Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. März 2008 betreffend Abweisung eines Antrags auf neuerliche Zustellung von Bescheiden an den Arbeitswohnsitz in der Schweiz entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Antrag wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
…zugrunde liegenden Bescheides, allenfalls der dem Leistungsgebot zugrunde liegenden Bescheide. Die Abgabenbehörde möge die Zustellung nachweisen, allenfalls neu zustellen. Am 11. Mai 2011 erfolgte eine Neuzustellung der Bescheide, welche am 16. Mai 2011 beim Postamt hinterlegt wurden. Mit Eingabe vom 20. Juni 2011, welche beim…
…März 2009 die Gebühr in Höhe von 9.551,29 € mit der Begründung fest, dass die vom Optionsrecht umfassten Verlängerungszeiten bei der Vertragsdauer zu berücksichtigen waren und wurde die Berechnung erläutert. Nach einer Neuzustellung des Bescheides wurde gegen die Vorschreibung Berufung eingelegt. Beanstandet wurde…
…für die Folgejahre mit € 0,00. dieser Bescheid wurde am 9. Juli 2009 an der Adresse des BW hinterlegt. Im September 2009 rief der BW beim FA an und ersuchte um die Neuzustellung des Bescheides, was mit 15. September 2009 vom FA veranlasst wurde…
…ausgewiesen gewesen war. Mangels Unzustellbarkeit des Bescheides wurde - laut Aktenlage ebenfalls vom Finanzamt X - die aktuelle Adresse "B S, Bsiedlung 5" ermittelt und der Bescheid nunmehr an diese zugestellt. Die Adressänderung erfolgte seitens des Finanzamtes X anlässlich der Neuzustellung des Bescheides am 26. Jänner 2006…
…kam es am 14. Jänner 2002 zu einer Neuzustellung dieser beiden Bescheide. In der gegen diese Bescheide eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass laut Merkblatt über die Vergebührung von Verfahrenshilfeanträgen bei einer Zurückweisung höchstens S 300,-- und nicht S 2.500,-- zu entrichten wären. Über die…
…gewohnt, da er einen Monat zuvor bereits die Wohnung gekündigt habe. Auf die Neuzustellung an die neue Anschrift habe er umgehend reagiert und binnen zwei Tagen den Einspruch eingebracht. Zudem habe die Abgabenbehörde eine Wiederaufnahme der Einkommensteuer durchgeführt und habe sich daraus eine Gutschrift ergeben…
…zur Kenntnis gebracht, welcher zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides nicht bekannt war. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens erging der Wiederaufnahmebescheid vom 31. März 1999 (Neuzustellung am 26. Mai 1999), womit das Verfahren hinsichtlich des Feststellungsbescheides zum 1. Jänner 1996 gemäß § 303 Abs. 4 BAO von…
…teilte das Finanzamt mit, dass die Teilung im Jahr 1993 und die Umwidmung der Liegenschaften (Bauland/Betriebsgebiet) bereits viele Jahre vor dieser Teilung erfolgte. Am 7. Juli 2003 erfolgte eine Neuzustellung der angefochtenen Bescheide an L. und Mitbesitzer zu Handen Herr L. als erklärten Zustellungsbevollmächtigten…
…zugrunde liegenden Bescheides, allenfalls der dem Leistungsgebot zugrunde liegenden Bescheide. Die Abgabenbehörde möge die Zustellung nachweisen, allenfalls neu zustellen. Am 11. Mai 2011 erfolgte eine Neuzustellung der Bescheide, welche am 16. Mai 2011 beim Postamt hinterlegt wurden. Mit Eingabe vom 20. Juni 2011, welche beim…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., 1. vom 20. August 2012, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16. Juli 2012, betreffend die Zurückweisung (§ 273 BAO) der Berufung vom 17. Jänner 2012, 2. vom 17. Jänner 2012, gerichtet gegen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch RÄ, vom 6. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. April 2008 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, C. über den Antrag des Herrn A., vertreten durch B., vom 18. August 2009 auf fristauslösende Zustellung der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 23. Juni 2009, GZ. a., zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M, vertreten durch C, vom 14. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch N, vom 8. Februar 2007 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Karner & Mayer Rechtsanwaltspartnerschaft, wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Oktober 2004 gegen den Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des JoR, Adresse1, vom 7. Oktober 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 20. September 2011, Zl. 230000/xxxxx/2010, betreffend eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO entschieden: Die Beschwerde wird…
§ 190 Abs. 1 Satz 2 BAO könnte sprechen, dass laut Pkt. 5.1 der Richtlinien zur Einkünftefeststellung und laut Ritz, BAO3, § 191 Tz 7 und laut Ellinger ua, BAO, Anm 2 zu § 97 und Anm 6 zu § 190 die Regelungen, an wen Einkünftefestellungsbescheide zu ergehen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. November 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. Oktober 2009, betreffend die Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO), entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat am 27…