Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 7. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Günter Narat, vom 16. Jänner 2007 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B., Adresse, vertreten durch V., vom 6. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 17. September 2004 betreffend Nachsicht der Zwangsstrafe gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb.ges., vom 29. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes E vom 3. September 2003 betreffend die Abweisung der mit Schreiben vom 2. April 2003 beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A.W. in H, S-Weg, vom 17. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom 9. November 2005 betreffend Abweisung einer Nachsicht (§ 236 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb.ges., vom 29. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes E vom 3. September 2003 betreffend die Abweisung der mit Schreiben vom 2. April 2003 beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß…
…dargelegten Umständen ersichtlich sei, liege hinsichtlich der Einhebung der Abgabe eine persönliche Unbilligkeit vor. Nachdem die Nachsichtsvoraussetzungen dem Grunde nach gegeben seien, obliege die Bewilligung der Nachsicht dem Ermessen der Abgabenbehörde. Bei dieser Ermessensübung seien das bisherige steuerliche Verhalten bzw. allfällige Pflichtverletzungen des Bw zu…
…Abgabenschuldigkeit des Bw. gemäß § 235 Abs. 1 BAO lägen sohin vor. Darüber hinaus sei die Einhebung der Abgabenschuld nach der Lage des Falles unbillig, so dass auch die Nachsichtsvoraussetzungen des § 236 Abs. 1 BAO gegeben seien. Persönliche Unbilligkeit liege vor, weil dem Bw. die Bezahlung…
…weil in letzter Zeit, vor allem in den letzten Monaten die Immobilienpreise extrem gesunken seien. Es werde daher um Überprüfung des Vorliegens der Nachsichtsvoraussetzungen und um eine wohlwollende Entscheidung ersucht. Mit Bescheid vom 20. August 1999 wies das Finanzamt Salzburg-Land dieses Ansuchen im Wesentlichen…
…nach Ansicht des Bw. Unbilligkeit vor. Die Beurteilung, ob eine Unbilligkeit vorliege, sei keine Ermessensfrage, sondern die Auslegung eines unbestimmten Gesetzesbegriffes. Seien alle Nachsichtsvoraussetzungen gegeben, so liege die Bewilligung der Nachsicht im Ermessen der Abgabenbehörde (vgl. Ritz, BAO, § 236 Rz 15). Entscheidungen, die die Abgabenbehörden…
…Gesamtschuldner als unbillig anzusehen wäre. Seitens der Berufungswerberin wurde kein Vorbringen erstattet, aus dem geschlossen werden könnte, die Nachsichtsvoraussetzungen seien auch beim Gesamtschuldner (Übergeber) zu bejahen. Von der Berufungswerberin wurde nicht einmal behauptet, dass die Einhebung der Abgabe die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere das Vermögen und…
…11.12.1996, 94/13/0047, 0049, 0050). Sind alle Nachsichtsvoraussetzungen gegeben, so liegt die Bewilligung der Nachsicht im Ermessen der Abgabenbehörde (VwGH 19.5.1994, 92/17/0235), wobei sich dieses an den Ermessenskriterien des § 20 BAO (Zweckmäßigkeit und Billigkeit) zu orientieren hat. Da…
…dass die Beurteilung, ob eine Unbilligkeit vorliege, keine Ermessensfrage darstelle, sondern die Auslegung eines unbestimmten Gesetzesbegriffes. Wären alle Nachsichtsvoraussetzungen gegeben, so liege die Bewilligung der Nachsicht im Ermessen der Abgabenbehörde (Ritz, BAO, § 236 Tz 16). In der Berufungsvorentscheidung wäre das Finanzamt im Rahmen der Gesetzesauslegung…
…andernfalls im Hinblick auf die geringen Pensionszahlungen eine Mietwohnung auf dem freien Markt nicht leisten könnte. Eine Gefährdung der Existenz kann daher im Einbringungsfall nicht ausgeschlossen werden. Sind alle Nachsichtsvoraussetzungen gegeben, so liegt die Bewilligung der Nachsicht im Ermessen der Abgabenbehörde (VwGH 30.9.2004…
…ist keine Ermessensfrage, sondern die Auslegung eines unbestimmten Gesetzesbegriffes. Sind alle Nachsichtsvoraussetzungen gegeben, so liegt die Bewilligung der Nachsicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Soweit gegenständlich eine sachliche Unbilligkeit in einer dem Fall zugrundeliegenden unrichtigen Erbschaftssteuerfestsetzung erblickt wird, führt die Referentin des Unabhängigen Finanzsenates hiezu - ungeachtet…
…ist keine Ermessensfrage, sondern die Auslegung eines unbestimmten Gesetzesbegriffes. Sind alle Nachsichtsvoraussetzungen gegeben, so liegt die Bewilligung der Nachsicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Soweit gegenständlich eine sachliche Unbilligkeit in einer dem Fall zugrundeliegenden unrichtigen Erbschaftssteuerfestsetzung erblickt wird, führt die Referentin des Unabhängigen Finanzsenates hiezu - ungeachtet…
…zu prüfen, ob die Voraussetzung für die Bewilligung einer Nachsicht vorliegt. Gemäß ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt bei einem Gesamtschuldverhältnis eine Nachsicht von Abgaben nur dann in Betracht, wenn die Nachsichtsvoraussetzungen bei allen Gesamtschuldnern erfüllt sind. Feststeht im gegenständlichen Fall, dass der Bw. mit Haftungsbescheid…
…11.12.1996, 94/13/0047, 0049, 0050). Sind alle Nachsichtsvoraussetzungen gegeben, so liegt die Bewilligung der Nachsicht im Ermessen der Abgabenbehörde (VwGH 19.5.1994, 92/17/0235), wobei sich dieses an den Ermessenskriterien des § 20 BAO (Zweckmäßigkeit und Billigkeit) zu orientieren hat. Da…
…11.12.1996, 94/13/0047, 0049, 0050). Sind alle Nachsichtsvoraussetzungen gegeben, so liegt die Bewilligung der Nachsicht im Ermessen der Abgabenbehörde (VwGH 19.5.1994, 92/17/0235), wobei sich dieses an den Ermessenskriterien des § 20 BAO (Zweckmäßigkeit und Billigkeit) zu orientieren hat. Im…
…€ 7.900,00 netto + € 4.000,00 Wochengeld) keine persönliche Unbilligkeit vor, weil deren Abstattung wohl nicht nur durch Verschleuderung von Vermögenschaften möglich wäre. Da die Nachsichtsvoraussetzungen somit nicht gegeben sind, liegt die Bewilligung der Nachsicht - wie bereits ausgeführt - nicht im Ermessen der…
…zu prüfen, ob die Voraussetzung für die Bewilligung einer Nachsicht vorliegt. Gemäß ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt bei einem Gesamtschuldverhältnis eine Nachsicht von Abgaben nur dann in Betracht, wenn die Nachsichtsvoraussetzungen bei allen Gesamtschuldnern erfüllt sind. Feststeht im gegenständlichen Fall, dass der Bw. mit Haftungsbescheid…