…Derartige Erträge unterliegen in der Folge der Normalbesteuerung und nicht der Endbesteuerung "). Auf den Streitfall bezogen heißt dies: auch bei Hingabe eines Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz…
…Derartige Erträge unterliegen in der Folge der Normalbesteuerung und nicht der Endbesteuerung "). Auf den Streitfall bezogen heißt dies: auch bei Hingabe eines Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz…
…Derartige Erträge unterliegen in der Folge der Normalbesteuerung und nicht der Endbesteuerung "). Auf den Streitfall bezogen heißt dies: auch bei Hingabe eines Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz…
…Derartige Erträge unterliegen in der Folge der Normalbesteuerung und nicht der Endbesteuerung "). Auf den Streitfall bezogen heißt dies: auch bei Hingabe eines Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz…
…Derartige Erträge unterliegen in der Folge der Normalbesteuerung und nicht der Endbesteuerung "). Auf den Streitfall bezogen heißt dies: auch bei Hingabe eines Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz…
…Derartige Erträge unterliegen in der Folge der Normalbesteuerung und nicht der Endbesteuerung "). Auf den Streitfall bezogen heißt dies: auch bei Hingabe eines Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz…
Die Bilanzberichtigung ist somit auch vorzunehmen, wenn die steuerliche Erfassung der berichtigten Bilanzposition (zB Lieferforderung oder Lieferverbindlichkeit) etwa wegen des Eintritts der Bemessungsverjährung nicht mehr möglich ist (VwGH 4.11.1998, 93/13/0186; 17.2.1993, 88/14/0097; 21.10. 1966, 349/66…
Was den in der mündlichen Verhandlung vom 22. November 2012 erhoben Einwand anlangt, es wäre von der Abgabenbehörde zu prüfen gewesen, ob nicht ein atypischer Arbeitsgestellungsvertrag vorliege, demzufolge die Arbeitnehmer in wirtschaftlicher Betrachtung als solche des Gestellungsnehmers (Bw.) zu qualifizieren seien, ist ausführen, dass dieser…
| 4.862,17 | 9.436,04 | 13.822,00 | 1.544,25 | 1.237,08 | lt. Tabelle Bw | 4.746,33 | 8.692,00 | 7.346,17 | 1.454,92 | 1.237,08 |…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des Bw., vertreten durch die Dr. E. Igerz & Co Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH…
…fünf Zehntel zu berichtigen sein, das ergibt einen Betrag von € 15.020,95. Selbst im Falle einer Vorsteuerberichtigung beim Zurückkehren zur Normalbesteuerung (unechte Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmerin) im Jahre 2010 verbleibt für die Bw. immer noch ein finanzieller Vorteil von rd. € 8.000,00…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des Bw., vertreten durch die Dr. E. Igerz & Co Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH…
…diese - ohne entsprechendes diesbezügliches Anbringen - automatisch für den Beginn des nächsten Kalenderjahres Geltung haben sollte. Denn dies würde bedeuten, dass dem Unternehmer die Dispositionsmöglichkeit im Zusammenhang mit dem Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Normalbesteuerung entzogen würde, was letztendlich dazu führen könnte, dass der Unternehmer im Kalenderjahr…
…anwendbar. Eine verfassungskonforme Auslegung dieser Besteuerungsbestimmung erfordert daher nun bei der beitragsorientierten Pension eine Aufspaltung der Gesamtrente in die obigen Komponenten und eine gesonderte Erfassung (steuerbare und nicht steuerbare Tangenten) sowie eine separate Besteuerung (Normalbesteuerung aus aufgeschobenem Arbeitslohn und eine Endbesteuerung aus aufgeschobenen Kapitalerträgen). Daraus…
…37 Abs. 8 EStG 1988 kommt der Hälftesteuersatz aufgrund der Steuerabgeltungswirkung (§ 97) nur dann zum Tragen, wenn die Normalbesteuerung gemäß § 97 Abs. 4 EStG 1988 beantragt wird (Veranlagungsoption) und die sich bei der Anwendung des Hälftesteuersatzes ergebende Einkommensteuer geringer ist als die Kapitalertragsteuer. Sowohl bei…
…an einen Darlehensnehmer, der keine Bank ist, fällt kein Kapitalertragsteuerabzug an. Derartige Erträge unterliegen der Normalbesteuerung und nicht der Endbesteuerung (im Übrigen wird auf die Entscheidung vom 5.2.2008, RV/0205-F/04, und die darin enthaltenen Hinweise auf Hofstätter-Reichel, Koppensteiner und Doralt…
…Mieter überwälzen darf, und es dann unstrittig ist, dass die so eingehobenen Zwangsmieten umsatzsteuerpflichtig sind. Fest steht weiters, dass die Wohnungen verkauft worden sind, ohne dass zur Normalbesteuerung optiert worden ist. Hieraus folgt nach Meinung des Finanzamtes, dass die Vorsteuerkorrektur nach § 12 Abs. 10 UStG…
…der Entscheidungsfreiheit des Abgabepflichtigen. Weder die Option zur Normalbesteuerung des unbeweglichen Betriebsanteils noch der Verzicht auf weitere Ausübung der Option stünden im Zusammenhang mit der Änderung des Anteilsverhältnisses zwischen beweglichem und unbeweglichem Teil des Golfplatzes oder hätten irgendeinen Einfluss auf dieses Verhältnis. Der Argumentation in…
…Besteuerung nicht unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben kann, der Privatstiftung auf Grund von bestimmten Zuwendungen gutzuschreiben. Die Zwischenbesteuerung ist deshalb auch getrennt von der Normalbesteuerung der Privatstiftung zu erheben (Schedulenbesteuerung). Daher kann nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber das von der Bw. angestrebte Ergebnis gewollt hätte. …
…Besteuerung nicht unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben kann, der Privatstiftung auf Grund von bestimmten Zuwendungen gutzuschreiben. Die Zwischenbesteuerung ist deshalb auch getrennt von der Normalbesteuerung der Privatstiftung zu erheben (Schedulenbesteuerung). Daher kann nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber das von der Bw. angestrebte Ergebnis gewollt hätte. …