…Erhaltung der Einnahmen. Gem. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des…
…Einrichtungsgegenstände der Wohnung abgezogen werden. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Ob ein Arbeitszimmer einen Tätigkeitsmittelpunkt darstellt, ist nach dem Maßstab der…
…nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Da dies bei Ihnen nicht der Fall ist (Sie verfügen praktisch ausschließlich über Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Notwendigkeit eines Arbeitszimmers entbehren), konnten die betr…
…der Wohnung nicht abzugsfähig. Bildet jedoch ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist für den Mittelpunkt einer Tätigkeit…
…2006/13/0137, und die dort zitierte Judikatur). Der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes folgend ist das Arbeitszimmer dann als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit zu sehen, wenn der überwiegende Teil der Erwerbstätigkeit in diesem ausgeübt wird. Dies ist nicht der Fall, wenn etwa wie…
…sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen…
…Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit wäre und deshalb die für diese Wohnungen erworbenen Einrichtungsgegenstände gem. § 20 Abs. 1 Z 2 lit d EStG 1988 ebenso nicht abzugsfähig gewesen wären. Im Vorlageantrag führte der Bw. wie folgt aus: "Reisekosten, Einzelfahrscheine, Inland Berufliche Ziele waren u.a…
…Finanzamt davon ausgegangen ist, dass der Raum ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer darstellt, sieht der unabhängige Finanzsenat keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung. Als nächster Schritt ist daher zu prüfen, ob dieses im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Bw. bildet. …
…Hinsicht - den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung dargestellt und somit auch sämtliche daran gestellten Anforderungen (siehe 1., 2. und 3. im ersten Absatz "Arbeitszimmer"!) erfüllt. Wiederholend möchte ich noch einmal festhalten, dass ich das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht überwiegend für nachstehende Tätigkeiten genutzt habe: Tägliche…
…den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet. Die Bw wies nun in ihrem Vorlageantrag einerseits auf die unbedingte Notwendigkeit dieses Arbeitszimmers im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Lehrerin für "Politische Bildung und Recht" sowie "Volkswirtschaftslehre" hin, indem sie unter Beschreibung der…
…dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Antragstellers bildet. Diese Voraussetzungen sind in ihrem Fall nicht gegeben, daher konnten die diesbezüglich als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen nicht berücksichtigt werden. Wird ein Ort aufgrund eines wiederkehrenden Einsatzes zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit…
…daher auch dann steuerlich zu berücksichtigen sein, wenn sich der Mittelpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen außerhalb des Arbeitsraumes befindet. Entscheidungswesentlich ist somit, dass die gegenständlichen Lagerräume (Archive) ausschließlich beruflich genutzt wurden. Da nach dem durchgeführten Ermittlungsverfahren davon auszugehen ist, dass die angeführten Räumlichkeiten im Streitjahr…
…weist T im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer nicht zwangsläufig als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers aus (vgl. T ebenfalls einen Versicherungsvertreter betreffende hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2000, 99/14/0283). Der Mittelpunkt einer Tätigkeit ist nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen…
…Arbeitszimmer sind nur dann abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet. Bei einem Vertreter im Außendienst liegt ein derartiger Mittelpunkt keinesfalls im Arbeitszimmer. Dies wird auch durch die zahlreichen Außendiensttage im Fahrtenbuch bestätigt. Neben den Aufwendungen für…
…EStG 1988 in der Fassung BGBl. Nr. 201/1996 sind Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung nicht abzugsfähig. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen…
…Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Weiters dürfen nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 Kosten für Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort…
…Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig." ... "3. Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung…
…nach der Judikatur als nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen nicht gewährt werden könnten. Bei den Werbeaufwendungen seien Aufwendungen für Artikel des täglichen Gebrauches nicht zu gewähren. Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer würden nur dann vorliegen, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilde…
…Tätigkeit. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 sind Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung nicht abzugsfähig. Bildet jedoch ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen…
…das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit der Bw. bildet, sind die Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit der dafür getätigten Aufwendungen nicht gegeben und war daher die Berufung in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1…