…hätte können. Mit Eingabe vom 18.09.2012 beantragte der Beschwerdeführer die Vorlage der Berufung (Beschwerde). Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Beschwerdeführer wohnt in Wohnort. Er war im Jahr 2007 durchgehend als Lokführer bei der OeBB angestellt. Seine Arbeitsstätte ist der Bahnhof Bahnhof_L…
Ein in Freilassing ansässiger Bediensteter der Österreichischen Bundesbahnen, der als Grenzgänger bei den ÖBB in Salzburg beschäftigt ist, unterliegt der Besteuerung in Österreich. Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…in den Beschwerdevorentscheidungen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Beschwerdeführer übte in den Streitjahren und davor den Beruf eines Lokführers bei den ÖBB aus. Er machte pro Streitjahr Reisekosten als Werbungskosten in Höhe von € 528 geltend, das sind 120 Tage mal € 4…
…4,40 € für Frühstück pro Fahrt) in Zusammenhang mit seiner Fahrtätigkeit als Lokführer. Der Berufungswerber ist als Lokführer bei der ÖBB angestellt. Die von ihm ausgeübte Fahrtätigkeit wird innerhalb des vom Verkehrsunternehmens (ÖBB) als Arbeitgeber auf einem ständig befahrenen Schienennetz ausgeübt. Dieser Sachverhalt ergibt…
…Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründe, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolge (zB Lokführer oder Zugbegleiter ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben werde…
…dies wie in der Beschwerde. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Herr ***Bf1***, Beschwerdeführer, war in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 bei den ÖBB beschäftigt. Er war als Lokführer, Verschubleiter, Verschubkoordinator, Tunnelretter, Zugvorbereiter, Fahrzeugprüfer und Verladekontrolleur tätig. Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum 2020, 2021…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…bleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden), die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben…
…Entstörung und Mängelbehebung der Anlagen) nicht den Zug, sondern ein Dienstkraftfahrzeug der ÖBB benütze und seine Reisetätigkeit keinesfalls mit der eines Lokführers oder beispielsweise einer Patrouillentätigkeit gleichzusetzen sei. Seine Einsätze seien keine regelmäßigen Fahrtätigkeiten innerhalb eines lokal eingegrenzten Bereiches und auch keine Fahrtätigkeiten auf nahezu…
…00 € Kennzahl 451: Spenden § 4a Z 3 EStG 1988: 18,00 € Grad der Behinderung: 30% Magendiät Kennzahl 476: zusätzliche Kosten: 936,56 €. Das Finanzamt stellte fest, dass der Bw als Gleismeister bei den ÖBB arbeite und im Bereich D***** - E*****, Westbahn, F*****…
…wiederkehrend die selben Zielorte angefahren werden), bzw. wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das von jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben…
…bildet gemäß Rz 309 LStR das Fahrzeug, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamtens Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben…
…von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten keine Kenntnis hätte. Die Lohnsteuerrichtlinie L 309 würde zwar normieren, dass für die Lokführer und Zugbegleiter der ÖBB das gesamte Schienennetzes einen Mittelpunkt der Tätigkeit darstelle, doch dies könne nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Berufungswerber im gesamten Bundesgebiet die…
… 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Entscheidungsgründe Der nichtselbständige Einkünfte als Lokführer bei den ÖBB erzielende Berufungswerber (Bw.) reichte den Akten des Finanzamtes zufolge im Berufungszeitraum ab 1999 Einkommensteuererklärungen und ab 2001 Umsatzsteuererklärungen ein, in denen jeweils Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe…
…Vertreter des Bw. aus, der Bw. sei in den Streitjahren sowohl als Dienstnehmer der ÖBB als auch als freier Dienstnehmer der Y Bahn tätig gewesen. Hinsichtlich der zweitgenannten Tätigkeit sei sowohl der Dienstort als auch der Ort, von dem die Züge abgefahren seien, Z gewesen…
…bleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden) oder die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten…