…2001 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf den Berufungswerber (Bw.) auf Grundlage des § 35 Abs. 2 und Abs. 4 NÖ Naturschutzgesetz 2000 zur Wiederherstellung des früheren Zustandes auf der Parzelle Nr.xxxKGxxx. Dagegen brachte der Bw. bei der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf mit Telefax vom 2. Mai 2001, do…
…zu. (4) Das Land Niederösterreich beabsichtigt, den Schutz der Kernzonen oder von Teilflächen derselben - auch Dritten gegenüber - durch deren Erklärung zum Naturschutzgebiet (§ 11 y. Naturschutzgesetz 2000, LGBI. 000) sicher zu stellen. II. Laufzeit Unter der Voraussetzung der tatsächlichen Einbeziehung dieser Grundflächen in die Kernzonen des…
…Land Y. beabsichtigt, den Schutz der Kernzonen oder von Teilflächen derselben - auch Dritten gegenüber - durch deren Erklärung zum Naturschutzgebiet (§ 11 y. Naturschutzgesetz 2000, LGBI. 000) sicher zu stellen. II. Laufzeit Unter der Voraussetzung der tatsächlichen Einbeziehung dieser Grundflächen in die Kernzonen des Biosphärenparks Z. bis…
…Land Y. beabsichtigt, den Schutz der Kernzonen oder von Teilflächen derselben - auch Dritten gegenüber - durch deren Erklärung zum Naturschutzgebiet (§ 11 y. Naturschutzgesetz 2000, LGBI. 000) sicher zu stellen. II. Laufzeit Unter der Voraussetzung der tatsächlichen Einbeziehung dieser Grundflächen in die Kernzonen des Biosphärenparks Z. bis…
…Land Y. beabsichtigt, den Schutz der Kernzonen oder von Teilflächen derselben - auch Dritten gegenüber - durch deren Erklärung zum Naturschutzgebiet (§ 11 y. Naturschutzgesetz 2000, LGBI. 000) sicher zu stellen. II. Laufzeit Unter der Voraussetzung der tatsächlichen Einbeziehung dieser Grundflächen in die Kernzonen des Biosphärenparks Z. bis…
…Land Y. beabsichtigt, den Schutz der Kernzonen oder von Teilflächen derselben - auch Dritten gegenüber - durch deren Erklärung zum Naturschutzgebiet (§ 11 y. Naturschutzgesetz 2000, LGBI. 000) sicher zu stellen. II. Laufzeit Unter der Voraussetzung der tatsächlichen Einbeziehung dieser Grundflächen in die Kernzonen des Biosphärenparks Z. bis…
…Insoweit ist die Auskunft der zuständigen BH verständlich, als im fraglichen Zeitraum aufgrund der Verwaltungspraxis Bewilligungen nach dem OÖ Naturschutzgesetz und nach dem OÖ Abfallwirtschaftsgesetz als ausreichend angesehen wurden. Klarheit über die Behandlung von Schotter nach dem MinroG dürfte wohl erst die Entscheidung des VwGH…
…also den Hauptzweck des Vertrages. Jedes Abbauloch stelle verständlicherweise einen entsprechend gravierenden Eingriff in die Umwelt dar, so dass es für die Durchführung des Abbaues nicht nur einer Genehmigung nach dem Mineralrohstoffgesetz, sondern auch eine Genehmigung nach dem (T-) Naturschutzgesetz (vgl. §6 lit.b leg…
…also den Hauptzweck des Vertrages. Jedes Abbauloch stelle verständlicherweise einen entsprechend gravierenden Eingriff in die Umwelt dar, so dass es für die Durchführung des Abbaues nicht nur einer Genehmigung nach dem Mineralrohstoffgesetz, sondern auch eine Genehmigung nach dem (c) Naturschutzgesetz (vgl. § 6 lit b leg…
…also den Hauptzweck des Vertrages. Jedes Abbauloch stelle verständlicherweise einen entsprechend gravierenden Eingriff in die Umwelt dar, so dass es für die Durchführung des Abbaues nicht nur einer Genehmigung nach dem Mineralrohstoffgesetz, sondern auch eine Genehmigung nach dem (Tiroler) Naturschutzgesetz (vgl. § 6 lit b leg…
…Grundstücke 1860, 1861/1 und 1871/1 ist nach Auskunft der Naturschutzbehörde keineswegs ausgeschlossen, bedarf jedoch eines Bescheides nach § 9 Abs. 1 Oberösterreichisches Naturschutzgesetz 2001. § 9 Abs. 1 Natur und Landschaftsschutz im Bereich von Seen: Jeder Eingriff 1. in das Landschaftsbild und 2. im Grünland…
…ist der Wiedereinsetzungswerber, jedoch in einem bei der Bezirkshauptmannschaft XX. anhängigen Verfahren betreffend die Entsorgung von wassergefährdenden Maschinen, Materialien, Aggregaten und abgelagerter Oberflächen- und Grundwasser gefährdender Stoffe nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz.) nicht eingehalten worden wären. Auch das Schreiben des Zollamtes X. vom 9. Juni 2005…
…forstgesetzliche Bestimmungen anzuwenden seien. Da der Holzlagerplatz auf einem ausgetrockneten Löschteich errichtet worden sei, sei weder eine Anmeldung noch eine Bewilligung nach dem Forstgesetz erforderlich gewesen. Auch finde das Steiermärkische Naturschutzgesetz keine Anwendung, da Bewilligungen nur in Landschaftsschutzgebieten erforderlich seien. Auch das Steiermärkische Baugesetz (Stmk…