…Tag der mündlichen Verhandlung beim Zollamt Graz eingelangten Entschuldigungsschreiben des Beschuldigten für sein Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung ergibt sich, dass es ihm aus finanziellen Gründen (Notstandshilfe, Sperre) nicht möglich wäre, nach Graz zu fahren. Der Bw. war sohin weder durch eine Krankheit noch durch eine…
…Konto der Gattin und der Postanweisung durchgeführt (auch nachgewiesen) worden. Zur mündlichen Verhandlung vom 27.11.2008 ist der Bw. nicht erschienen. Über die Berufung wurde erwogen: Ad Schätzung und Sicherheitszuschlag unter Verweis auf die Ausführungen betreffend die Einkommensteuer des Dr. X. Nachn.Bw.) Gemäß …
…Verhandlung, z.B. das Nichterscheinen des Beschuldigten zur Verhandlung, Bezug genommen wird) und der sich daraus erschließenden Chronologie des Geschehens die schriftliche Ausfertigung noch nicht vorgelegen haben kann. Das Wesen einer schriftlichen Bescheidausfertigung liegt jedoch u.a. darin, dass diese entsprechend dem zuvor verkündeten mündlichen…
…Verhandlung, z.B. das Nichterscheinen des Beschuldigten zur Verhandlung, Bezug genommen wird) und der sich daraus erschließenden Chronologie des Geschehens die schriftliche Ausfertigung noch nicht vorgelegen haben kann. Das Wesen einer schriftlichen Bescheidausfertigung liegt jedoch u.a. darin, dass diese entsprechend dem zuvor verkündeten mündlichen…
…Nichterscheinen des Beschuldigten zur Verhandlung, Bezug genommen wird; siehe Finanzstrafakt Bl. 107) und der sich daraus erschließenden Chronologie des Geschehens die schriftliche Ausfertigung noch nicht vorgelegen haben kann. Das Wesen einer schriftlichen Bescheidausfertigung liegt jedoch u.a. darin, dass diese entsprechend dem zuvor verkündeten mündlichen…
…der Bw. folgendes Schreiben an den UFS (Auszug): Die Mandantin lehne den in der Sache zuständigen Referenten wegen Befangenheit ab und beantrage, die gegenständliche Berufungssache dem nach der Geschäftsverteilung zuständigen Ersatzmitglied des UFS zur Verhandlung und Entscheidung zuzuweisen. Die Ablehnung werde damit begründet, dass der…
…Gelegenheit eine Rechtfertigung abzugeben keinen Gebrauch gemacht, die mündliche Verhandlung sei nach ordnungsgemäßer Zustellung der Ladung und Nichterscheinen des Bw. in seiner Abwesenheit durchgeführt worden. Nach der Aktenlage ergebe sich die Erfüllung der Tatbilder in objektiver und subjektiver Hinsicht, daher sei mit Schuldspruch vorzugehen gewesen…
…zur beantragten mündlichen Verhandlung wurde am 8. August 2011 gemäß § 10 Zustellgesetz durch Hinterlegung bei der Behörde zugestellt. Eine Behebung erfolgte nicht. Der Amtsvertreter wurde seitens des Referenten vom zu erwartenden Nichterscheinen des Bw. informiert. Zu der am 8. September 2011 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung erschienen…
…das Nichterscheinen des Beschuldigten zur Verhandlung, Bezug genommen wird) und der sich daraus erschließenden Chronologie des Geschehens die schriftliche Ausfertigung eben noch nicht vorgelegen haben kann. Das Wesen einer schriftlichen Bescheidausfertigung liegt jedoch u.a. darin, dass diese entsprechend dem zuvor verkündeten mündlichen Bescheid ergehen…
…17). Am 26. Jänner 2006 fand diesbezüglich auch in Anwesenheit des H die mündliche Verhandlung vor dem Spruchsenat als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz statt, im Zuge welcher über ihn wegen des verfahrensgegenständlichen Sachverhaltes eine Geldstrafe von € 1.000,00 und…
