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863 Treffer133 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2165-W/02Für die Bescheidqualität ist die Nennung des (richtigen) Bescheidadressaten unverzichtbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.09.2006

…Abs. 2 BAO) sowie (nach Maßgabe des § 96 BAO) die Unterschrift (VwGH 14. 12. 2000, 95/15/0171; 28. 9. 2004, 2002/14/0035). Fehlt der Spruch, so liegt kein Bescheid vor. Daher ist für die Bescheidqualität auch die Nennung des Bescheidadressaten unverzichtbar (VwGH 24…

UFSW RV/0382-W/04Zurückweisung einer Berufung als unzulässig bei mangelnder Bescheidqualität.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2005

…auch die Nennung des Bescheidadressaten unverzichtbar (Ritz, § 93 Tz 24, mit Judikaturnachweisen); die Benennung dieser Person ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (Ritz, § 93 Tz 24; Kotschnigg, Bekanntes und Neues zum Bescheidadressaten und…

UFSG RD/0009-G/041. Devolutionsantrag gemäß § 311 Abs.2 BAO 2. Frage des Bescheidadressaten bei Nichtfeststellungsbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.08.2004

…bis 1995 mangels Nennung des Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Diese Ansicht der Dw. ist aus folgenden Gründen nicht zutreffend: Gemäß § 93 Abs. 2 BAO hat jeder Bescheid in seinem Spruch die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Wenn der Bescheidadressat nicht im…

UFSG RD/0011-G/041. Devolutionsantrag gemäß § 311 Abs.2 BAO 2. Frage des Bescheidadressaten bei Nichtfeststellungsbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.08.2004

…Eingabe des Devolutionsantrages keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliege. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Der gegenständliche Devolutionsantrag wird damit begründet, dass der vom Finanzamt erlassenen Erledigung betreffend Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften für die Jahre 1996 und 1997 mangels Nennung des Bescheidadressaten kein…

UFSZ3K ZRV/0264-Z3K/11Zurückweisung einer nicht durch den Bescheidadressaten eingebrachten Beschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.04.2013

…entfalten. Die Bezeichnung des Bescheidadressaten muss deutlich und klar sein. Die Nennung des Bescheidadressaten im Spruch muss von solcher Deutlichkeit und Verständlichkeit sein, dass die eindeutige Identifizierung möglich ist, Verwechslungen ausgeschlossen sind und die Zuordnung des Bescheides zur Person des spruchmäßig Bezeichneten zweifelsfrei vorgenommen werden…

UFSS RV/0091-S/111) Verfassungsmäßigkeit des § 33 Abs. 1 EStG 1988; 2) Unterhaltsabsetzbetrag bei unzureichender Unterhaltsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2011

…13, Rz 34 und 35). Die Nennung des Bescheidadressaten im Spruch muss von solcher Deutlichkeit und Verständlichkeit sein, dass die eindeutige Identifizierung möglich ist, Verwechslungen ausgeschlossen sind und die Zuordnung des Bescheides zur Person des Bezeichneten zweifelsfrei vorgenommen werden kann. Mängel sind nur dann unbeachtlich…

UFSG RV/0077-G/021. Wiederaufnahme des Verfahrens (ua. Einwand der fehlenden Begründung) 2. Einwand der mangelnden Bescheidqualität der Grundlagenbescheide 3. Bekämpfung von Feststellungen im Grundlagenbescheid mit Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2004

…der "FG-GmbH und Mitgesellschafter") gerichtet gewesen. Diesen Erledigungen sei die Bescheidqualität zu versagen, da die Nennung des Bescheidadressaten im Spruch unterlassen worden sei. Auch im Adressfeld der Erledigungen seien die Personengemeinschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht genannt. Die Ausfertigungen wären jedoch an die Personengemeinschaften und…

UFSZ3K ZRV/0273-Z3K/06Angabe eines unrichtigen Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.04.2007

…Die Nennung des Bescheidadressaten im Spruch muss von solcher Deutlichkeit und Verständlichkeit sein, dass die eindeutige Identifizierung möglich ist, Verwechslungen ausgeschlossen sind und die Zuordnung des Bescheides zur Person des spruchmäßig Bezeichneten zweifelsfrei vorgenommen werden kann. Mängel sind unbeachtlich, wenn die "hinreichende Identifizierbarkeit ... des Bescheidadressaten…

UFSI RV/0543-I/06Ende der Parteifähigkeit einer Verlassenschaft mit Einantwortung des Nachlasses
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.03.2012

…an die er ergeht. Die Nennung des Bescheidadressaten ist notwendiger Bestandteil des Spruches eines Bescheides (Ritz, BAO4, § 93 Tz 6), ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch wird nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein individueller Verwaltungsakt gesetzt, sodass ein an eine nicht (mehr) existente Person…

UFSW RV/2597-W/09Fehlerhafte Bescheidadressierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2009

…vor. Daher ist für die Bescheidqualität auch die Nennung des Bescheidadressaten unverzichtbar (vgl. Ritz, BAO ³, § 93, Tz 24, VwGH 24.3.1993, 88/07/0072). Mit der Einantwortung tritt die Universalsukzession des Erben nach dem Erblasser ein. Der Zustand des ruhenden Nachlasses hört auf…

