…Die Zustellung erfolgte laut Bescheidadressierung ausschließlich an die LKEG. Mit der Bescheidadressierung (zu Handen der KEG ) werden aber nicht alle Gesellschafter "erreicht". Der richtige Bescheidadressat ist ein notweniger Bestandteil des Spruches, bei Unrichtigkeit liegt ein Nichtbescheid vor. Zusammenfassung Da die angefochtenen Bescheide keinen rechtswirksamen Zustellempfänger…
…mehr oder können Zweifel einer ungenauen Bezeichnung nicht ausgeräumt werden, ist der Rechtsakt wirkungslos und gilt als Nichtbescheid. Der den bekämpften Erledigungen anhaftende Widerspruch in Bezug auf den (richtigen) Bescheidadressaten stellt einen derart gravierender Mangel dar, der nach Auffassung des Gerichtes ebenso zu deren Nichtigkeit…
…2019, Ra 2019/16/0091). Allerdings ist die fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten erst dann schädlich und führt zu einem Nichtbescheid, wenn auch aus dem Zusammenhang von Spruch, Begründung und Zustellverfügung der Erledigung die Bezeichnung des gemeinten Bescheidadressaten nicht hervorgeht (vgl. VwGH 24.2.2005, 2001…
…24.06.2020, RV/7100935/2020). Die bekämpften das Jahr 2007 betreffenden Erledigungen sind sohin als Nichtbescheide zu qualifizieren. Mit Beschwerde anfechtbar sind hingegen nur rechtswirksam ergangenen Bescheide. Daher sind Bescheidbeschwerden gegen Erledigungen, in der kein existenter Bescheidadressat bezeichnet wird, mangels tauglichem Beschwerdegegenstandes gemäß § 260…
…2005 ist folgendes angeführt. "Bezugsgemäß teilt das BMF folgende Rechtsansichten mit: Eine Maßnahme nach § 295 Abs 1 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so ist ein dennoch erlassener Änderungsbescheid (gemäß …
…ausgeführt: "Bezugsgemäß teilt das BMF folgende Rechtsansichten mit: Eine Maßnahme nach § 295 Abs 1 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (z.B. "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so ist ein dennoch erlassener Änderungsbescheid (gemäß § 295 Abs…
…83 auf den Bw und mit -1.574,05 € auf B sowie andererseits die enthaltenen Veräußerungs- und Aufgabegewinne zur Gänze auf den Bw. Anmerkung: Ob es sich hierbei um einen rechtlich existenten Bescheid oder um einen sogenannten Nichtbescheid aufgrund des Widerspruches der Bescheidadressierung zu …
…Beteiligten an der K AG. Tatsächlich enthält diese Berufungsergänzung längere Ausführungen über die "Überprüfung der Bescheideigenschaft". So sei der Verweis auf eine der Steuererklärung beigelegte Liste der Mitgesellschafter "kein Ersatz für fehlerhaft bezeichnete Bescheidadressaten". Es seien "überhaupt keine rechtsgültigen Bescheide ergangen", weil die Adressatenbezeichnung trotz…
…erst am 10.4.2007 per Fax übermittelt." Mit Schreiben vom 10.8.2007 legte der Bw Berufung ein und führt darin aus: "... Die Aufhebung des Grundlagenbescheides gem § 188 BAO erfolgte infolge des Nichtvorhandenseins eines Bescheidadressaten, da keine Gemeinschaft im Sinne des § 188 BAO existierte…
…188 BAO (vom 10. Februar 1997) infolge unzutreffender Bezeichnung des Bescheidadressaten nicht wirksam erlassen worden sei und keine normative Kraft habe entfalten können. Diese Qualifizierung des Grundlagenbescheides vom 10. Februar 1997 als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache und einen tauglichen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 Abs…
…1 Z 1 lit. a EStG 1988. Nachdem die belangte Behörde zuvor am 11.6.2019 aufgrund der Bezeichnung eines nicht mehr existenten Bescheidadressaten einen Nichtbescheid erlassen hatte, führte die Behörde mit dem an die Erben als Rechtsnachfolger von ***Erblasser*** gerichteten Bescheid vom 25.2…
…des Finanzministeriums vom 28. Oktober 2005, wonach ein erlassener Änderungsbescheid (§ 295 Abs. 1 BAO) bei Ergehen eines "Nichtbescheides" als Folge fehlerhafter Adressierung rechtswidrig sei. Dies könne nicht nur mit Berufung oder mit Antrag auf Aufhebung (§ 299 Abs. 1 BAO) geltend gemacht werden. In Betracht komme…
…für das Jahr 1995 erlassen. Nunmehr habe der Unabhängige Finanzsenat Graz entschieden, dass es sich mangels gültigen Bescheidadressaten beim Grundlagenbescheid vom 25. Jänner 2005 um einen Nichtbescheid handle. Die Berufung sei daher als unzulässig zurückgewiesen worden. Es sei zwar richtig, dass hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1995…
…der Bf. zugrundeliegende, berichtigte Feststellungsbescheid der ***2*** aufgrund fehlerhafter Adressierung ein Nichtbescheid ist und keine Rechtskraftwirkung entfaltet. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 30.03.2018 wies das zuständige Finanzamt die Beschwerde vom 15.09.2016 mit der Begründung ab, dass zwischenzeitlich bereits ein neuer (inhaltsgleicher) Bescheid, datiert…
…und nicht vom Bw zu vertreten, zumal die Abgabenbehörde im Rahmen des Berufungsverfahrens sogar auf die fehlerhafte Erlassung der Bescheide (als Nichtbescheide) aufmerksam gemacht worden sei. Der Antrag auf Wiederaufnahme beziehe sich lediglich auf die Gewinn- bzw Verlustbeteiligung AGRNFU. In der Anlage werde eine Kopie…
…nicht von der Bw zu vertreten, zumal die Abgabenbehörde im Rahmen des Berufungsverfahrens sogar auf die fehlerhafte Erlassung der Bescheide (als Nichtbescheide) aufmerksam gemacht worden sei. Der Antrag auf Wiederaufnahme beziehe sich lediglich auf die Gewinn- bzw Verlustbeteiligung AGRNF-Untbet. In der Anlage werde eine…
…einer Anfragebeantwortung folgendes formuliert: "Bezugsgemäß teilt das BMF folgende Rechtsansichten mit: Eine Maßnahme nach § 295 Abs 1 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so ist ein dennoch erlassener Änderungsbescheid (gemäß …
…einer Anfragebeantwortung folgendes formuliert: "Bezugsgemäß teilt das BMF folgende Rechtsansichten mit: Eine Maßnahme nach § 295 Abs 1 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so ist ein dennoch erlassener Änderungsbescheid (gemäß …
…hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, die zwischenzeitliche Erlassung eines (wirksamen) Grundlagenbescheides ändere nichts daran, dass die Berufungsbehörde der Berufung gegen den zuvor erlassenen, auf einen Nichtbescheid gestützten Abänderungsbescheid durch dessen Aufhebung stattzugeben habe. Das Finanzamt, so der Verwaltungsgerichtshof, werde ”unvorgreiflich der Frage der Verjährung" einen auf…
…RV/0204-K/07 (X-KG) als unzulässig zurückgewiesen. Nun setzt eine Maßnahme nach § 295 BAO aber die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (z.B. „Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so ist ein dennoch erlassener Änderungsbescheid ( § 295 Abs…