…Die Zustellung erfolgte laut Bescheidadressierung ausschließlich an die LKEG. Mit der Bescheidadressierung (zu Handen der KEG ) werden aber nicht alle Gesellschafter "erreicht". Der richtige Bescheidadressat ist ein notweniger Bestandteil des Spruches, bei Unrichtigkeit liegt ein Nichtbescheid vor. Zusammenfassung Da die angefochtenen Bescheide keinen rechtswirksamen Zustellempfänger…
…2005 ist folgendes angeführt. "Bezugsgemäß teilt das BMF folgende Rechtsansichten mit: Eine Maßnahme nach § 295 Abs 1 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so ist ein dennoch erlassener Änderungsbescheid (gemäß …
…ausgeführt: "Bezugsgemäß teilt das BMF folgende Rechtsansichten mit: Eine Maßnahme nach § 295 Abs 1 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (z.B. "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so ist ein dennoch erlassener Änderungsbescheid (gemäß § 295 Abs…
…83 auf den Bw und mit -1.574,05 € auf B sowie andererseits die enthaltenen Veräußerungs- und Aufgabegewinne zur Gänze auf den Bw. Anmerkung: Ob es sich hierbei um einen rechtlich existenten Bescheid oder um einen sogenannten Nichtbescheid aufgrund des Widerspruches der Bescheidadressierung zu …
…Beteiligten an der K AG. Tatsächlich enthält diese Berufungsergänzung längere Ausführungen über die "Überprüfung der Bescheideigenschaft". So sei der Verweis auf eine der Steuererklärung beigelegte Liste der Mitgesellschafter "kein Ersatz für fehlerhaft bezeichnete Bescheidadressaten". Es seien "überhaupt keine rechtsgültigen Bescheide ergangen", weil die Adressatenbezeichnung trotz…
…erst am 10.4.2007 per Fax übermittelt." Mit Schreiben vom 10.8.2007 legte der Bw Berufung ein und führt darin aus: "... Die Aufhebung des Grundlagenbescheides gem § 188 BAO erfolgte infolge des Nichtvorhandenseins eines Bescheidadressaten, da keine Gemeinschaft im Sinne des § 188 BAO existierte…
…188 BAO (vom 10. Februar 1997) infolge unzutreffender Bezeichnung des Bescheidadressaten nicht wirksam erlassen worden sei und keine normative Kraft habe entfalten können. Diese Qualifizierung des Grundlagenbescheides vom 10. Februar 1997 als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache und einen tauglichen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 Abs…
…des Finanzministeriums vom 28. Oktober 2005, wonach ein erlassener Änderungsbescheid (§ 295 Abs. 1 BAO) bei Ergehen eines "Nichtbescheides" als Folge fehlerhafter Adressierung rechtswidrig sei. Dies könne nicht nur mit Berufung oder mit Antrag auf Aufhebung (§ 299 Abs. 1 BAO) geltend gemacht werden. In Betracht komme…
…für das Jahr 1995 erlassen. Nunmehr habe der Unabhängige Finanzsenat Graz entschieden, dass es sich mangels gültigen Bescheidadressaten beim Grundlagenbescheid vom 25. Jänner 2005 um einen Nichtbescheid handle. Die Berufung sei daher als unzulässig zurückgewiesen worden. Es sei zwar richtig, dass hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1995…
…und nicht vom Bw zu vertreten, zumal die Abgabenbehörde im Rahmen des Berufungsverfahrens sogar auf die fehlerhafte Erlassung der Bescheide (als Nichtbescheide) aufmerksam gemacht worden sei. Der Antrag auf Wiederaufnahme beziehe sich lediglich auf die Gewinn- bzw Verlustbeteiligung AGRNFU. In der Anlage werde eine Kopie…
…nicht von der Bw zu vertreten, zumal die Abgabenbehörde im Rahmen des Berufungsverfahrens sogar auf die fehlerhafte Erlassung der Bescheide (als Nichtbescheide) aufmerksam gemacht worden sei. Der Antrag auf Wiederaufnahme beziehe sich lediglich auf die Gewinn- bzw Verlustbeteiligung AGRNF-Untbet. In der Anlage werde eine…
…einer Anfragebeantwortung folgendes formuliert: "Bezugsgemäß teilt das BMF folgende Rechtsansichten mit: Eine Maßnahme nach § 295 Abs 1 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so ist ein dennoch erlassener Änderungsbescheid (gemäß …
…einer Anfragebeantwortung folgendes formuliert: "Bezugsgemäß teilt das BMF folgende Rechtsansichten mit: Eine Maßnahme nach § 295 Abs 1 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so ist ein dennoch erlassener Änderungsbescheid (gemäß …
…keine Bescheidqualität zukam, sollte der Berufungswerber für näher dargestellte offene Abgaben der Gesellschaft in Höhe von 51.804,40 € in Anspruch genommen werden. In der gegen diesen "Bescheid" gerichteten Berufung vom 27.2.2008 wurde auf die fehlerhafte Bescheidadressierung aufmerksam gemacht. Ferner wurde darauf…
…hob der Verwaltungsgerichtshof die o.a. Berufungsentscheidung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde auf, da der Bescheidadressat (= Klepp Freizeitcenter GmbH & Mitges.) im Jahre der Bescheidausstellung (1995) nicht mehr existent gewesen sei. Die Bescheide des Finanzamtes im Jahre 1995 seien daher ins Leere gegangen…
…eines Rechtsmittels behindern könnten. Formulierungen wie "Infolge der festgestellten Mängel (siehe auch 2000 und 2001) sowie der eindeutigen Rechtsprechung und Literatur..." oder "... entsprechend der gängigen Rechtsprechung..." in der Bescheidbegründung zu obigen Bescheiden seien in keinster Weise geeignet, den Bescheidadressaten nachvollziehbar darzulegen, warum die Steuerbescheide 2002…
…waren. Ein Verweis auf eine der Steuererklärung bzw. dem Betriebsprüfungsbericht beigelegte Liste der einzelnen Mitgesellschafter sei jedenfalls nicht geeignet, einen Ersatz für die fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten darzustellen. Ein derartiger Bescheid entspreche nicht den Erfordernissen einer behördlichen Ausfertigung, ebenso sei der Verweis auf eine gesonderte Unterlage…
…erwähnt - als Bescheidadressaten in den angefochtenen Bescheiden den Bw. als Erbe nach seinem Vater angeführt. Doch im Zusammenhang mit der die angefochtenen Bescheide auslösenden Abgabenschuld ist diese Bezeichnung nur unvollständig und auch keiner Auslegung zugänglich. Das "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und…
…in L, M-Straße, zugestellt worden sind. Durch entsprechende Hinweise auf den Bescheiden wurde den beiden Mitgesellschaftern und Bescheidadressaten zur Kenntnis gebracht, dass mit Zustellung nur einer Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO für die GesBR vertretungsbefugte Person die Zustellung an alle Gesellschaftsmitglieder, denen gemeinschaftliche…
…wurde die stille Gesellschaft aufrechterhalten. Laut Verschmelzungsvertrag (Punkt. 5., S. 6) ging die atypisch stille Gesellschaft "infolge des in der Verschmelzung liegenden Zusammenschlusses im Sinne des Art. IV Umgründungssteuergesetz (steuerlich) rückwirkend auf den Verschmelzungsstichtag, also rückwirkend auf den 31. August 1997, auf der Grundlage der…