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UFSZ1W ZRV/0116-Z1W/09Offensichtliche Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 239 Abs.1 ZK durch den Kapitän eines Schifffahrtsunternehmens durch Nichtgestellung von Versandware bei der Bestimmungszollstelle.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.05.2009

…eine grobe Fahrlässigkeit nicht vorliegen kann, da sie nur das Versandverfahren beantragt habe. Der Hinweis der fehlenden Zollverschlüsse bzw. eine andere Form der Nämlichkeitssicherung kann nur durch das Zollamt und nicht vom Spediteur erfolgen. Die Bf. führte weiters aus, dass das Zollamt sich in der…

UFSZ1W ZRV/0056-Z1W/05Teilweise Erstattung von Eingangsabgaben gemäß Art. 239 ZK infolge Fehlens einer offensichtlichen Fahrlässigkeit oder betrügerischen Absicht, nachdem infolge Unregelmäßigkeit im Versandverfahren die Eingangsabgabenschuld gemäß Art. 203 ZK ohne Anwendung des Präferenzzollsatzes entstanden war. Zurückverweisung wegen unvollständiger Ermittlungen. Unvollständiger Spruch der erstinstanzlichen Entscheidung, weil nur über den Zoll, nicht aber über die Einfuhrumsatzsteuer und die Abgabenerhöhung abgesprochen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.06.2007

…eine grobe Fahrlässigkeit nicht vorliegen kann, da sie nur das Versandverfahren beantragt habe. Der Hinweis der fehlenden Zollverschlüsse bzw. eine andere Form der Nämlichkeitssicherung kann nur durch das Zollamt und nicht vom Spediteur erfolgen. Die Bf. führte weiters aus, dass das Zollamt sich in der…

UFSZ2L ZRV/0338-Z2L/03Nichtgestellung von Waren im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.08.2006

…mit 18. April 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen Packstückverschluss. Da das Zollamt Flughafen Wien als Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das den Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens bildende Exemplar 5 der oben genannten Versandanmeldung nicht erhielt, leitete es Ermittlungen ein, um…

UFSZ2L ZRV/0336-Z2L/03Nichtstellung von Waren im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.08.2006

…mit 22. Februar 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen Packstückverschluss. Da das Zollamt Flughafen Wien als Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das den Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens bildende Exemplar 5 der oben genannten Versandanmeldung nicht erhielt, leitete es Ermittlungen ein, um…

UFSZ2L ZRV/0333-Z2L/03Nichtstellung von Waren im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.08.2006

…mit 18. Juni 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen Packstückverschluss. Da das Zollamt Flughafen Wien als Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das den Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens bildende Exemplar 5 der oben genannten Versandanmeldung nicht erhielt, leitete es Ermittlungen ein, um…

UFSZ2L ZRV/0330-Z2L/03Nichtgestellung von Waren im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.08.2006

…mit 22. Mai 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen Packstückverschluss. Da das Zollamt Flughafen Wien als Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das den Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens bildende Exemplar 5 der oben genannten Versandanmeldung nicht erhielt, leitete es Ermittlungen ein, um…

UFSZ1W ZRV/0029-Z1W/05Nichtgestellung von Waren im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.03.2006

…Die Frist für die (Wieder-) Gestellung wurde mit 24. Dezember 2003 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen Packstückverschluss. Die Sendung war für einen in Rumänien ansässigen Empfänger bestimmt. Am 18. Dezember 2003 bestätigte die Beschwerdeführerin (Bf.) im "Aufgabeschein" die Übernahme der Sendung. Der Aufgabeschein enthält…

UFSZ1W ZRV/0030-Z1W/05Nichtgestellung von Waren im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.03.2006

…Die Frist für die (Wieder-) Gestellung wurde mit 25. November 2003 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen Packstückverschluss. Die Sendung war für einen in Kroatien ansässigen Empfänger bestimmt. Am 19. November 2003 bestätigte die Beschwerdeführerin (Bf.) im "Aufgabeschein" die Übernahme der Sendung. Der Aufgabeschein enthält…

UFSW FSRV/0060-W/11Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug; gesetzliche Voraussetzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)13.09.2011

