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2 607 Treffer144 msnur geltende Fassungen
UFSF RV/0130-F/09Dauernder Standort eines in Deutschland zugelassenen, im Inland verwendeten PKWs (Mittelpunkt der Lebensbeziehungen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2010

…8 leg. cit. ist jener Ort anzusehen, an dem sich die betreffende Person in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, ihn bis auf Weiteres als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu wählen (vgl. VwGH 21.5.1995, 95/11/0256). Zur Bestimmung des…

UFSL RV/0300-L/04Standort eines PKW
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2005

…Festzustellen ist somit der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen, der die stärksten persönlichen Beziehungen auf sich vereinigt. Abzustellen ist dabei etwa auf den Familienwohnsitz bei Wochenendpendlern, auf wesentliche berufliche Anknüpfungspunkte oder auf Grund.- und Hausbesitz und andere emotionale Bindungen. Auch nach der EuGH-Entscheidung Rs C-262…

UFSL RV/1563-L/02Normverbrauchsabgabepflicht für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge mit dauernden Standort im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2005

…Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kommt daher den im Verfahrensablauf zuerst getätigten Aussagen erhöhter Wahrheitsgehalt zu. Nach Ansicht des Berufungswerbers liegt der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen in Deutschland. Im gegenständlichen Fall sprechen jedoch folgende Fakten durchaus für den Mittelpunkt der Lebensinteressen und somit für die Begründung…

UFSF RV/0189-F/08Mittelpunkt der Lebensinteressen bei doppeltem Wohnsitz im Zusammenhang mit der Verwendung eines Fahrzeugs mit ausländischem Kennzeichen im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2009

…den beiden damals den Mittelpunkt der Lebensinteressen der Berufungswerberin bildete. Die Frage, welcher von mehreren Wohnsitzen eines Menschen als Hauptwohnsitz anzusehen ist, ist im Rahmen einer Gesamtschau zu beurteilen (vgl. VwGH 21.5.1995, 95/11/0256). Für den Lebensmittelpunkt der Lebensbeziehungen eines Menschen sind…

UFSF RV/0504-F/09Vorschreibung der Normverbrauchsabgabe bei Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2011

…freie) Beweiswürdigung nicht als unschlüssig empfunden werden. Nach Ansicht des Bw. liegt der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen in Deutschland. Im gegenständlichen Fall sprechen jedoch folgende Fakten für den Mittelpunkt der Lebensinteressen und somit für die Begründung des Hauptwohnsitzes des Bw. in Österreich: Mit Vorhalt vom 19…

UFSG RV/0833-G/13Widerrechtliche Verwendung eines Kfz im Inland? (Frage nach dem Mittelpunkt der Lebensinteressen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2013

…stellt nach der österreichischen Rechtsordnung auf den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ab (vgl. dazu zB UFS vom 12. April 2013, RV/0625-G/12). Nach Ansicht des UFS besteht im vorliegenden Fall kein Zweifel darüber, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bw. bzw. der Standort des…

UFSF RV/0304-F/08Kraftfahrzeugsteuer, widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeugs im Inland, Mittelpunkt der Lebensinteressen;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2009

…Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat…

UFSL RV/0443-L/12Aufhebung wegen Ungewissheit der widerrechtlichen Verwendung eines Fahrzeuges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid23.07.2012

…muss feststehen, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Verwenderin bzw. des Verwenders an einem Hauptwohnsitz im Inland ist. Das Finanzamt hat keinerlei Erhebungen bezüglich der behaupteten "Zweitwohnsitze" und der Lebensbeziehungen der Bw bzw. eines anderen Verwenders im Sinn der Rechtsprechung getätigt. § 4 Z 2 NoVAG…

UFSL RV/1063-L/04Standort eines Kraftfahrzeuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2005

