…konnte auch die nahezu ausschließlich private Nutzung durch Familienmitglieder des Bw. nicht widerlegt werden. Gemäß § 20 Abs. 1 Zif. 1 EStG 1988 dürfen jedoch bei den einzelnen Einkünften die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden…
…wenn auch andere Familienangehörige auf den Internetanschluss zugreifen können. Hier ist jedoch das Vorbringen der Bw. glaubhaft, einerseits den Internetanschluss selbst nahezu dauernd für ihre Arbeit benötigt zu haben, sodass auf Grund der technischen Ausstattung im Berufungszeitraum die gleichzeitige Nutzung durch einen weiteren PC nicht…
…niedrigere private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw glaubhaft zu machen. Ein geringerer Privatanteil ist allerdings im Hinblick auf die vielfältigen privaten Nutzungsmöglichkeiten (Internet Banking, E-Mail-Verkehr etc) sowie der Notwendigkeit und Möglichkeit der beruflichen Verwendung und Nutzung durch Familienangehörige nur…
…niedrigere private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Ein geringerer Privatanteil ist allerdings im Hinblick auf die vielfältigen privaten Nutzungsmöglichkeiten (Internet Banking, E-Mail-Verkehr, etc) sowie der Notwendigkeit und Möglichkeit der beruflichen Verwendung und Nutzung durch Familienangehörige nur…
…niedrigere private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw glaubhaft zu machen. Ein geringerer Privatanteil ist allerdings im Hinblick auf die vielfältigen privaten Nutzungsmöglichkeiten (Internet Banking, E-Mail-Verkehr etc) sowie der Notwendigkeit und Möglichkeit der beruflichen Verwendung und Nutzung durch Familienangehörige nur…
…private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Ein geringerer Privatanteil ist allerdings im Hinblick auf die vielfältigen privaten Nutzungsmöglichkeiten (Internetbanking, E-Mail-Verkehr etc) sowie auf Grund der Notwendigkeit und Möglichkeit der beruflichen Verwendung und Nutzung durch Familienangehörige nur…
…private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Ein geringerer Privatanteil ist allerdings im Hinblick auf die vielfältigen privaten Nutzungsmöglichkeiten (Internetbanking, E-Mail-Verkehr etc) sowie auf Grund der Notwendigkeit und Möglichkeit der beruflichen Verwendung und Nutzung durch Familienangehörige nur…
…EStG nicht abzugsfähigen Aufwendungen für Haushalt und Unterhalt bzw. für die Lebensführung. Kosten für Leistungen durch Familienangehörige und Bekannte könnten nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Erkrankung des Steuerpflichtigen gegeben ist, wenn diese Leistungen über die übliche Beistandspflicht hinausgehen…
…private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Ein geringerer Privatanteil ist allerdings im Hinblick auf die vielfältigen privaten Nutzungsmöglichkeiten (Internetbanking, E-Mail-Verkehr etc) sowie auf Grund der Notwendigkeit und Möglichkeit der beruflichen Verwendung und Nutzung durch Familienangehörige nur…
…private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Ein geringerer Privatanteil ist allerdings im Hinblick auf die vielfältigen privaten Nutzungsmöglichkeiten (Internetbanking, E-Mail-Verkehr etc) sowie auf Grund der Notwendigkeit und Möglichkeit der beruflichen Verwendung und Nutzung durch Familienangehörige nur…
…niedrigere private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Ein geringerer Privatanteil ist allerdings im Hinblick auf die vielfältigen privaten Nutzungsmöglichkeiten (Internetbanking, E-Mail-Verkehr etc) sowie der Notwendigkeit und Möglichkeit der beruflichen Verwendung und Nutzung durch Familienangehörige nur in…
…Z 2 lit. a EStG. Die Rechtsprechung leitet Indizien für eine nicht untergeordnete private Nutzung zB aus der Ausstattung des Arbeitszimmers wie zB. Stereoanlage, Fernseher, und der nicht unwesentlichen Aufbewahrung privater Gegenstände zB. umfangreicher Privatliteratur, privater Kleidung, und offenkundigen Nutzung durch Familienangehöriger (Doralt/Kofler, EStG13…
…Abs. 1 EStG 1988 sind bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt (abnutzbares Anlagevermögen), die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen (Absetzung für Abnutzung)…
…exklusive Einrichtungsgegenstände ohne gesondertes Entgelt und ohne genaue Auflistung im Mietvertrag zur Verfügung stellen. Der Nachtrag zum Mietvertrag sei erst nach den Beanstandungen des Prüfers erstellt worden. Die Anführung desselben Raumes zur alleinigen Nutzung durch Herrn Mag. A.P. und seine Gattin weise ebenfalls daraufhin…
…einzige Sitzgelegenheit ist der Esstisch im "Wohn-Arbeitszimmer"). Daraus ergeben sich für die Abgabenbehörden berechtigte Zweifel an der (behaupteten) betrieblichen Nutzung der Wohnung durch die Bw. Auf Verlangen der Abgabenbehörden haben die Abgabepflichtigen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer…
…er sich allerdings gewehrt, und dies bis heute, da er davon ausgehe, dass die unentgeltliche Nutzung durch den Übergabsvertrag und die Fruchtgenussrechte rechtlich nicht beeinflussbar sei. Die Vorplanungen hätten im April/Mai 2001 begonnen. Der Einreichplan trage das Datum 31. Mai 2001, Bauverhandlungen hätten im…
…tatsächlich nicht, da keine geldwerte Zuwendung vorliegt: Die Stiftung hat mit dem Erststifter am 26. April 2006 einen Mietvertrag über die Nutzung der Liegenschaft N-Gasse, 1130 Wien, nach Fertigstellung des Umbaues der Liegenschaft durch die Vermieterin abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde am 19. Jänner 2007…
…Nutzung bestritten wurde. Der Unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass die Wohnung im streitgegenständlichen Zeitraum eigenen Wohnzwecken der Ehegatten diente. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 EStG dürfen bei den einzelnen Einkünften die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen…
… 7 EStG 1988 sind bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt (abnutzbares Anlagevermögen), sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen (Absetzung für Abnutzung…
…ein Drittel der Wohnung, welches von einem fremden Studenten bewohnt wurde, nicht mit dem Unterhalt von Familienangehörigen, sondern mit der Vermietung in Zusammenhang. Hinsichtlich der Nutzung von vorerst zwei Drittel der Wohnung durch die Kinder des Bw. stellt sich jedoch in Hinblick auf § 20 Abs…