…konnte auch die nahezu ausschließlich private Nutzung durch Familienmitglieder des Bw. nicht widerlegt werden. Gemäß § 20 Abs. 1 Zif. 1 EStG 1988 dürfen jedoch bei den einzelnen Einkünften die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden…
…wenn auch andere Familienangehörige auf den Internetanschluss zugreifen können. Hier ist jedoch das Vorbringen der Bw. glaubhaft, einerseits den Internetanschluss selbst nahezu dauernd für ihre Arbeit benötigt zu haben, sodass auf Grund der technischen Ausstattung im Berufungszeitraum die gleichzeitige Nutzung durch einen weiteren PC nicht…
…worden ist, nicht nachvollzogen werden. Vielmehr konnte im vorliegenden Fall das vom Dienstgeber zur Verfügung gestellte Firmenauto vereinbarungsgemäß auch uneingeschränkt privat verwendet werden, wobei sogar auch eine Nutzung durch Familienangehörige sowie sonstige vom Mitarbeiter autorisierte Personen möglich war (§ 1 lit. e der Fahrzeugüberlassungsvereinbarung). Die Fahrten…
…ausreichende Beweiskraft dafür zumessen, dass tatsächlich eine private Nutzung durch die Dienstnehmerin stattgefunden hat. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl VwGH 7.8.2001/97/14/0175) reicht alleine die (theoretische) Möglichkeit der Benützung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges für private Fahrten nicht aus, einen Sachbezug anzusetzen…
…von Familienangehörigen sowie sonstigen vom Mitarbeiter autorisierten Personen seines Vertrauens genutzt werden. Der Mitarbeiter ist für die Nutzung durch Familienangehörige oder andere Personen seines Vertrauens verantwortlich wie für die eigene Nutzung. ….. Jede entgeltliche oder gewerbsmäßige Fahrzeugüberlassung ist untersagt. ….. § 2 Kosten / Finanzierung durch Gehaltsumwandlung…
…Eine niedrigere private Nutzung ist vom Steuerpflichtigen konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Ein geringerer Privatanteil ist allerdings im Hinblick auf die vielfältigen privaten Nutzungsmöglichkeiten (Internet Banking, E-Mail-Verkehr etc.) sowie der Notwendigkeit und Möglichkeit der beruflichen Verwendung und Nutzung durch Familienangehörige nur in…
…Indizien für eine nicht untergeordnete private Nutzung sind etwa eine teilweise private Ausgestaltung, die nicht unwesentliche Aufbewahrung privater Gegenstände (z.B. VwGH 30.5.2001, 95/13/0292; 24.6.1999, 97/15/0070) oder auch eine offenkundige Nutzung durch Familienangehörige (VwGH 30.5.2001…
…Im gegenständlichen Fall ist es somit durchaus denkbar, dass mehrere Fahrzeuge gleichzeitig benutzt werden (zB durch Familienangehörige), da weder Aufzeichnungen über die privaten Fahrten geführt wurden noch in der laufenden Verrechnung der pauschalen 8.000 km eine Aufteilung auf die verschiedenen Fahrten oder Fahrzeuge getroffen…
…worden ist, nicht nachvollzogen werden. Vielmehr konnte im vorliegenden Fall das vom Dienstgeber zur Verfügung gestellte Firmenauto vereinbarungsgemäß auch uneingeschränkt privat verwendet werden, wobei sogar auch eine Nutzung durch Familienangehörige sowie sonstige vom Mitarbeiter autorisierte Personen möglich war (§ 1 lit. e der Fahrzeugüberlassungsvereinbarung). Die Fahrten…
…des Fahrzeuges zukommt (siehe BFG 13.09.2017, RV/5102261/2016). Das vom Dienstgeber zur Verfügung gestellte Firmenauto konnte vereinbarungsgemäß uneingeschränkt privat verwendet werden, wobei eine Nutzung durch Familienangehörige sowie sonstige vom Mitarbeiter autorisierte Personen möglich war (§ 1 lit e der Fahrzeugüberlassungsvereinbarung). Dazu kommt noch…