…zur näheren Begründung des Sicherheitszuschlages befragt, machte dazu aber keine Angaben. Der Bw hat in einem Schreiben, das er am 18.10.2011 aufgegeben hat, welches am 20.10.2011 nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingelangt ist, ersucht, die Verhandlung zu verschieben, da er noch…
…der Bw. folgendes Schreiben an den UFS (Auszug): Die Mandantin lehne den in der Sache zuständigen Referenten wegen Befangenheit ab und beantrage, die gegenständliche Berufungssache dem nach der Geschäftsverteilung zuständigen Ersatzmitglied des UFS zur Verhandlung und Entscheidung zuzuweisen. Die Ablehnung werde damit begründet, dass der…
…der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat führte der Bw. dazu geständig aus, dass er sich zum Fälligkeitstag der Umsatzsteuervorauszahlung Februar 2003 Mitte April 2003 bei der Buchhalterin G. hinsichtlich der Zahlung erkundigt hat. Ein diesbezüglicher Zahlschein wurde ihm nicht vorgelegt und er ist nach seiner…
…und H.E. zur mündlichen Berufungsverhandlung nicht erscheinen. Dr.R.W. hatte im September 3 Wochen Rehabilitation in S. nach einer schweren Stoffwechselentgleisung mit einem Blut PH-Wert von 6,8 verordnet bekommen. Ein Blut Ph-Wert unter 7,2 ist tödlich. Daraufhin wurde wegen…
…Äußerung bezüglich einer Zurücknahme erfolgen werde. Der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wurde seitens der Bw beim Erörterungstermin zurückgenommen. Dem Unabhängigen Finanzsenat wurden seitens der Amtspartei Steuer - Akten mehrerer angeblicher Lieferanten (laut Belegen) übergeben. Nach erfolgter Ablichtung wesentlicher Aktenbestandteile wurden die Akten am 19…
…Salzburg-Stadt als Organ des Finanzamtes Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz nach durchgeführter mündlicher Verhandlung (an welcher der Genannte ohne Hinderungsgrund nicht teilgenommen hatte) schuldig erkannt worden, er habe [im Amtsbereich] des genannten Finanzamtes vorsätzlich 1.) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…dass der Bw. - und früher auch seine Gattin - die Kinder auf dem Arbeitsweg in die Schule mitnehmen könnten. Nach Ansicht des Finanzamtsvertreters habe auch in der mündlichen Verhandlung jeweils ein entgeltliches Betreuungsverhältnis nicht glaubhaft gemacht werden können. Es sei auch kein Geldfluss nachgewiesen worden. Der…
…gewesen. Damit konnte auch dem vom Hauptzollamt Graz in der mündlichen Verhandlung eingebrachten Vorschlag auf Ermittlung der beitragspflichtigen Ablagerungsmenge durch Aliquotierung der Gesamtmenge nach den zugrunde gelegten beitragspflichtigen Zeiträumen nicht nachgekommen werden. Auch diese Vorgangsweise zur Feststellung der Bemessungsgrundlagen hätte den Ergebnissen des Beweisverfahrens bzw…
…1988 ausgegangen. Hinsichtlich der noch ausständigen Veranlagungsbescheide für die in Streit stehenden Jahre wird dem Berufungswerber zu empfehlen sein, die infolge seines unentschuldigten Nichterscheinens in der Verhandlung vom 27.1.2011 unbeantwortet gebliebenen und in die vorliegende Berufungsentscheidung aufgenommenen Fragen gegenüber der Abgabenbehörde I. Instanz…
…Villach als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16. November 2006 zur StrNr. 061/2005/00000-001, wurde B nunmehr - nach durchgeführter mündlicher Verhandlung, zu welcher der Beschuldigte trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne Angabe von Gründen nicht erschienen war - der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG…