…habe. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob der Erwerb von Anteilen an einer Liegenschaft, die durch den auf eigene Kosten des Bw. durchgeführten Ausbau des Dachbodens eine Änderung der Nutzflächen durch Neuparifizierung erfuhr, einen grunderwerbsteuerrechtlichen Tatbestand verwirklicht. Gemäß § 1 Abs…
…eine als Wohnraum genutzte Fläche. Die Eigentümer jener bisher als Geschäftsflächen bezeichneten Wohnungseigentumseinheiten hätten wegen der Aufteilung der Betriebskosten eine Neuparifizierung angestrengt. Die dadurch notwendig gewordene Übertragung von ideellen Liegenschaftsanteilen sei jedoch lediglich aus grundbuchstechnischen Gründen ohne wirtschaftliche Auswirkung erfolgt. Jedem Wohnungseigentümer verbleibe die ihm…
…S 3,355.000 erworbenen Miteigentumsanteilen, Lager Top 13, selbstredend gem. Pkt. VIII. a) und e) auch die damit verbundene Berechtigung zum Dachbodenausbau, Errichtung selbständiger Wohneinheiten und nachfolgender Neuparifizierung erworben. Hinsichtlich der Nutzwertänderung sei gem. Pkt. V. Unentgeltlichkeit vereinbart worden. Diese Kaufbedingungen seien auch im…
…358 | 2 | B | 67/358 | 2 | C | 67/358 | 3 (Lager/Dachraum) | M | 60/358 Aufgrund einer Bauführung im Dachgeschoss (Top 3 der Bw) wurde basierend auf dem SV-Gutachten des IngX eine Neuparifizierung dergestalt durchgeführt…
…und als Wohnungseigentumsvertrag überschriebenen Vereinbarung vom 11. Jänner 2008 kamen die genannten Personen als Vertragsparteien überein, das bisherige Wohnungseigentum aufzuheben und aufgrund einer auf einem Nutzwertgutachten basierenden Neuparifizierung die Miteigentumsanteile ohne Wertausgleich neu aufzuteilen. Demnach würden erhalten: Die Bw. von Gustav.Gans 14.187/200…
…verfahrensgegenständlichen und als Wohnungseigentumsvertrag überschriebenen Vereinbarung vom 11. Jänner 2008 kamen die Vertragsparteien überein, das bisherige Wohnungseigentum aufzuheben und aufgrund einer auf einem Nutzwertgutachten basierenden Neuparifizierung die Miteigentumsanteile ohne Wertausgleich neu aufzuteilen. Demnach würden erhalten: Die Bw. von Max.Meier 17.010/200.000 Anteile…
…als "Wohnungseigentumsvertrag" überschrieben - vom 11. Jänner 2008 kamen die genannten Personen als Vertragsparteien überein, das bisherige Wohnungseigentum aufzuheben und aufgrund einer auf einem Nutzwertgutachten basierenden Neuparifizierung die Miteigentumsanteile ohne Wertausgleich neu aufzuteilen. Demnach würden erhalten: Die Bw. von Gustav.Gans 14.187/200.000 Anteile…
…verfahrensgegenständlichen und als "Wohnungseigentumsvertrag" überschriebenen Vereinbarung vom 11. Jänner 2008 kamen die Vertragsparteien überein, das bisherige Wohnungseigentum aufzuheben und aufgrund einer auf einem Nutzwertgutachten basierenden Neuparifizierung die Miteigentumsanteile ohne Wertausgleich neu aufzuteilen. Demnach würden erhalten: Die Bw. von Max.Meier 17.010/200.000 Anteile…
…und Fliesen sowie der Anstrich. Dessen ungeachtet übernahmen die Erwerber die kaufgegenständliche Wohnung im gerade angeführten Zustand. Verbunden mit der baulichen Neuaufteilung der bis dahin vorhandenen Eigentumswohnungen waren auch Anteilsänderungen, die eine Neuparifizierung notwendig machten. Die Vertragsparteien kamen daher ausdrücklich überein, dass wegen der noch…
…da die als unabdingbare Vertragsgrundlage anzusehende Neuparifizierung auch in Zukunft nicht möglich und sohin eine Wertung als Rücktritt mangels Vertragserfüllung ebenfalls denkbar wäre. Im Laufe des vom Unabhängigen Finanzsenates durchgeführten ergänzenden Ermittlungsverfahrens erging ein umfangreicher Fragenvorhalt an die Berufungswerberin. Eine Ausfertigung des Vorhaltes samt dem…
