…Feststellungen, für die Festsetzung der Abgaben, für die Freistellung von diesen oder für Begünstigungen bilden oder die Berechnungsgrundlagen der nach einer Selbstberechnung des Abgabepflichtigen zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu…
…94/15/0181). Da der Bw. durch wiederholte Nichtbeantwortung von Vorhalten die berufliche Veranlassung der von ihm geltend gemachten Werbungskosten - abgesehen von den Aufwendungen für die Telefonspesen - nicht nachweisen oder glaubhaft machen konnte, waren diese als nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung einzustufen. Hinsichtlich der vom…
…94/15/0181). Da der Bw. durch wiederholte Nichtbeantwortung von Vorhalten die berufliche Veranlassung der von ihm geltend gemachten Werbungskosten - abgesehen von den Aufwendungen für die Fachliteratur - nicht nachweisen oder glaubhaft machen konnte, waren diese als nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung einzustufen. Hinsichtlich des Bürostuhls…
…94/15/0181). Da der Bw. durch wiederholte Nichtbeantwortung von Vorhalten die berufliche Veranlassung der von ihm geltend gemachten Werbungskosten - abgesehen von den Aufwendungen für die Telefonspesen - nicht nachweisen oder glaubhaft machen konnte, waren diese als nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung einzustufen. Der Vollständigkeit halber…
…der Schmuggelzigaretten zu machen. Der Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit bedeute auch, dass eine mangelnde Mitwirkung, Nichtbeantwortung von Vorhalten, unzulängliche Aufklärungen usw. es nicht rechtfertigen würden, den Sachverhalt anzunehmen, der für die Partei der nachteiligere sei bzw. den Sachverhalt anzunehmen, den der Partei mit…
…hinsichtlich der Bearbeitungszeit besteht. Des weiteren wurde FB darauf aufmerksam gemacht, dass wesentliche Ergänzungen zum Sachverhalt (aufgrund der Nichtbeantwortung von Vorhalten, Nichtvorlage von Printfiles) bei beiden Rechtsmitteln fehlten. Seitens des UFS werde daher wahrscheinlich nochmals gesondert ein Ermittlungsauftrag an das Finanzamt ergehen, um weitere Punkte…
…werden. Die nicht zeitgleich erfolgte Auszahlung ändere daran nichts, "da in vielen Unternehmen auch von den leitenden Mitarbeitern entsprechende Verhaltensweisen verlangt werden". In einer Stellungnahme des Betriebsprüfers zur Berufung wurde der wesentliche Sachverhalt und die Vorgangsweise und Vereinbarungen anlässlich der Betriebsprüfung und Schlussbesprechung beschrieben. In…
…so dürfen die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden. Gemäß § 115 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabenpflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind (Abs…
…in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. ...... Gemäß § 115 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind (Abs. 1). Den Parteien ist…
…Lieferung oder sonstige Leistung (§ 4) und den anzuwendenden Steuersatz ... Gemäß § 115 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind (Abs. 1). Den…
…in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. ...... Gemäß § 115 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind (Abs. 1). Den Parteien ist…
…Bw. beantwortete diese Fragen nicht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 115 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind (Abs. 1…
…Beantwortung von Vorhalten (vgl. Ritz, BAO³, Tz 5 zu § 119 und das dort zitierte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. September 1990, 89/14/0261-263). Die amtswegige Ermittlungspflicht besteht zwar auch dann, wenn die Partei ihre Verpflichtungen (Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht) beispielsweise in Form der Nichtbeantwortung…
… 115. (1) lautet: Die Abgabenbehörden haben die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. (2) Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen…
…§ 170 Tz 1). Zur beantragten Einvernahme des Bw ist zudem darauf hinzuweisen, dass dem Bw im Zuge des bisherigen Verwaltungsverfahrens - in Form von Vorhalten (vgl. VwGH 16.9.2003, 2000/14/0106) - ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme geboten wurde. Die Haftungsinanspruchnahme liegt im Ermessen (§ 20 BAO…
…verletzt hat, konnte das Finanzamt den gesamten Sachverhalt erst durch umfangreiche Ermittlungen in Erfahrung bringen, wobei selbst hier die Mitwirkung des Bw. sehr zögerlich (zB. Nichtbeantwortung und unvollständige Beantwortung von Vorhalten) war. Zwar hat auch das Finanzamt ohne aktenkundigen Grund das Verfahren verschleppt, doch ist…
…Berufungsvorentscheidung mit der Begründung abgewiesen, dass die mit mehreren schriftlichen Vorhalten, sowie telefonisch und im Rahmen von Nachschauen angeforderten Unterlagen, abgesehen von Miet- und Kaufvertrag (der aber erst mit dem Berufungsschreiben gegen die Zwangsstrafenfestsetzung nachgereicht wurde) nicht vorgelegt worden seien. Weiters wird in der Berufungsvorentscheidung…
…von o.Univ.-Prof. Mag.G.W. vom 25. September 2001, der Schreiben des behandelnden Facharztes Medizinalrat Dr.W.P. vom 3. Mai 2001 und vom März 2006, der Stellungnahmen der Parteien des zweitinstanzlichen Abgabenverfahrens vom 20. und vom 26. Juni 2006 sowie der Nichtbeantwortung…
…Der Bw. beruft sich dabei auf den Grundsatz von Treu und Glauben, unter dem man versteht, dass jeder der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinen Worten und zu seinem Verhalten zu stehen hat und sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was…
…Nach BP | 38.958,51 | Differenz | 15.156,41 TZ 2 Aktivierung: Eine am 7.7.2003 angeschaffte CD-Anlage im Gesamtwert von € 1817,-- sei zu aktivieren. | Zeitraum | 2003 | Vor BP | 0 | Nach BP | 1635…