…n mit dem Bachelor-Studiengang b begonnen und ist laut Bestätigung der genannten Hochschule per 22. März 2006 aus diesem Studiengang endgültig ausgetreten. Mehrmals wurde der Bw vom Finanzamt ersucht, Nachweise über die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit des Studiums seiner Tochter in Form von Zeugnissen bzw…
…oben angeführten Angaben des Sohnes waren daher in der Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates dementsprechend zu würdigen. Insgesamt muss daher festgehalten werden, dass die Bw einen Nachweis über die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit des Studienbetriebes ihres Sohnes während des gesamten Berufungsverfahrens schuldig blieb und daher die von…
…und er sich daneben zur Fortsetzung des Studiums nicht in der Lage sah. Da das Überschreiten der vorgesehenen Studienzeit um ein Semester pro Studienabschnitt toleriert werde, könne aus dem Unvermögen zur Vorlage von Prüfungszeugnissen bereits im ersten Studienjahr noch nicht auf mangelnde Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit…
…zwischen Matura und Beginn des Präsenz- und Zivildienstes und ebenfalls für den Zeitraum zwischen Ende des Präsenz- oder Zivildienstes und Beginn des Studiums oder einer anderen Berufsausbildung bezogen werden kann. Für diese Übergangsphasen gebührt jedenfalls Familienbeihilfe, wobei Zweifel an der Ernsthaftigkeit und der Zielstrebigkeit zur…
…Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates sehr wohl ein Unterschied betreffend Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit einer Berufsausbildung zwischen Studierenden besteht, die ihr Erststudium bzw nach unschädlichem Studienwechsel ihr Zweitstudium durchgehend zielstrebig fortsetzen bzw beenden und Studierenden, die einen schädlichen Studienwechsel durchführen bzw ihr bis dorthin zielstrebig betriebenes Studium…
…bis 2000 falle, sei auf die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit dieses Studiums nicht mehr einzugehen. Rechtliche, tatsächliche oder sittliche Gründe für die Zwangsläufigkeit der Kostentragung seien nicht vorhanden. Mit Einantwortungsurkunde vom 4. Feber 2008 wurde die Verlassenschaft an die Witwe sowie den Sohn des Bw. eingeantwortet…
…einen "Nachweis über die bisher abgelegten Prüfungen unter Anführung des Prüfungsgegenstandes und des Prüfungsdatums" vorzulegen. Weiters wurde ausgeführt: "Sollten bisher noch nicht alle notwendigen Zulassungsprüfungen abgelegt worden sein: Bekanntgabe wann dies voraussichtlich der Fall sein wird und Bekanntgabe des geplanten nächsten Prüfungstermins. Bekanntgabe des voraussichtlichen…
…des Studienbeitrags zum Zwecke der ordnungsgemäßen Fortsetzungsmeldung aus Versehen unterlassen hat. Aufgrund der darauf folgenden Exmatrikulation war die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen für das Sommersemester nicht möglich, sodass meine Tochter während des Sommersemesters auch keine Prüfungen ablegen konnte. Dennoch war die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit des Studiums…
…Prüfungsnachweisen für das Studienjahr [J+7/J+8]. Weiters wurde um Aufklärung und entsprechende Bestätigung der Schule gebeten, warum in der aktuellen Schulbestätigung nunmehr von einer voraussichtlichen Beendigung des Studiums erst im Juni [J+10] gesprochen werde. In Beantwortung dieses Vorhaltes teilte die Beihilfenwerberin mit:…
…wenn sie ein ordentliches Studium ernsthaft und zielstrebig betreiben. Trotz mehrmaliger Aufforderung wurden von M. bis dato für das Studienjahr 1998/99 keine Zeugnisse oder sonstige Nachweise über abgelegte Prüfungen und teilgenommene Pflichtveranstaltungen vorgelegt. Somit konnte die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit des Studiums nicht nachgewiesen werden…
…das Masterstudium Bildung. Diese Studienrichtung wurde mit dem Sommersemester 2010 inskribiert (- Beginn des Sommersemester: März und Endet mit September ) und nicht wie begründet im Oktober 2010 abgebrochen wurde. Für ein Masterstudium ist kein Studienerfolgsnachweis im abgelaufenen Studienjahr erforderlich, jedoch ist eine Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit nachzuweisen…
…könne die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit der Berufsausbildung nicht angenommen werden. Der Bw. erhob gegen den Bescheid mit folgender Begründung fristgerecht Berufung: "Meine Tochter J.T. hat das von Ihr begonnene Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben. Sie hat alle vorgesehenen Vorlesungen und praktischen Übungen bis Anfang…
…teilweise auch in englischer Sprache. Verwiesen sei auf den Schriftsatz im erstinstanzlichen Verfahren, in dem ausführlich und unter Angabe von Beweismitteln dargelegt werde, dass keine mangelnde Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit vorliege. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Feststehender Sachverhalt Die Tochter des Bw. hat am 3…
…stelle für sich alleine keine Berufsausbildung dar. Die Zulassung an einer Universität bzw die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums ist als reiner Formalakt allerdings nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu begründen (zB VwGH vom 22. November 1995…
…Tochter des Berufungswerbers in einem Dienstverhältnis und erzielte (weit) über der Geringfügigkeitsgrenze des ASVG liegende Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Von beiden Studien hat sich die Tochter (vor Semesterende) abgemeldet. Sowohl im erstgenannten (laut Abgangsbescheinigung) als auch im zweitgenannten (laut unbestrittenen Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung) Studium…
…müssen, die Matura im zweiten oder dritten Anlauf erst schaffen oder die Schule abbrechen. Müssen auch diese die Familienbeihilfe wegen Erfolglosigkeit bzw. Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit zurückzahlen? Wenn nicht, dann widerspricht auch das dem Gleichheitsgrundsatz." Über die Berufung wurde erwogen: 1. Gesetzliche Bestimmungen: Gemäß § 2 Abs…
…allein keine Berufsausbildung dar. Die Zulassung an einer Universität (Hochschule) bzw die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums ist als reiner Formalakt allerdings nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu begründen (zB VwGH 22.11.95, 94/15/0034…
…der Sohn gerade im Studium an der Musikhochschule den Nachweis des ernsthaften und zielstrebigen Betreibens des Studiums (durch die bereits vorgelegten Erfolgsnachweise) erbracht habe. Es sei eine Ungleichbehandlung, wenn die Familienbeihilfe für Studierende, die nicht sofort einen Studienplatz erhalten, unerreichbar werde. Über die Berufungen wurde…
…lit.b des FLAG 1967 anzusehen ist. Als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr genügt die Aufnahme als ordentlicher Hörer. Für den Anspruch ab dem zweiten Studienjahr schreibt der Gesetzgeber die Ablegung von Prüfungen nach Art und Umfang dezidiert vor. Die Erbringung des Nachweises über die…
…durchaus Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Studierens aufkommen. Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit ist aber eine Grundvoraussetzung dafür, dass eine Berufsausbildung iSd FLAG 1967 vorliegt und ein Beihilfenanspruch besteht. Dementgegen bringt der Berufungswerber vor, dass sein Sohn das Studium "zu keinem Zeitpunkt aufgegeben" hätte und "in dieser…