…da die als unabdingbare Vertragsgrundlage anzusehende Neuparifizierung auch in Zukunft nicht möglich und sohin eine Wertung als Rücktritt mangels Vertragserfüllung ebenfalls denkbar wäre. Im Laufe des vom Unabhängigen Finanzsenates durchgeführten ergänzenden Ermittlungsverfahrens erging ein umfangreicher Fragenvorhalt an den Berufungswerber. Eine Ausfertigung des Vorhaltes samt dem…
…Oktober 2000 geschlossene - erste - Vertrag (beim Finanzamt angezeigt unter der ErfNr. 332.530/2000) samt dem für die Neuparifizierung notwendigen Sachverständigengutachten vom 20. August 2000 waren allerdings aufgrund einer Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes nicht grundbuchsfähig. Zur Herstellung des gewünschten Rechts- und Grundbuchsstandes mussten daher zunächst die…
… Durch die Neuparifizierung und die nunmehr geänderten Nutzwerte ergaben sich folgende Veränderungen: | Top 1: | - 4860/872200 Anteile | Top 2: | - 5220/872200 Anteile | Top 3: | - 12960/872200 Anteile | Top 4: | - 9000/872200 Anteile | Top 5: | - 31140…
…die zur Herstellung des Grundbuchstandes laut Sachbeschluss des Bezirksgerichtes K. vom 25. September 2001 notwendig waren (Vertragspunkt II.). Eine Neuparifizierung war notwendig, da sowohl die der Top 1 als auch der Top 2 zugeordneten Grundstücksflächen zuvor laut einem Gutachten des Sachverständigen Ing. H. vom 28…
…die zur Herstellung des Grundbuchstandes laut Sachbeschluss des Bezirksgerichtes K. vom 25. September 2001 notwendig waren (Vertragspunkt II.). Eine Neuparifizierung war notwendig, da sowohl die der Top 1 als auch der Top 2 zugeordneten Grundstücksflächen zuvor laut einem Gutachten des Sachverständigen Ing. H. vom 28…
…vom Finanzamt wie Folgt begründet: "Jeder Erwerbsvorgang ist selbständig zu besteuern. Durch die infolge des Ausbaues des Dachgeschosses und weiterer Objekte erforderliche Neuparifizierung kommt es bei dem Berufungswerber zu einer Nutzwertänderung. Laut VwGH stellt die Erhöhung der Nutzwerte infolge Umbau durch einen der Miteigentümer eine…
…das Gst in sich und das neu zu begründende Gst2 zu teilen, hinsichtlich des darauf errichteten Dreifamilienwohnhauses aufgrund einer Neuparifizierung wiederum nunmehr geändertes Wohnungseigentum sowie auf Gst1 nunmehr Alleineigentum für C zu begründen. Unabhängig davon, dass nach dem subjektiven Dafürhalten der Bw insoferne "in natura…
…das Gst in sich und das neu zu begründende Gst2 zu teilen, hinsichtlich des darauf errichteten Dreifamilienwohnhauses aufgrund einer Neuparifizierung wiederum nunmehr geändertes Wohnungseigentum sowie auf Gst1 nunmehr Alleineigentum für B zu begründen. Unabhängig davon, dass nach dem subjektiven Dafürhalten des Bw insoferne "in natura…
…das Gst in sich und das neu zu begründende Gst2 zu teilen, hinsichtlich des darauf errichteten Dreifamilienwohnhauses aufgrund einer Neuparifizierung wiederum nunmehr geändertes Wohnungseigentum sowie auf Gst1 nunmehr Alleineigentum für A zu begründen. Unabhängig davon, dass nach dem subjektiven Dafürhalten des Bw insoferne "in natura…
…sohin 14,677 % der Liegenschaft, ins Eigentum übertragen, wobei unter Punkt 4 "Unentgeltlichkeit der Anteilsübertragung" zwischen den Vertragsparteien vereinbart war. Durch diese Neuparifizierung tritt noch keine Änderung der Miteigentumsanteile ein, da diese selbst rechtsgrundabhängig ist. Die Änderung der Eigentumsverhältnisse bedarf vielmehr einer Einverleibung im Grundbuch…