…0252 als unbegründet abgewiesen hat. Den Ausführungen des VwGH sind u.a. folgende Kernaussagen (und im RIS abfragbare Rechtssätze) zu entnehmen: - Bei einem zu Unrecht unterbliebenen Lohnsteuerabzug kommt es zu einer so genannten Nachholwirkung im Veranlagungsverfahren, wobei es auch bedeutungslos ist, ob der Arbeitgeber zur…
…in dem das Erkenntnis des VfGH vom 11. Dezember 2002, B 1609/01 ergangen ist, mit Nachholwirkung einzustellen ist. Das Erkenntnis des VfGH vom 11. Dezember 2002, B 1609/01, nach welchem die Bildung einer Abfertigungsrückstellung auch für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit Mehrheitsbeteiligung nach…
…oder eine Veranlagung auf Antrag (§ 41 Abs. 2 EStG) durchgeführt wird. In einem derartigen Fall kommt es zu einer so genannten "Nachholwirkung" der Veranlagung. Ein zu niedriger oder nicht durchgeführter Lohnsteuerabzug ist zu korrigieren; dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen wurde…
…Lohnsteuerabzug kann daher im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden (VwGH 20. 02. 1992, 90/13/0154). Insoweit unrechtmäßigerweise keine Abzugssteuern einbehalten wurden, kommt es nämlich bei der Veranlagung zu einer Nachholwirkung (vgl. Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer Handbuch, 2. Auflage, Tz 9 zu § 46…
…weitere Beträge zugekommen sind, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterworfen wurden. Nach amtswegiger Berichtigung der Lohnzettel hat das Finanzamt ihre Verfahren zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung wiederaufgenommen. Dadurch kam es zur sogenannten "Nachholwirkung der Veranlagung" und wurde der zu niedrige Lohnsteuerabzug korrigiert. (vgl. Doralt, Kommentar zum EStG…
…315,63 €. Wenn man unterstellt, dass von den genannten Nachzahlungsbeträgen nichts auf eine Nachholwirkung durch Veranlagung der lohnsteuerpflichtigen inländischen Pension entfällt, errechnet sich eine Gesamtsteuerbelastung durch die amerikanische Pension für 2006 von 835,17 € und für 2007 von 785,22 €. Dies entspricht…
… 82, 83 Tz 2 unter Hinweis auf VfGH 30.9.1997, B 2/96). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde, ist dabei grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. VwGH 20.2.1992…
… 82, 83 Tz 2 unter Hinweis auf VfGH 30.9.1997, B 2/96). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde, ist dabei grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. VwGH 20.2.1992…
… 82, 83 Tz 2 unter Hinweis auf VfGH 30.9.1997, B 2/96). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde, ist dabei grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. VwGH 20.2.1992…
… 82, 83 Tz 2 unter Hinweis auf VfGH 30.9.1997, B 2/96). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde, ist dabei grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. VwGH 20.2.1992…
… 82, 83 Tz 2 unter Hinweis auf VfGH 30.9.1997, B 2/96). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde, ist dabei grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. VwGH 20.2.1992…
…für sein Unternehmen, so kommt ein Vorsteuerabzug nicht in Betracht. Gehen steuerfrei bezogene Leistungen in steuerpflichtige Folgeumsätze ein, so kommt es auf der nächsten Stufe zu einer Nachversteuerung (Nachholwirkung): Die steuerfrei bezogene Leistung wird dem nachfolgenden Unternehmer als steuerpflichtige Wertschöpfung zugerechnet. Daraus folgt, dass die…
…die Vorgangsweise des Finanzamtes nicht zu beanstanden wäre. Wird nämlich der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt, dann kommt es zu einer Nachholwirkung der Veranlagung: Ein zu niedriger oder nicht durchgeführter Lohnsteuerabzug ist zu korrigieren; dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen wurde (Doralt…
…Wurden die Abzugssteuern zu niedrig ermittelt, kommt es bei der Veranlagung insoweit zu einer Nachholwirkung. Die Abgabenberechnung durch das Finanzamt erweist sich daher als rechtmäßig und konnte der Berufung insoweit kein Erfolg beschieden sein. Gesamthaft gesehen war der Berufung somit im Umfang der Berufungsvorentscheidung teilweise…
…9. 1997, B 2/96). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung der Lohnsteuer herangezogen wurde, ist dabei grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. VwGH 20.2.1992, 90/13/0154). Diese Rechtsauffassung findet eine Stütze auch Im…
…82, 83 Tz 2 unter Hinweis auf VfGH 30. 9. 1997, B 2/96). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung der Lohnsteuer herangezogen wurde, ist dabei grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. VwGH 20. 2. 1992, 90…
…sogleich unten). Nachholwirkung der Veranlagung: Der Arbeitnehmer ist zwar Steuerschuldner, doch kann die Abgabenbehörde ihn grundsätzlich nicht für die auf den Arbeitslohn entfallende Lohnsteuer in Anspruch zu nehmen. Wird allerdings der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt, dann kommt es zu einer Nachholwirkung der Veranlagung: Ein zu…
…Steuerschuldner, doch kann die Abgabenbehörde ihn grundsätzlich nicht für die auf den Arbeitslohn entfallende Lohnsteuer in Anspruch nehmen. Wird allerdings der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt, dann kommt es zu einer Nachholwirkung der Veranlagung. Ein zu niedriger oder nicht durchgeführter Lohnsteuerabzug ist zu korrigieren (Doralt, EStG12…
… 82, 83 Tz 2 unter Hinweis auf VfGH vom 30.9.1997, B 2/96). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde, ist dabei grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. VwGH vom 20…
…Zuge dessen der Arbeitnehmer nach § 83 Abs. 2 Z 1 EStG unmittelbar in Anspruch genommen und bei der Veranlagung ein etwaiger fehlerhafter Lohnsteuerabzug korrigiert werden ("Nachholwirkung der Veranlagung"). Einer Inanspruchnahme des Arbeitgebers bedarf es in diesem Fall nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Bw…