…dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräusserer seine ursprüngliche Rechtsstellung erlangt. Nach § 17 Abs.1 Z 2 GrEStG wird die Steuer nicht festgesetzt, wenn der Erwerbsvorgang aus dem Grund der Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen rückgängig gemacht wird. Ein…
…Rechtsanspruches im Sinne der Z 2 des § 17 Abs. 1 GrEStG unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer und zwar auch dann nicht, wenn nach Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen die Auflösung des Rechtsgeschäftes einvernehmlich vereinbart wird. Die Geltendmachung des Rücktritts vom Vertrag infolge Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen ist zeitlich nicht…
…Rechtsanspruches im Sinne der Z 2 des § 17 Abs. 1 GrEStG unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer und zwar auch dann nicht, wenn nach Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen die Auflösung des Rechtsgeschäftes einvernehmlich vereinbart wird. Die Geltendmachung des Rücktritts vom Vertrag infolge Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen ist zeitlich nicht…
…Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit Abs. 4 GrEStG auf Antrag die bereits festgesetzte Steuer entsprechend abgeändert, wenn der Erwerbsvorgang aus dem Grund der Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen rückgängig gemacht wird. Dabei hat das Tatbestandsmerkmal " rückgängig gemacht" in Z 1 und 2 des § 17 Abs…
…1 Z 2 GrEStG wird die Steuer nicht festgesetzt (bzw. nach Abs. 4 des § 17 GrEStG abgeändert), wenn der Erwerbsvorgang aus dem Grund der Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen rückgängig gemacht wird. Gemäß § 17 Abs. 1 Z 3 GrEStG wird die Steuer nicht festgesetzt (bzw. nach Abs…
…wegen Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen, ist selbst in wirtschaftlicher Betrachtungsweise schon allein deshalb ausgeschlossen, weil § 17 GrEStG dafür gesonderte Begünstigungstatbestände vorsieht. Im gegebenen Fall liegt ein Wiederkauf vor, sodass selbst wenn von einer Rückgängigmachung gesprochen werden könnte, eine Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer wegen Überschreitung der Dreijahresfrist ausgeschlossen…
…nicht auf eine Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen. Die einvernehmliche partielle Aufhebungsvereinbarung vom 21. Mai 2010 erfüllt hingegen den Tatbestand des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987, was zu keiner Steuerbefreiung führen kann, weil die Rückgängigmachung nicht innerhalb von drei Jahren seit Entstehung der Steuerschuld erfolgt…
…nicht auf eine Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen. Die einvernehmliche partielle Aufhebungsvereinbarung vom 21. Mai 2010 erfüllt hingegen den Tatbestand des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987, was zu keiner Steuerbefreiung führen kann, weil die Rückgängigmachung nicht innerhalb von drei Jahren seit Entstehung der Steuerschuld erfolgt…
…unbeschadet der alle Vertragsteile hiefür treffenden gesetzlichen Solidarhaftung, die erwerbende Partei, welche auch den Auftrag zur Vertragserrichtung erteilt hat. Die Vertragsteile verweisen auf § 17 Abs. 1 Zif. 2 GrEStG wonach bei Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges wegen nicht Erfüllung von Vertragsbestimmungen Grunderwerbsteuer auf Antrag nicht festgesetzt wird…
…Umsatzes innerhalb eines Abrechnungszeitraums von mehr als 0,5 % zu Lasten des Vermieters zeigt, hat der Mieter dem Vermieter sämtliche durch die Überprüfung angefallenen Kosten zu ersetzen. 2.11 Die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Mieters aus dieser Vereinbarung, insbesondere hinsichtlich Punkt 2.2 letzter Satz…
…des § 17 Abs. 1 Z 2 GrEStG voll entsprochen werde. Aufgrund des Erlöschens des Baurechts gemäß § 526 ABGB seien in der Folge die Vertragsbestimmungen des Baurechtsvertrags nämlich nicht mehr zu erfüllen; die betreffenden beiderseitigen Verpflichtungen zur Vertragserfüllung seien erloschen. 2. Die wesentlichen Bestimmungen des Baurechtsvertrags…
…In Ergänzung zu den Vertragsbestimmungen des Kaufvertrages garantiert die Anbotstellerin als Verkäuferin der Liegenschaften der Anbotnehmerin als Käuferin diese Umwidmung von zumindest 20 Hektar im Sinne obiger Bestimmungen; die einzige Rechtsfolge für die Nichterfüllung dieser Garantie soll dieses Rücktrittsrecht sein". Hinsichtlich der Bindungsfrist wird angeführt…
…die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden, 3. wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäftes beseitigt wird. Ist zur Durchführung einer Rückgängigmachung zwischen den seinerzeitigten Veräußerer und dem seinerzeitigen Erwerber ein Rechtsvorgang erforderlich, der selbst…
…weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt wurden. 3.wenn das Rechtsgeschäft ,das den Anspruch auf Übereignung begründet, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäftes beseitigt wird. Ist zur Durchführung einer Rückgängigmachung zwischen dem seinerzeitigen Veräusserer und dem seinerzeitigen Erwerber ein Rechtsvorgang erforderlich, der selbst…
…unbeschadet der alle Vertragsteile hiefür treffenden gesetzlichen Solidarhaftung, die erwerbende Partei, welche auch den Auftrag zur Vertragserrichtung erteilt hat. Die Vertragsteile verweisen auf § 17 Abs. 1 Zif. 2 GrEStG wonach bei Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges wegen nicht Erfüllung von Vertragsbestimmungen Grunderwerbsteuer auf Antrag nicht festgesetzt wird…
…die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden. 3. wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäftes beseitigt wird. Ist zur Durchführung einer Rückgängigmachung zwischen dem seinerzeitigen Veräußerer und dem seinerzeitigen Erwerber ein Rechtsvorgang erforderlich, der selbst…
…reduziert haben, ohne dass die Vermögenssphäre des Käufers berührt wurde, kann aufgrund der vorliegenden Vertragsbestimmungen nicht widerlegt werden. Die Bemessungsgrundlage für die Börsenumsatzsteuer war daher um den Betrag von S 65,061.000.- zu vermindern. Soweit in der Berufungsvorentscheidung die Refundierung gem. Pkt 1. Absatz…
…die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Im Wesentlichen wurden die bisherigen Vorbringen wiederholt. Zusammenfassend werde festgestellt, dass die gegenständlichen Kündigungsmöglichkeiten 1.) Nicht vollständige Bezahlung oder Nichtbezahlung des Pachtzinses (Pt XI bzw. XII) 2.) Nichterfüllung oder Verletzung einer einzelnen Vertragsbestimmung durch den Pächter…
…sodass die von Ihnen zu vertretende Nichterfüllung evident ist. Meine Mandantschaft hat Ihnen im Anschluss daran nunmehr fast ein halbes Jahr Zeit gegeben, einen anderen Käufer zu finden. In diesem Schreiben ist überdies noch ausgeführt, dass der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis 800.000,00 € betragen…
…sodass die von Ihnen zu vertretende Nichterfüllung evident ist. Meine Mandantschaft hat Ihnen im Anschluss daran nunmehr fast ein halbes Jahr Zeit gegeben, einen anderen Käufer zu finden. In diesem Schreiben ist überdies noch ausgeführt, dass der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis 800.000,00 € betragen…