…zeitliche Dimension im Verhältnis zu außerhäuslichen Terminen kommt es hier - wobei der Bf den Nachweis für überwiegendes Tätigwerden in seinen eigenen Räumlichkeiten schuldig geblieben ist - nicht mehr an. Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines politischen Funktionärs (hier: eines Bezirksrates) ist typischerweise weder seine Privatwohnung noch…
…Erhaltung der Einnahmen. Gem. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des…
…Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen sein, damit die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen für konkret diesen Raum als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988 angesehen werden können. Der Beschwerdeführer sieht dies mit dem Argument, dass er den Großteil der…
…Die Frage, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit der Bw. bildet, ist somit nicht entscheidend. Allerdings muss auch bei einem nicht im Wohnungsverband eingegliederten Arbeitszimmer die berufliche Verwendung notwendig sein und ein Ausmaß erreichen, das ein eigenes Arbeitszimmer rechtfertigt (vgl…
…des Bf, und der für Vorbesprechungen des Gemeinderats genutzte Wohnraum stellt daher ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband dar. Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines politischen Funktionärs (hier: eines Gemeinderats) ist typischerweise weder seine Privatwohnung noch ein von ihm angemietetes Büro. Die dadurch verursachten Kosten sind gemäß §…
…Erhaltung der Einnahmen iHv EUR 311,96 steuerlich abzugsfähig. Arbeitszimmer Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer sind nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit d EStG 1988 steuerlich nur dann abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit…
…gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. […] 3. Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach…
…gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. […] 3. Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach…
…Einrichtungsgegenstände der Wohnung abgezogen werden. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Ob ein Arbeitszimmer einen Tätigkeitsmittelpunkt darstellt, ist nach dem Maßstab der…
…nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Da dies bei Ihnen nicht der Fall ist (Sie verfügen praktisch ausschließlich über Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Notwendigkeit eines Arbeitszimmers entbehren), konnten die betr…
…der Wohnung nicht abzugsfähig. Bildet jedoch ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist für den Mittelpunkt einer Tätigkeit…
…2006/13/0137, und die dort zitierte Judikatur). Der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes folgend ist das Arbeitszimmer dann als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit zu sehen, wenn der überwiegende Teil der Erwerbstätigkeit in diesem ausgeübt wird. Dies ist nicht der Fall, wenn etwa wie…
…sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. e) Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und…
…Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet. Bei Politikern liegt der Tätigkeitsmittelpunkt regelmäßig außerhalb des Arbeitszimmers (ErlRV 72 BlgNR XX.GP; UFS 28.3.2003, RV/0359-S/02; UFS 8.4.2004, RV/0130-S/04). Der Rechtsprechung des…
…sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen…
…sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. e) Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und…
…sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. e) Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und…
…lit. c), sowie Aufwendungen/Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung, sofern nicht das (im Wohnverband gelegene) Arbeitszimmer den Mittelpunkt der (gesamten) beruflichen Tätigkeit des Stpfl bildet (lit. d), bei der (jeweiligen) Einkunftsart iSd § 2 Abs. 3…
…Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit wäre und deshalb die für diese Wohnungen erworbenen Einrichtungsgegenstände gem. § 20 Abs. 1 Z 2 lit d EStG 1988 ebenso nicht abzugsfähig gewesen wären. Im Vorlageantrag führte der Bw. wie folgt aus: "Reisekosten, Einzelfahrscheine, Inland Berufliche Ziele waren u.a…
…Finanzamt davon ausgegangen ist, dass der Raum ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer darstellt, sieht der unabhängige Finanzsenat keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung. Als nächster Schritt ist daher zu prüfen, ob dieses im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Bw. bildet. …