…auf Erstattung der Zollschuld gemäß Art. 236 ZK. Gemäß Art. 236 ZK werden Einfuhrabgaben insoweit erstattet, als nachgewiesen wird, dass der Betrag im Zeitpunkt der Zahlung nicht gesetzlich geschuldet war oder der Betrag entgegen Art. 220 Absatz 2 buchmäßig erfasst worden ist. Eine Erstattung wird…
…Sache Zollschuldner geworden ist. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem gleichgelagerten Fall in seinem Urteil vom 22. Juli 2003, Zl. 11 K 11/99, erkannt, dass bei einem Einwand früherer Zollschuldentstehung - im Gegenstand also einer vor dem Erkenntniszeitpunkt der Verwaltung liegenden Zollschuldentstehung - deren Nichtentstehung…
…Genau dies sei ihr als grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, ein Umstand also, welcher einer "Heilung" (Nichtentstehung der Zollschuld nach Art.204 Abs.1 Zollkodex) entgegenstehe. Gegen diese (der Bf. am 8.2.2002 zugestellte) Berufungsvorentscheidung erhob die Bf. mit (an das Hauptzollamt Wien gerichtetem) Schriftsatz…
…Vorsteuer geltend gemacht. Ein ausdrücklicher Antrag auf Abänderung der Einfuhrumsatzsteuer ist nicht gestellt worden. Von einer diesbezüglichen Änderung war daher Abstand zu nehmen. Mangels Vorliegens eines Zollschuldtatbestandes nach Art. 204 ZK entfällt auch die Verpflichtung zu Entrichtung einer Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG…
…zu der vom Anmelder begehrten Überlassung. Die betreffenden Waren wurden vielmehr rechtskräftig beschlagnahmt und schließlich verwertet. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festsetzung einer Zollschuld gemäß Artikel 201 ZK lagen somit nicht vor. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 14. Februar 2007
…werden. Eine zu einer Zollschuld nach Art. 204 ZK führende Verpflichtungsverletzung im Zeitpunkt des Ablaufes des Tages, an dem die Waren eingetroffen sind, liegt in den bescheidgegenständlichen Einfuhrfällen daher nicht vor. Es erübrigt sich daher auf die Bestimmungen betreffend die Heilung einer nach Art. 204…
…betreffende Zollverfahren nicht wirklich ausgewirkt habe. Es werde also vom Gesetz bei lediglich formalen und heilbaren Formverstößen auf zollschuldrechtliche Konsequenzen verzichtet. Die in Art. 859 ZK-DVO aufgezählten Voraussetzungen für das Nichtentstehen einer Zollschuld lägen im vorliegenden Fall kumulativ vor. Denn das Entfernen der Plombe…
…Fällen ein Nichtentstehen der Zollschuld vor. Art. 859 ZK-DVO regelt die Verfehlungen, die sich nicht wirklich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens ausgewirkt haben. Dazu sind vier Aspekte zu prüfen. Zum einen sind drei gemeinsame Voraussetzungen zu prüfen. Ferner muss der zur Zollschuld führende…
…verabsäumt, Feststellungen über den Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld zu treffen. Wären die Waren, wie vom Zollamt behauptet, mit einer unrichtigen Warenbeschreibung behaftet, wäre - aufgrund des vorangegangenen Versandverfahrens - das Zollamt Hamburg jene Abgabenbehörde, die über die Zollschuldentstehung absprechen hätte müssen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Jänner…
…Verwahrlager an einem anderen Warenort gelagert und anschließend in den zollrechtlich freien Verkehr durch Anschreibung überführt, sei in diesem Zusammenhang unerheblich. Im Zeitpunkt der Nichtgestellung der Waren am angegebenen Warenort sei die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen worden, was die Entstehung der Zollschuld zur Folge…
…Wien würden auch die Voraussetzungen des Nichtentstehens der Zollschuld gemäß Art. 206 ZK nicht zutreffen. Einerseits sei eine Ware nur dann unwiederbringlich verloren, wenn sie für niemanden mehr zu verwenden sei, andererseits würden zu den in der Natur einer Ware liegenden Gründen der natürliche Schwund…
…Wien würden auch die Voraussetzungen des Nichtentstehens der Zollschuld gemäß Art. 206 ZK nicht zutreffen. Einerseits sei eine Ware nur dann unwiederbringlich verloren, wenn sie für niemanden mehr zu verwenden sei, andererseits würden zu den in der Natur einer Ware liegenden Gründen der natürliche Schwund…
…folgt vorgebracht: Das Zollamt Wien habe nicht sämtliche Zollschuldner ermittelt. Laut den der Bf. zur Verfügung stehenden Daten seien die in das Versandverfahren übergeführten Waren am 26. März 2003 "im Bestimmungsland angenommen" worden. Dies gehe aus dem CMR-Frachtbrief und einer Kopie des Zolldokuments hervor…
…Entrichtung der Zollschuld eine Abgabenerhöhung gem. § 108 Abs. 1 ZollR-DG zum Ausgleich des entstandenen Zinsverlustes zu entrichten. Dagegen wurde mit Eingabe vom 27. April 2011 der Rechtsbehelf der Berufung erhoben und hiezu im Wesentlichen ausgeführt, dass der Zollverantwortliche sämtliche Voraussetzungen für eine unverzügliche Anschreibung…
…Entrichtung der Zollschuld eine Abgabenerhöhung gem. § 108 Abs. 1 ZollR-DG zum Ausgleich des entstandenen Zinsverlustes zu entrichten. Dagegen wurde mit Eingabe vom 27. April 2011 der Rechtsbehelf der Berufung erhoben und hiezu im Wesentlichen ausgeführt, dass der Zollverantwortliche sämtliche Voraussetzungen für eine unverzügliche Anschreibung…
…des Aufliegers sei jedoch von einem Fahrzeughändler abweichend vom angefochtenen Bescheid und den Angaben der Bf. mit € 5.000,00 angegeben worden. Da ein von der Bf. behaupteter Vorschaden nicht erwiesen und der Zustand der Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Zollschuldentstehung von der Zollbehörde nicht…
…Lage ist, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen. Die Durchführung von im Zollrecht vorgesehenen Prüfungen der unter zollamtlicher Überwachung stehenden Waren wurde durch die Mitteilung eines tatsächlich unrichtigen Warenortes verhindert, sodass diese Waren der zollamtlichen Überwachung entzogen worden sind. Für die Bf. entstand die Zollschuld gem. Art…
…sich bei einer einfuhrabgabepflichtigen Ware aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben. Die Zollschuld entsteht gemäß Abs. 2 in dem Zeitpunkt, in dem die Ware in das betreffende Zollverfahren übergeführt worden ist, wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine der Voraussetzungen…
…jedoch von einem Fahrzeughändler übereinstimmend mit der Schätzung im angefochtenen Bescheid und abweichend von den Angaben der Bf. mit € 9.000,00 angegeben worden. Da ein von der Bf. behaupteter Vorschaden nicht erwiesen und der Zustand der Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Zollschuldentstehung von der…
…konnte trotz einer entsprechenden Aufforderung keinen Nachweis für die Beendigung des Verfahrens im Sinne des Artikels 365 ZK-DVO erbringen. Es wurde daher mit dem oben angeführten Bescheid vom 19. Oktober 2004, Zl. 100/47805/2004-1 die Zollschuld festgesetzt. Die Nichtstellung der vom Versandschein…