…Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Bei der sog. "Abtuung armutshalber" sowie bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs statt unterbleibt eine Einantwortung (daher keine Gesamtrechtsnachfolge). (BAO-Kommentar, Ritz…
…der Vermögensvorteil, den jemand mit dem Tod eines anderen erwirbt. Die Erbschaftssteuer ist somit grundsätzlich vom Erbanfall zu bemessen. Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers eintreten, wie etwa die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Nachlasses vor der Einantwortung…
…März 2002 beantragte die Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und verwies nochmals darauf, dass das Nachlassvermögen zur Abdeckung der Kredite verwendet worden sei und die Begräbniskosten somit keine Deckung finden. Mit Bericht vom 4. März 2002 legte das Finanzamt…
…je einem Drittel eingeantwortet worden ist. Dem vom Notar erstellten Verlassenschaftsinventar ist zu entnehmen, dass das Nachlassvermögen 550.614,52 € betragen hat und die Gerichtsgebühren 10.179,12 € ausgemacht haben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 kann jeder…
…der Verkehrwert iHv. ca. 0,50 Euro bis 1,50 Euro pro m² anzusetzen. Somit bestehe ein verwertbares Nachlassvermögen, welches die Nachlassverbindlichkeiten übersteige. Dagegen wandte sich der Bw. mit seinem Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte vor, dass das…
…die in den Nachlassaktiven nicht gedeckt seien, da gemäß § 549 ABGB die Begräbniskosten zu den bevorrechteten Verbindlichkeiten des Nachlasses gehören, die bevorzugt aus dem vorhandenen (verwertbaren) angesetzten Nachlassvermögen zu bestreiten seien. Dass der Reinnachlass überschuldet sei, genüge nicht, die Begräbniskosten müssten die Summe der Nachlassaktiven…
…Die Erbschaftssteuer ist somit grundsätzlich vom Erbanfall zu bemessen. Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers eintreten, wie etwa die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Nachlasses vor der Einantwortung oder das Entstehen von Versicherungsansprüchen im Zusammenhang mit dem Untergang…
…von DM 1,024.297 bzw. von einem - nach Abzug hoher Freibeträge - steuerpflichtigen Erwerb von DM 130.700 Erbschaftsteuer von DM 14.377 vorgeschrieben. Das Nachlassvermögen wurde wie folgt ermittelt (jeweils in D-Mark): 1. Grundvermögen: PW, L-Weg 29 123.000 H, Le-Str…
…gemäß § 8 Abs.5 ErbStG 1955- unbeschadet der vorliegenden Überschuldung des Nachlasses und der Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung - zu Recht, weil die angesprochene Veräusserung des Grundstückes aus dem Nachlassvermögen im Zuge der Verwertung, die Einantwortung des gesamten Nachlasses-und sohin auch des nachlassgegenständlichen Grundstücke-, an…
…beantragte die Bw. die Berücksichtigung der Grabstellenerrichtungskosten von 2.375 €. Das auf die Bw. entfallende, verwertbare Nachlassvermögen abzüglich der Notarkosten habe 4.625,15 € betragen. Im Vorjahr (2006) seien Begräbniskosten für Sarg, Blumen, Kränze, ortsübliches Totenmahl in Höhe von 4.189,90 €…
…239,36 € gegenüber), weshalb mit Beschluss des Bezirksgerichtes Bregenz vom 17. November 2008, GZ XXX, ein Verfahren zur kridamäßigen Verteilung des Nachlassvermögens gemäß § 154 AußStrG eingeleitet wurde. Am 9. Dezember 2008 langte beim Finanzamt ein Schreiben des Verlassenschaftskurators der Bw. ein, worin dieser beantragte…
…Erbschaftssteuer ist auch dann im Sinne des § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG abgegolten, wenn in Abgeltung des Pflichtteilsanspruches oder im Zuge der Erbauseinandersetzung endbesteuertes Nachlassvermögen zugewiesen wird. Die Steuerfreiheit hängt jedoch nach Auffassung des VfGH davon ab, dass dem Steuerpflichtigen tatsächlich endbesteuertes Vermögen zugewendet…
…FA vorliegenden) Vermögenserklärung lasse sich entnehmen, dass die Erblasserin kein endbesteuertes Vermögen, insbesondere keine Sparbücher, hinterlassen habe. Die Abgeltung des Geldvermächtnisses sei sohin nicht mit endbesteuertem Nachlassvermögen erfolgt. Innerhalb der Frist des § 276 Abs. 2 Bundesabgabenordnung stellte der Bw. den Antrag auf Entscheidung über die…
…Gegenstand der Besteuerung können demnach nur jene Vermögenswerte sein, die dem Erblasser am Todestag als Eigentümer oder sonst Berechtigten zugestanden sind. Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers eintreten, sind für die Erbschaftsbesteuerung grundsätzlich ohne Bedeutung. Für die…
…an die Bw. zu übergeben. Doch stammte das an sich endbesteuerte Sparbuch im Berufungsfall unbestrittenerweise nicht aus dem Nachlass der Erblasserin. Es handelte sich dabei somit nicht um endbesteuertes Nachlassvermögen, das der Bw. im Zuge der Legatsberichtigungsvereinbarung zugewiesen wurde. Der Einwand der Bw., dass bei…
…Rechtsnachfolger über. Der Gesamtrechtsnachfolger tritt in materiell- und in verfahrensrechtlicher Hinsicht bezüglich aller Rechte und Pflichten in die gesamte Rechtsstellung des Rechtsvorgängers ein. Durch die Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs statt kommt es in Ansehung der im Überlassungsbeschluss näher bezeichneten Vermögensobjekte zur Singularsukzession. Es werden…
…die Erbschaftsteuerschuld grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers entstehe. Bei der Besteuerung der Erbschaft sei daher von den Verhältnissen des Erblassers am Todestag auszugehen. Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes eintreten würden, seien für die Erbschaftsbesteuerung grundsätzlich ohne Bedeutung…
…Kosten für das dem Gebrauche des Ortes, dem Stande und dem Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis gehören. Diese Begräbniskosten sind eine bevorrechtete Verbindlichkeit des Nachlasses und daher in erster Linie aus dem vorhandenen (verwertbaren), zu Verkehrswerten angesetzten Nachlassvermögen zu bestreiten (vgl. Dittrich-Tades, ABGB, I…
…wenn nach Art. 6 Abs. 2 und Abs. 3 DBA-BRD bei dem in Deutschland zu versteuernden Vermögen eine Überschuldung vorliegt bzw kein anderweitiges Nachlassvermögen mehr vorhanden ist. Ein solcher Überschuldungsbetrag ist nach Art. 6 Abs. 3 DBA auch im Hinblick auf bewegliches Vermögen in…
…Begräbniskosten, einschließlich der Errichtung eines Grabmales, seien insoweit keine außergewöhnliche Belastung, als sie aus dem zu Verkehrswerten angesetzten Nachlassvermögen (Nachlassaktiva) gedeckt werden könnten. Es werde in diesem Zusammenhang auf das heute mit dem Bw. geführte Telefonat verwiesen. F) Mit Schreiben vom 20. Dezember 2007 (OZ…