…Feststellungen, für die Festsetzung der Abgaben, für die Freistellung von diesen oder für Begünstigungen bilden oder die Berechnungsgrundlagen der nach einer Selbstberechnung des Abgabepflichtigen zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu…
…94/15/0181). Da der Bw. durch wiederholte Nichtbeantwortung von Vorhalten die berufliche Veranlassung der von ihm geltend gemachten Werbungskosten - abgesehen von den Aufwendungen für die Telefonspesen - nicht nachweisen oder glaubhaft machen konnte, waren diese als nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung einzustufen. Hinsichtlich der vom…
…94/15/0181). Da der Bw. durch wiederholte Nichtbeantwortung von Vorhalten die berufliche Veranlassung der von ihm geltend gemachten Werbungskosten - abgesehen von den Aufwendungen für die Fachliteratur - nicht nachweisen oder glaubhaft machen konnte, waren diese als nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung einzustufen. Hinsichtlich des Bürostuhls…
…am 11.03.2106 wo das Auto in der x-Gasse gepakrt worden ist, ist auch nicht von mir gelenkt worden-womit ich auch nicht verantwortlich bin oder war: [...]" Über die Beschwerde wurde erwogen: Mit dem Wiener Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl 2013/45, vom 16…
…94/15/0181). Da der Bw. durch wiederholte Nichtbeantwortung von Vorhalten die berufliche Veranlassung der von ihm geltend gemachten Werbungskosten - abgesehen von den Aufwendungen für die Telefonspesen - nicht nachweisen oder glaubhaft machen konnte, waren diese als nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung einzustufen. Der Vollständigkeit halber…
…tatsächlichen Verhältnisse von Amts wegen zu ermitteln. Dem steht die Offenlegungspflicht des Abgabenpflichtigen gemäß § 119 Abs. 1 BAO gegenüber. Beide Pflichten bestehen nebeneinander. Die amtswegige Ermittlungspflicht tritt jedoch in dem Maße zurück, in dem der Abgabenpflichtige seine Mitwirkungspflicht verletzt, insbesondere durch die Nichtbeantwortung von Vorhalten…
…der Schmuggelzigaretten zu machen. Der Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit bedeute auch, dass eine mangelnde Mitwirkung, Nichtbeantwortung von Vorhalten, unzulängliche Aufklärungen usw. es nicht rechtfertigen würden, den Sachverhalt anzunehmen, der für die Partei der nachteiligere sei bzw. den Sachverhalt anzunehmen, den der Partei mit…
…angefochtenen Bescheides sei ausreichend die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben gewesen, jedoch hätte der Bf. durch Fristverlängerungsersuchen und Nichtbeantwortung von Vorhalten sein Recht nicht wahrgenommen. Seitens der belangten Behörde wurden die Ausführungen des Masseverwalters vom 25. März 2015 bezüglich Ausschüttung einer allfälligen Konkursquote außer Streit gestellt…
…bei einem Erörterungstermin die Sach- und Rechtslage durch das BFG in jede Richtung zu ermitteln bzw. zu erörtern ist und durch Ihre Ankündigung der Nichtbeantwortung von Fragen in mündlicher Form dies nicht möglich erscheint, wird der Erörterungstermin - wie durch Ihren steuerlichen Vertreter angeregt - nicht durchgeführt.…
…hinsichtlich der Bearbeitungszeit besteht. Des weiteren wurde FB darauf aufmerksam gemacht, dass wesentliche Ergänzungen zum Sachverhalt (aufgrund der Nichtbeantwortung von Vorhalten, Nichtvorlage von Printfiles) bei beiden Rechtsmitteln fehlten. Seitens des UFS werde daher wahrscheinlich nochmals gesondert ein Ermittlungsauftrag an das Finanzamt ergehen, um weitere Punkte…
…die für die steuerliche Veranlagung maßgeblich sind. Wenn beantragte Aufwendungen - wie teilweise im beschwerdegegenständlichen Fall - wegen Nichtbeantwortung von Vorhalten vom Finanzamt nicht berücksichtigt werden und der Abgabepflichtige später die angeforderten Unterlagen in Verbindung mit einem Wiederaufnahmeantrag beibringt, liegen im Regelfall keine aus seiner Sicht neu…
…am 12.7.1016 erstellte Anfrage im zentralen Melderegister weist als Wohnort des Bf. Weg aus. Durch wiederholte Nichtbeantwortung von Vorhalten kann im vorliegenden Fall nicht überprüft werden, ob dem Bf. im Zeitraum 2007-2011 die Verlegung seines Familienwohnsitzes in die Nähe seines Beschäftigungsortes zuzumuten…
…Dokumentationen, nicht ersichtlich, dass der Bf. im Prüfungsverfahren die Mitwirkung durch Nichtbeantwortung von Vorhalten oder Nichtvorlage abverlangter Unterlagen (mit Ausnahme der Nachweise zu den Casinobesuchen, die mit der Beschwerde nachgereicht wurden) verweigert hätte. Doch selbst wenn der Bf. seine Mitwirkungspflicht wegen nicht erklärter Einkünfte bzw…
…über sämtliche Beweismittel verfügt, die für die steuerliche Veranlagung maßgeblich sind. Wenn beantragte Aufwendungen - wie teilweise im beschwerdegegenständlichen Fall - wegen Nichtbeantwortung von Vorhalten beispielsweise vom Finanzamt nicht berücksichtigt werden und der Abgabepflichtige später die angeforderten Unterlagen in Verbindung mit dem Wiederaufnahmeantrag beibringt, liegen im Regelfall…
… 138 Abs. 1 BAO haben die Steuerpflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. § 138 Abs. 1 BAO betrifft vor allem die Feststellung solcher Verhältnisse, die für die Abgabenbehörde nur…
… 115 Abs. 1 und 3 BAO a)die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen, b)von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind, c) Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zugunsten der Abgabepflichtigen…
…werden. Die nicht zeitgleich erfolgte Auszahlung ändere daran nichts, "da in vielen Unternehmen auch von den leitenden Mitarbeitern entsprechende Verhaltensweisen verlangt werden". In einer Stellungnahme des Betriebsprüfers zur Berufung wurde der wesentliche Sachverhalt und die Vorgangsweise und Vereinbarungen anlässlich der Betriebsprüfung und Schlussbesprechung beschrieben. In…
…so dürfen die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden. Gemäß § 115 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabenpflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind (Abs…
…die von der Bf. im Rahmen ihrer (erhöhten) Mitwirkungspflicht zu erbringen gewesen wären, wobei die Beantwortung des Vorhaltes weder unmöglich noch unzumutbar gewesen ist. Die Voraussetzungen für die Festsetzung einer Zwangsstrafe waren daher im Hinblick auf die Nichtbeantwortung der Hälfte des Vorhaltes vom 22.8…
…in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. ...... Gemäß § 115 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind (Abs. 1). Den Parteien ist…