UFSG RV/0453-G/05Wegfall der säumniszuschlagsbegründenden Abgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2005

…der unrichtigen Nennung des Bescheidadressaten ein rechtsunwirksamer Nichtbescheid war, wurde die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1993 mit Bescheid des Finanzamtes vom 31. August 2005 zurückgewiesen. Das Finanzamt erließ daraufhin am 30. August 2005 einen neuerlichen Nichtfestsetzungsbescheid betreffend Umsatzsteuer 1993 und führte als Bescheidadressaten die beiden…

UFSG RV/0090-G/06Unrichtige Bescheidadressierung bei nach § 142 HGB beendeter Personenvereinigung (§ 191 Abs.2 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.12.2008

…Nennung des behördlich intendierten Bescheidadressaten im Einleitungssatz zum Bescheidspruch, bei der Aufteilung der Einkünfte und in der Begründung als nicht hinreichend erachtet, um dem Bescheid Rechtswirksamkeit zu vermitteln. Im anhängigen Verfahren tragen weder die Bescheidbegründung (der Betriebsprüfungsbericht) noch die Zustellverfügung zu einer Klärung des Bescheidadressaten…

UFSI RV/0175-I/08Bescheidadressierung an eine beendete GmbH & atypisch Stille
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2011

…Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Nennung des Bescheidadressaten, liegt ein Nichtbescheid vor, dem keine normative Kraft zukommt (VwGH 8.2.2007, 2006/15/0379). 4.) Die über die Einkünfte der vormaligen Mitunternehmerschaft absprechende Erledigung des Finanzamts vom 22.12.2005 wäre daher an die ehemaligen…

UFSS RV/0686-S/11Berufung gegen Abweisung eines Antrages auf Einstellung (Aufhebung) der Vollstreckung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2013

…Juli 2011 trotz Nachweises des richtigen Namens (in der mündlichen Verhandlung) den falschen Namen anführte. Auf das Vorbringen betreffend die nicht gewährte Akteneinsicht wird verwiesen. Der Bw wiederholt weiters, dass die Bescheide für 1995 bis 1998 aufgrund eines nicht zweifelsfrei feststehenden Bescheidadressaten als Nichtbescheide zu…

UFSF RV/0381-F/09Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2010

…die Bezeichnung der Behörde, den Spruch, die Nennung des Bescheidadressaten und die Unterschrift (einer für die betreffende Behörde an sich approbationsbefugten Person), enthalten. Das Datum des Bescheides ist im Übrigen kein wesentlicher Bestandteil eines Bescheides, liegt im konkreten Fall aber auch vor. Eine fehlende oder…

UFSF RV/0382-F/09Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2010

…die Bezeichnung der Behörde, den Spruch, die Nennung des Bescheidadressaten und die Unterschrift (einer für die betreffende Behörde an sich approbationsbefugten Person), enthält. Das Datum des Bescheides ist im Übrigen kein wesentlicher Bestandteil eines Bescheides, liegt im konkreten Fall aber auch vor. Eine fehlende oder…

UFSS RV/0838-S/09Berufsausbildung im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2010

…an die er ergeht. Die Nennung des Bescheidadressaten ist dabei unverzichtbar für die Bescheidqualität. (Ritz, Kommentar zur BAO, 3. Auflage § 93 Rz 24 mit weiteren Nachweisen) Eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten ist aber dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und der Adressat…

UFSZ3K ZRV/0099-Z3K/12Rechtswidrigkeit einer Abweisung wegen Vorliegens eines Zurückweisungsgrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.04.2013

…entfalten. Die Bezeichnung des Bescheidadressaten muss deutlich und klar sein. Die Nennung des Bescheidadressaten im Spruch muss von solcher Deutlichkeit und Verständlichkeit sein, dass die eindeutige Identifizierung möglich ist, Verwechslungen ausgeschlossen sind und die Zuordnung des Bescheides zur Person des spruchmäßig Bezeichneten zweifelsfrei vorgenommen werden…

UFSI RV/0174-I/08Bescheidadressierung an eine beendete GmbH & atypisch Stille
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2011

…Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Nennung des Bescheidadressaten, liegt ein Nichtbescheid vor, dem keine normative Kraft zukommt (VwGH 8.2.2007, 2006/15/0379). 4.) Die über die Einkünfte der vormaligen Mitunternehmerschaft absprechende Erledigung des Finanzamts wäre daher an die ehemaligen Gesellschafter der Mitunternehmerschaft zu…

UFSL RV/0229-L/07Berichtigungsbescheid zu einem Nichtbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2010

…vom 18. September 2005 würden die MSG als Bescheidadressat ausweisen. d. Die Nennung des Bescheidadressaten sei für die Bescheidqualität unverzichtbar. Im vorliegenden Sachverhalt werde ein Bescheidadressat angeführt, sodass die Erledigung grundsätzlich als Bescheid anzusehen sei. Die Benennung eines falschen Bescheidadressaten habe allerdings zur Folge, dass…