…werden kann. Die in der Berufung angeführten Gründe können daher zu keiner Fristverlängerung führen. Somit liegen aber die Voraussetzungen für die Gewährung eines Mutter-Kind-Paß-Bonusses nicht vor. Aus den angeführten Gründen war daher wie im Spruch zu entscheiden. Linz, am 24. September 2004
…sofern nicht der andere nicht bei der Krankenanstalt beschäftigte Elternteil diese bezog, sowie den Aufwand für den Mutter-Kind-Paß-Bonus für ihre Arbeitnehmer (Empfänger von Dienstbezügen sowie von Ruhe- und Versorgungsgenüssen) aus eigenen Mitteln zu tragen. Diese Bestimmung war bis 31. Mai 2008 anzuwenden…
…Krankenanstaltengesetz, BGBl. Nr. 1/1957) den Aufwand an Familienbeihilfen sowie den Aufwand für den Mutter-Kind-Paß-Bonus für ihre Empfänger von Dienstbezügen sowie von Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus eigenen Mitteln zu tragen. Diese Bestimmung war bis 31. Mai 2008 anzuwenden und wurde mit 1…
…Krankenanstaltengesetz, BGBl. Nr. 1/1957) den Aufwand an Familienbeihilfen sowie den Aufwand für den Mutter-Kind-Paß-Bonus für ihre Empfänger von Dienstbezügen sowie von Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus eigenen Mitteln zu tragen. Diese Bestimmung war bis 31. Mai 2008 anzuwenden und wurde mit 1…
…Krankenanstaltengesetz, BGBl. Nr. 1/1957) den Aufwand an Familienbeihilfen sowie den Aufwand für den Mutter-Kind-Paß-Bonus für ihre Empfänger von Dienstbezügen sowie von Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus eigenen Mitteln zu tragen. Diese Bestimmung war bis 31. Mai 2008 anzuwenden und wurde mit 1…
…Krankenanstaltengesetz, BGBl. Nr. 1/1957) den Aufwand an Familienbeihilfen sowie den Aufwand für den Mutter-Kind-Paß-Bonus für ihre Empfänger von Dienstbezügen sowie von Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus eigenen Mitteln zu tragen. Diese Bestimmung war bis 31. Mai 2008 anzuwenden und wurde mit 1…
…Krankenanstaltengesetz, BGBl. Nr. 1/1957) den Aufwand an Familienbeihilfen sowie den Aufwand für den Mutter-Kind-Paß-Bonus für ihre Empfänger von Dienstbezügen sowie von Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus eigenen Mitteln zu tragen. Diese Bestimmung war bis 31. Mai 2008 anzuwenden und wurde mit 1…
…Krankenanstaltengesetz, BGBl. Nr. 1/1957) den Aufwand an Familienbeihilfen sowie den Aufwand für den Mutter-Kind-Paß-Bonus für ihre Empfänger von Dienstbezügen sowie von Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus eigenen Mitteln zu tragen. Diese Bestimmung war bis 31. Mai 2008 anzuwenden und wurde mit 1…
…Krankenanstaltengesetz, BGBl. Nr. 1/1957) den Aufwand an Familienbeihilfen sowie den Aufwand für den Mutter-Kind-Paß-Bonus für ihre Empfänger von Dienstbezügen sowie von Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus eigenen Mitteln zu tragen. Diese Bestimmung war bis 31. Mai 2008 anzuwenden und wurde mit 1…
… 16 Krankenanstaltengesetz, BGBl. Nr. 1/1957) den Aufwand an Familienbeihilfen sowie den Aufwand für den Mutter-Kind-Paß-Bonus für ihre Empfänger von Dienstbezügen sowie von Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus eigenen Mitteln zu tragen. Diese Bestimmung war bis 31. Mai 2008 anzuwenden und wurde mit…
… 16 Krankenanstaltengesetz, BGBl. Nr. 1/1957) den Aufwand an Familienbeihilfen sowie den Aufwand für den Mutter-Kind-Paß-Bonus für ihre Empfänger von Dienstbezügen sowie von Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus eigenen Mitteln zu tragen. Diese Bestimmung war bis 31. Mai 2008 anzuwenden und wurde mit…
…Stiftungen und Fonds, hat den Aufwand an Familienbeihilfen sowie den Aufwand für den Mutter-Kind-Paß-Bonus für seine Empfänger von Dienstbezügen sowie von Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus eigenen Mitteln zu tragen. Der Bund hat ferner den Aufwand an Familienbeihilfen aus eigenen Mitteln zu tragen…
…Mutter-Kind-Pass-Bonusses, der am 28.4.2004 beim Finanzamt einlangte, für die am 3.4.2000 geborene Tochter der Berufungswerberin abgewiesen, weil gemäß § 38 g (1) Familienlastenausgleichsgesetz 1967 der Antrag innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab dem Tag, an dem das Kind…
…Haas, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. Dezember 2002 betreffend Mutter-Kind-Pass-Bonus entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
…31. Mai 2008 außer Kraft träten, und die Bw. daher für den Kalendermonat Mai 2008 als Selbstträger den Aufwand an Familienbeihilfe und Mutter Kind Paß Boni für ihre Dienstnehmer zu tragen hätte, würde dies im Ergebnis zu einer nicht gerechtfertigten Doppelbelastung gegenüber anderen Arbeitgebern führen…
…von Krankheitszuständen" bezwecken. Somit würde aber jegliche ärztliche Tätigkeit, die nicht unmittelbar eine Heilbehandlung darstellt - wie z.B. die Untersuchungen den Mutter-Kind-Paß betreffend - keine Umsatzsteuerbefreiung nach sich ziehen. Ebenso gälte das für Vorsorgeuntersuchungen, bei denen keine Krankheit diagnostiziert wird, weil dies ja keine…
…auf Gewährung des Mutter-Kind-Pass-Bonusses innerhalb einer Frist von zwei Jahren, also bis spätestens xxx, beim Wohnsitzfinanzamt einzubringen gewesen. Tatsächlich langte der Antrag beim Finanzamt aber erst am xxx ein. Die Frist für die Beantragung des Mutter-Kind-Pass-Bonusses ist eine gesetzlich…
…im Berufungszeitraum über aufrechte Aufenthaltsbewilligungen (als "Studierende" bzw. "Familiengemeinschaft"). Auch die vorgesehenen Impfungen wurden dem Mutter-Kind-Pass zufolge alle im Zeitraum von 14.6.2007 bis 4.7.2008 vorgenommen. Die Bw. bringt vor, dass der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen ihrer Familie seit dem Jahr…
…2000 nach 1050 Wien, W-Gasse, verzog. Die Bw. meldete mit selben Tag an derselben Adresse ihren neuen Hauptwohnsitz an. Mutter-Kind-Pass: Aus diesem ist zu ersehen, dass J. im Jahr 1997 regelmäßig untersucht wurde. Ablichtung eines Impfpasses, dem zu entnehmen ist, dass J…
…über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung des Mutter-Kind-Pass-Bonus entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird dahingehend abgeändert, dass der von der Bw. am 23…