…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…4,40 € für Frühstück pro Fahrt) in Zusammenhang mit seiner Fahrtätigkeit als Lokführer. Der Berufungswerber ist als Lokführer bei der ÖBB angestellt. Die von ihm ausgeübte Fahrtätigkeit wird innerhalb des vom Verkehrsunternehmens (ÖBB) als Arbeitgeber auf einem ständig befahrenen Schienennetz ausgeübt. Dieser Sachverhalt ergibt…
…Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründe, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolge (zB Lokführer oder Zugbegleiter ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben werde…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben…
…Entstörung und Mängelbehebung der Anlagen) nicht den Zug, sondern ein Dienstkraftfahrzeug der ÖBB benütze und seine Reisetätigkeit keinesfalls mit der eines Lokführers oder beispielsweise einer Patrouillentätigkeit gleichzusetzen sei. Seine Einsätze seien keine regelmäßigen Fahrtätigkeiten innerhalb eines lokal eingegrenzten Bereiches und auch keine Fahrtätigkeiten auf nahezu…
…00 € Kennzahl 451: Spenden § 4a Z 3 EStG 1988: 18,00 € Grad der Behinderung: 30% Magendiät Kennzahl 476: zusätzliche Kosten: 936,56 €. Das Finanzamt stellte fest, dass der Bw als Gleismeister bei den ÖBB arbeite und im Bereich D***** - E*****, Westbahn, F*****…
…wiederkehrend die selben Zielorte angefahren werden), bzw. wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das von jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben…
…bildet gemäß Rz 309 LStR das Fahrzeug, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamtens Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben…
…von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten keine Kenntnis hätte. Die Lohnsteuerrichtlinie L 309 würde zwar normieren, dass für die Lokführer und Zugbegleiter der ÖBB das gesamte Schienennetzes einen Mittelpunkt der Tätigkeit darstelle, doch dies könne nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Berufungswerber im gesamten Bundesgebiet die…
… 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Entscheidungsgründe Der nichtselbständige Einkünfte als Lokführer bei den ÖBB erzielende Berufungswerber (Bw.) reichte den Akten des Finanzamtes zufolge im Berufungszeitraum ab 1999 Einkommensteuererklärungen und ab 2001 Umsatzsteuererklärungen ein, in denen jeweils Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe…
…Vertreter des Bw. aus, der Bw. sei in den Streitjahren sowohl als Dienstnehmer der ÖBB als auch als freier Dienstnehmer der Y Bahn tätig gewesen. Hinsichtlich der zweitgenannten Tätigkeit sei sowohl der Dienstort als auch der Ort, von dem die Züge abgefahren seien, Z gewesen…
…Zugvorbereitung, - der Sonderbehandlung von Zugbildegruppen, etc wenn das Triebfahrzeug durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen bereitgestellt wird, - der Sonderbehandlung von Zugbildegruppen, etc. wenn das Triebfahrzeug durch die X-AG bereitgestellt wird und Für ausnahmslos jede dieser Leistungen ist ein Lokführer bzw. Triebfahrzeugführer, ein Verschieber, ein Bediener der Stellwerks~…
…Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend die selben Zielorte angefahren werden) oder - die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten…
…Auskunftsersuchen vom 30. August 2007 teilte Herr R. N. mit, dass er als Lokführer bei der ÖBB im Außendienst tätig sei. Durch den Turnusdienst und den vielen Nachtdiensten würde sich ergeben, dass auch mehrere Tage hintereinander frei seien, ohne Urlaub nehmen zu müssen. Er lebe…
…Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend die selben Zielorte angefahren werden) oder die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten…
…betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist bei der ÖBB - Personenverkehr AG beschäftigt. In dem von ihm vorgelegten Unterlagen ist als "Dienststelle / Dienstsitz: Wien Süd / Payerbach" angegeben. Mit der elektronisch eingebrachten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung…
…vom 4. März 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer war im Jahr 2007 Mitarbeiter der ÖBB. Der…
…dies verneint und meint, es würde ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, da das Einsatzgebiet bei ÖBB-Bediensteten das gesamte Schienennetz sei, so sei das nicht richtig. Der Berufungswerber würde nicht als LOK-Führer oder Zugbegleiter arbeiten, der regelmäßig dieselben Strecken anfährt. Er hätte auch…