…Betracht gekommen wären. Zum Zwecke der Nämlichkeitssicherung und einer genaueren technischen Analyse durch die Technische Untersuchungsanstalt der Steuer- und Zollkoordination der Finanzverwaltung (TUA) wurden von den insgesamt 719 beschlagnahmten Packungen von jeder der 15 verschiedenen Geschmacksrichtungen des "C-Produktes" je ein Musterpaket übernommen; die restlichen…

UFSZ1W ZRV/0098-Z1W/09Erfolgte die Heranziehung des Hauptverpflichteten als Zollschuldner zu Recht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.04.2011

…Er hat a) die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle zu gestellen. b) die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. (2) Unbeschadet der Pflichten des Hauptverpflichteten nach Absatz 1 ist ein Warenführer oder…

UFSZ3K ZRV/0004-Z3K/10Ordnungsgemäße Beendigung eines Versandverfahrens durch die Vorlage eines Alternativnachweises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.11.2010

…des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens. Er hat die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen und die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. Wie Art 92 Abs 1 ZK bestimmt, endet das externe…

UFSZ3K ZRV/0172-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…Versandverfahren unterlag, als Warenführerin angenommen hat. Sie war daher gemäß Artikel 96 Absatz 2 ZK verpflichtet, das Versandgut innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der vom Hauptzollamt Graz zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle in Hamburg zu gestellen. Spätestens dadurch, dass die Bf. entgegen…

UFSZ3K ZRV/0171-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…Versandverfahren unterlag, als Warenführerin angenommen hat. Sie war daher gemäß Artikel 96 Absatz 2 ZK verpflichtet, das Versandgut innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der vom Hauptzollamt Graz zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle in Hamburg zu gestellen. Spätestens dadurch, dass die Bf. entgegen…

UFSZ3K ZRV/0170-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…Versandverfahren unterlag, als Warenführerin angenommen hat. Sie war daher gemäß Artikel 96 Absatz 2 ZK verpflichtet, das Versandgut innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der vom Hauptzollamt Graz zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle in Hamburg zu gestellen. Spätestens dadurch, dass die Bf. entgegen…

UFSZ3K ZRV/0169-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…Versandverfahren unterlag, als Warenführerin angenommen hat. Sie war daher gemäß Artikel 96 Absatz 2 ZK verpflichtet, das Versandgut innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der vom Hauptzollamt Graz zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle in Hamburg zu gestellen. Spätestens dadurch, dass die Bf. entgegen…

UFSZ1W ZRV/0158-Z1W/09Nichtgestellung von Versandscheingut
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.12.2009

…Abs. 1 ZK der Hauptverpflichtete. Er hat die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Behörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen und die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. Unbeschadet der Pflichten des Hauptverpflichteten nach Art. 96 Abs…

UFSZ2L ZRV/0132-Z2L/07Erstattung gemäß Artikel 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.11.2008

…des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung erwirkt. Die Sicherung der Nämlichkeit der Einfuhrware wäre einerseits problemlos möglich gewesen, andererseits hätte auch das Fehlen der Nämlichkeitssicherung aufgrund der Art der Ware bzw. der beabsichtigten Verwendung keinesfalls zum Missbrauch des Verfahrens führen können. In der Folge wäre daher…

UFSZ1W ZRV/0078-Z1W/05Gemeinsames Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.02.2008

…ist der Inhaber des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens. Er hat die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen und die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. Unbeschadet der Pflichten des Hauptverpflichteten nach Absatz…

UFSZ1W ZRV/0070-Z1W/03Verletzung der Gestellungspflicht durch den Warenführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.01.2007

…Er hat a) die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle zu gestellen. b) die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. (2) Unbeschadet der Pflichten des Hauptverpflichteten nach Absatz 1 ist ein Warenführer oder…

UFSZ1W ZRV/0066-Z1W/03Unterlassene Gestellung von im Versandverfahren beförderten Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.01.2007

…Er hat a) die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle zu gestellen. b) die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. (2) Unbeschadet der Pflichten des Hauptverpflichteten nach Absatz 1 ist ein Warenführer oder…