…Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. Die Bestimmung des § 99 EStG 1988 regelt für bestimmte Fallgruppen einen besonderen Steuerabzug. Die Steuerschuld des ausländischen Auftragnehmers (Einkommensteuer) ist eine gesetzliche Schuld (Einkommensteuer…
…1988), hierfür haftet der Bw nach § 82 EStG 1988. Bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern, die nicht als Schriftsteller, Vortragende, Künstler, Architekten, Sportler, Artisten oder Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen (§ 70 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 i. V. m. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) beschäftigt sind…
…u. Abfuhr der Abzugsteuer. Sofern über den an die Künstler weitergeleiteten Betrag keine Aufzeichnungen vorhanden seien , werde der Künstleranteil It. BP mit 2/3 des Gesamthonorars der Künstleragentur geschätzt. Sofern es sich bei der ausländischen Agentur um eine an der Unterhaltungsdarbietung mitwirkende "Theater-Gesellschaft" handle…
… 4 Abs. 4 EStG) zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen und stellen Werbungskosten/Betriebsausgaben dar. Gleichartige Überlegungen sind entsprechend den Ausführungen des VwGH für Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen anzustellen, wenn in berufsspezifischer Weise jene Fähigkeiten geübt und trainiert werden, die für die Berufsausübung erforderlich sind…
…1 EStG zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen und stellen daher Werbungskosten dar. Gleichartige Überlegungen können auch auf Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen zutreffen, wenn in berufsspezifischer Weise jene Fähigkeiten geübt und trainiert werden, die für die Berufsausübung erforderlich sind. Der Berufungswerber hat ein Protokoll vom…
…als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. Nach dem zweiten Absatz dieses Paragraphen iVm § 100 Abs. 1 EStG 1988 beträgt der Steuerabzug 20 v. H. des vollen…
…Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. Gemäß § 1 Abs. 3 erster Satz EStG sind beschränkt steuerpflichtig jene natürlichen Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen…
…ausschließlich berufliche Veranlassung dazu, dass diese Aufwendungen abzugsfähig seien. Gemäß Rz 4719 der Einkommensteuerrichtlinien stellten Kosten für ein Fitness-Studio für bestimmte Berufsgruppen (zB Mitwirkende bei Unterhaltungsdarbietungen) abzugsfähige Aufwendungen dar (siehe auch VwGH 17.9.1997, 94/13/0001 sowie die weiteren, bereits in der…
…Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden, durch Steuerabzug erhoben (Abzugssteuer). Strittig ist, ob der Bw. mit seinen Einkünften lediglich der Abzugsbesteuerung unterliegt ("Ausländersteuer" laut Bw.) oder ob ein Pflichtveranlagungsgrund…
…unterhalten wird oder im Inland ein ständiger Vertreter bestellt ist. Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. 4…
…99 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988, dass die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger bei Einkünften aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler....oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen durch Steuerabzug erhoben wird (Abzugsteuer). Letztlich normiert § 100 Abs. 1, dass die Abzugsteuer gemäß § 99…
…Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. Gemäß § 102 Abs. 1 sind zur Einkommensteuer zu veranlagen: 1. Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen, von denen kein Steuerabzug vom Arbeitslohn, vom…
…Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen durch Steuerabzug (=Abzugsteuer) erhoben, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. Nach § 99 Abs. 2 in Verbindung mit § 100 Abs. 1 EStG 1988 beträgt der Steuerabzug 20 % des vollen…
…Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. Gemäß § 100 Abs. 2 EStG 1988 ist Schuldner der Abzugsteuer der Empfänger der Einkünfte gemäß § 99 Abs. 1 EStG 1988. Der…
…der Lebensführung zuzurechnen. Wie der VwGH in dem Erkenntnis vom 17.9.1997, 94/13/0001, ausführt, erwächst jedoch bestimmten Personen, z.B. Leistungssportlern und Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen, deren Berufsausübung unter berufsspezifischen Aspekten eine weit überdurchschnittliche körperliche Leistungsfähigkeit (Kraft, Ausdauer, Bewegungsablauf, Geschicklichkeit etc.) erforderlich macht…
…im Inland, -aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und -aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. 4…
…im Inland, -aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und -aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. 4…
…im Inland, -aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und -aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. 4…
…unterhalten wird oder im Inland ein ständiger Vertreter bestellt ist. Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. 4…
…dann vor, wenn eine persönliche, eigenschöpferische Tätigkeit in einem (anerkannten) Kunstzweig bzw einem (umfassenden, anerkannten) Kunstfach entfaltet wird. Ein Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ("Unterhaltungskünstler"), wie zB ein Illusionist und Zauberkünstler, wirkt grundsätzlich nicht in einem Kunstzweig bzw Kunstfach (VwGH vom 20.11.1989, 88/14/0211).