Orchestermitglieder sowie der Komparsen und Statisten. Ob ein Souffleur bzw. ein Inspizient künstlerische Dienste leistet, wird im Einzelfall zu beurteilen sein…
…Stichwort "Kleidung"). Nicht abzugsfähig sind daher beispielsweise der schwarze Anzug bzw. das Abendkleid eines Orchestermitglieds, das weiße Hemd und der schwarze Anzug eines Richters oder der Frack eines Dirigenten (ein Frack zählt zur normalen bürgerlichen Kleidung, dies ungeachtet der Tatsache, dass es sich um eine…
…ausscheidet (siehe VwGH 23.4.2002, 98/14/0219). Der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zufolge gehören etwa ein Anzug, ein weißes Hemd oder eine Krawatte eines Beamten oder Orchestermitgliedes zur normalen bürgerlichen Kleidung und sind daher nicht abzugsfähig (vgl. dazu Quantschnigg/Schuch, Handbuch zum EStG 1988…
…10. 10. 1078 , 167/76) Trainingsanzug des Berufssportlers (VwGH 17. 9. 1997 , 94/13/0001) Nicht aber der schwarze Anzug eines Orchestermitgliedes (VwGH 11. 4. 1984 , 83/13/0048) nicht die weißen Hemden und schwarzen Krawatten eines Richters (VwGH 29. 6. 1995 , 93/15/0104…
…die zwar im Rahmen der beruflichen Tätigkeit getragen wird, um der Erwartungshaltung des Publikums (gesellschaftliche Stellung z.B. eines Orchestermitgliedes oder eines Richters) oder der Kunden bzw. der Geschäftspartner (wirtschaftliche Stellung z.B. eines freien Mitarbeiters einer Bank oder - wie in Ihrem Fall - eines Gutachters…
…als Berufskleidung; VwGH 5.6.2002, 99/08/0166, typische Berufskleidung schließt private Nutzung aus; schwarzer Anzug des Orchestermitglieds ist nicht typische Berufskleidung, VwGH 28.11.2001, 96/1370210, selbst das zwingende Erfordernis des Tragens bürgerlicher Kleidung bei der Berufsausübung berechtigt nicht zum Kostenabzug; VwGH…