Artikel 192 Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung (1) Die Zollbehörden oder gegebenenfalls die Wirtschaftsbeteiligten, die von den Zollbehörden dazu ermächtigt wurden, treffen die notwendigen Maßnahmen, um die Nämlichkeit der Waren zu sichern, wenn eine solche Nämlichkeitssicherung erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass die Vorschriften für das Zollverfahren…
Artikel 302 Andere Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung als Verschlüsse (Artikel 192, Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Abweichend von Artikel 299 kann die Abgangszollstelle entscheiden, die in das Unionsversandverfahren übergeführten Waren nicht zu verschließen, sondern sich…
…eine grobe Fahrlässigkeit nicht vorliegen kann, da sie nur das Versandverfahren beantragt habe. Der Hinweis der fehlenden Zollverschlüsse bzw. eine andere Form der Nämlichkeitssicherung kann nur durch das Zollamt und nicht vom Spediteur erfolgen. Die Bf. führte weiters aus, dass das Zollamt sich in der…
…eine grobe Fahrlässigkeit nicht vorliegen kann, da sie nur das Versandverfahren beantragt habe. Der Hinweis der fehlenden Zollverschlüsse bzw. eine andere Form der Nämlichkeitssicherung kann nur durch das Zollamt und nicht vom Spediteur erfolgen. Die Bf. führte weiters aus, dass das Zollamt sich in der…
6.7.3. Kontrolltätigkeiten vor Ort Der Kontrollumfang vor Ort ist abhängig vom Anlass der Kontrolle und kann sich insbesondere aus nachstehenden Kontrollfeldern zusammensetzen: Lagereinrichtung Wiegevorrichtung Nämlichkeitssicherung Plombenzangen und Prägestöckel Bewilligungsauflagen Voraussetzungen Überführung in das Verfahren Warenkreis Beförderungsvorgänge Lagerbestand inkl. Korrekturen DV-Schemata Aufbewahrung von…
…Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Nur Waren, die gemäß Artikel 299 verschlossen wurden oder für die andere Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung gemäß Artikel 302 getroffen wurden, werden in das Unionsversandverfahren übergeführt. (2) Bei Überführung der Waren übermittelt die Abgangszollstelle…
…der im Unionsversand beförderten Waren (1) Der Inhaber des Unionsversands ist für alles Folgende verantwortlich: a)Er hat die unveränderten Waren und die erforderlichen Angaben bei der Bestimmungszollstelle innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Einhaltung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen zu gestellen bzw…
…Seals, 1x, A) | Beschreibung: | Diese Datengruppe ist vorgesehen für die Angabe der Informationen über die durchgeführte Nämlichkeitssicherung der Ausfuhrsendung. | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Verschlussanzahl | SNr | n..4 |  …
…Seals, 1x, A) | Beschreibung: | Diese Datengruppe ist vorgesehen für die Angabe der Informationen über die durchgeführte Nämlichkeitssicherung der Ausfuhrsendung. | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Verschlussanzahl | SNr | n..4 |  …
…betreffenden Verfahrens ermöglichen zu enthalten; dazu gehören insbesondere die Nämlichkeitssicherung der in dieses Verfahren übergeführten Waren, ihr zollrechtlicher Status und ihre Beförderungen. Durch diese Verpflichtung zur Aufzeichnung wird der Zollbehörde eine effektive Kontrolle über das Verfahren ermöglicht. 2.6.1.1. Inhalt der Aufzeichnungen Über…
…festzulegen, ob die Aufzeichnungen sendungs- oder artikelbezogen zu führen sind - eine nämlichkeitserhaltende (posten- bzw. artikelbezogene) Nämlichkeitssicherung ist zum Beispiel notwendig, wenn für Zwecke der Wiederausfuhr ein Ursprungsnachweis erstellt werden soll. ob die Aufzeichnungen sendungs- oder artikelbezogen zu führen sind. In der Bewilligung ist festzulegen, ob…
…die den Zollbehörden die Überwachung des betreffenden Verfahrens ermöglichen zu enthalten; dazu gehören unter anderem die Nämlichkeitssicherung der in dieses Verfahren übergeführten Waren, ihr zollrechtlicher Status und ihre Beförderungen. 2.5.3.1. Inhalt der Aufzeichnungen Über alle verfahrensrelevanten Daten sind Aufzeichnungen zu führen bzw…
…beigefügten Dokumente ist unter der Nr. 6 des Verschlussanerkenntnisses zu vermerken. In allen Fällen, in denen mehr als ein Verschluss für die Nämlichkeitssicherung verwendet wird (insbesondere bei Spezial- und Tankfahrzeugen), ist die Anzahl der verwendeten Verschlüsse unter Punkt 5 des Verschlussanerkenntnisses zu vermerken. Die Stellen…
…Aufzeichnungen enthalten die Informationen und die Einzelheiten, die den Zollbehörden die Überwachung des betreffenden Verfahrens ermöglichen; dazu gehören insbesondere die Nämlichkeitssicherung der in dieses Verfahren übergeführten Waren, ihr zollrechtlicher Status und ihre Beförderungen. (2) Es wird davon ausgegangen, dass ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für zollrechtliche Vereinfachungen…
…Gebrauchs, b)die Nämlichkeit der in das Verfahren übergeführten Waren gewährleistet ist, außer wenn angesichts der Beschaffenheit der Waren oder der beabsichtigten Verwendung bei einem Verzicht auf Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung nicht mit einem Missbrauch des Verfahrens zu rechnen ist, oder im Falle des Artikels 223…
…B.zB Beschlagnahme gemäß § 29 Abs. 3 ZollR-DG), wobei auf die Zweckmäßigkeit der Nämlichkeitssicherung zu achten ist. (2) Das Zollamt hat unverzüglich, in der Regel fernmündlich, die örtlich zuständige Sicherheitsbehörde erster Instanz zu verständigen und diese zu ersuchen, ehestens eines ihrer Organe zur Prüfung…
…mit 18. April 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen Packstückverschluss. Da das Zollamt Flughafen Wien als Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das den Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens bildende Exemplar 5 der oben genannten Versandanmeldung nicht erhielt, leitete es Ermittlungen ein, um…
…mit 22. Februar 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen Packstückverschluss. Da das Zollamt Flughafen Wien als Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das den Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens bildende Exemplar 5 der oben genannten Versandanmeldung nicht erhielt, leitete es Ermittlungen ein, um…
…mit 18. Juni 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen Packstückverschluss. Da das Zollamt Flughafen Wien als Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das den Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens bildende Exemplar 5 der oben genannten Versandanmeldung nicht erhielt, leitete es Ermittlungen ein, um…
…mit 22. Mai 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen Packstückverschluss. Da das Zollamt Flughafen Wien als Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das den Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens bildende Exemplar 5 der oben genannten Versandanmeldung nicht erhielt, leitete es Ermittlungen ein, um…