…Eine niedrigere private Nutzung ist vom Steuerpflichtigen konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Ein geringerer Privatanteil ist allerdings im Hinblick auf die vielfältigen privaten Nutzungsmöglichkeiten (Internet Banking, E-Mail-Verkehr etc.) sowie der Notwendigkeit und Möglichkeit der beruflichen Verwendung und Nutzung durch Familienangehörige nur in…
…Mitarbeiter (in Begleitung) dazu, der bis 5. August blieb. Angesichts der geringen Mitarbeiterzahl, der Begleitung durch Familienangehörige und der Haupturlaubszeit ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Übernachtungen privat motiviert waren, größer als die Wahrscheinlichkeit von beruflichen Aktivitäten. September Laut Bf. haben im Zeitraum 10. September - 29…
…worden ist, nicht nachvollzogen werden. Vielmehr konnte im vorliegenden Fall das vom Dienstgeber zur Verfügung gestellte Firmenauto vereinbarungsgemäß auch uneingeschränkt privat verwendet werden, wobei sogar auch eine Nutzung durch Familienangehörige sowie sonstige vom Mitarbeiter autorisierte Personen möglich war (§ 1 lit. e der Fahrzeugüberlassungsvereinbarung). Die Fahrten…
…niedrigere private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw glaubhaft zu machen. Ein geringerer Privatanteil ist allerdings im Hinblick auf die vielfältigen privaten Nutzungsmöglichkeiten (Internet Banking, E-Mail-Verkehr etc) sowie der Notwendigkeit und Möglichkeit der beruflichen Verwendung und Nutzung durch Familienangehörige nur…
…des Fahrzeuges zukommt (siehe BFG 13.09.2017, RV/5102261/2016). Das vom Dienstgeber zur Verfügung gestellte Firmenauto konnte vereinbarungsgemäß uneingeschränkt privat verwendet werden, wobei eine Nutzung durch Familienangehörige sowie sonstige vom Mitarbeiter autorisierte Personen möglich war (§ 1 lit e der Fahrzeugüberlassungsvereinbarung). Dazu kommt noch…
…niedrigere private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Ein geringerer Privatanteil ist allerdings im Hinblick auf die vielfältigen privaten Nutzungsmöglichkeiten (Internet Banking, E-Mail-Verkehr, etc) sowie der Notwendigkeit und Möglichkeit der beruflichen Verwendung und Nutzung durch Familienangehörige nur…
…niedrigere private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw glaubhaft zu machen. Ein geringerer Privatanteil ist allerdings im Hinblick auf die vielfältigen privaten Nutzungsmöglichkeiten (Internet Banking, E-Mail-Verkehr etc) sowie der Notwendigkeit und Möglichkeit der beruflichen Verwendung und Nutzung durch Familienangehörige nur…
…private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Ein geringerer Privatanteil ist allerdings im Hinblick auf die vielfältigen privaten Nutzungsmöglichkeiten (Internetbanking, E-Mail-Verkehr etc) sowie auf Grund der Notwendigkeit und Möglichkeit der beruflichen Verwendung und Nutzung durch Familienangehörige nur…
…Indizien für eine nicht untergeordnete private Nutzung sind etwa eine teilweise private Ausgestaltung, die nicht unwesentliche Aufbewahrung privater Gegenstände (z.B. VwGH 30.5.2001, 95/13/0292; 24.6.1999, 97/15/0070) oder auch eine offenkundige Nutzung durch Familienangehörige (VwGH 30.5.2001…
…private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Ein geringerer Privatanteil ist allerdings im Hinblick auf die vielfältigen privaten Nutzungsmöglichkeiten (Internetbanking, E-Mail-Verkehr etc) sowie auf Grund der Notwendigkeit und Möglichkeit der beruflichen Verwendung und Nutzung durch Familienangehörige nur…