…Festzustellen ist somit der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen, der die stärksten persönlichen Beziehungen auf sich vereinigt. Abzustellen ist dabei etwa auf den Familienwohnsitz bei Wochenendpendlern, auf wesentliche berufliche Anknüpfungspunkte oder auf Grund.- und Hausbesitz und andere emotionale Bindungen. Auch nach der EuGH-Entscheidung Rs C-262…

UFSL RV/0073-L/12KFZ-Steuerpflicht aufgrund widerrechtlicher Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2013

…nicht für einen Mittelpunkt der Lebensbeziehungen. Eine Meldung an einem Ort besagt lediglich, dass die Person allenfalls melderechtlichen Vorschriften nachgekommen ist, bedeutet aber nicht, dass dort auch der Hauptwohnsitz begründet ist (VwGH 27.4.1982, 82/11/0054). 3.5 Im Sinne der ständigen Rechtsprechung…

UFSL RV/0916-L/02Standort eines PKW's
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2008

…stellt auf den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ab. Von besonderer Bedeutung sind dabei nach der Rechtsprechung des VwGH etwa Grund.- und Hausbesitz, emotionale Bindungen an Hab und Gut oder der gemeinsame Familienwohnsitz (siehe zum Beispiel VwGH vom 18. Februar 1997, 95/11/0338). Der UFS geht…

UFSL RV/1937-L/02Standort eines PKW
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2005

…Festzustellen ist somit der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen, der die stärksten persönlichen Beziehungen auf sich vereinigt. Abzustellen ist dabei etwa auf den Familienwohnsitz bei Wochenendpendlern, auf wesentliche berufliche Anknüpfungspunkte oder auf Grund.- und Hausbesitz und andere emotionale Bindungen. Steht der inländische Hauptwohnsitz des Verwenders des KFZ…

UFSL RV/0917-L/02Widerrechtliche Verwendung eines KFZ mit ausländischem Kennzeichen im Inland nach einem Monat ab Einbringung in das Bundesgebiet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2006

…sich mit der Absicht niedergelassen habe, diesen zum Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu machen. Eine Person könne mehrere Wohnsitze haben, jedoch nur einen Mittelpunkt der Lebensverhältnisse. Bei mehreren Wohnsitzen sei nach geltender Rechtslage derjenige als Hauptwohnsitz anzusehen, zu dem man ein überwiegendes Naheverhältnis habe. Der Verwaltungsgerichtshof…

UFSI RV/0543-I/02Steuerpflicht des nichtbetrieblichen, beweglichen Nachlassvermögens bei Doppelwohnsitz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

…jenen als "Mittelpunkt" zu bezeichnen, der sein Hauptwohnsitz sein soll. Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung zum Ausdruck kommt, gibt dabei letztlich den Ausschlag. Hiebei ist es durchaus möglich, dass am Hauptwohnsitz wenige oder gar keine beruflichen Lebensbeziehungen bestehen (siehe…

UFSI RV/0567-I/05NoVA-Pflicht bei erstmaliger Zulassung im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2006

…im Zentralen Melderegister ergeben habe, sei der Bw. nach wie vor mit Hauptwohnsitz in A, Straße1, amtlich registriert sei. Gemäß § 1 Abs. 7 und 8 Meldegesetz sei der Hauptwohnsitz an jener Unterkunft begründet, an der sich der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen befinde. Ausschlaggebend dafür seien insbesondere…

UFSS RV/0075-S/081) Widerrechtliche Verwendung eines Kraftfahrzeuges 2) Widerlegung der Rechtsvermutung des § 82 Abs. 8 KFG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2012

…wo der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des betreffenden Fahrzeughalters liege, wobei auf wesentliche berufliche Anknüpfungspunkte oder auf Grund- und Hausbesitz oder andere emotionale Bedingungen abzustimmen sei. Die stärksten persönlichen Beziehungen und emotionalen Bindungen des Bw lägen nachweisbar eindeutig in der Bundesrepublik Deutschland. Der Bw habe die…

UFSS RV/0074-S/08Widerlegung der Rechtsvermutung des § 82 Abs 8 KFG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2012

…wo der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des betreffenden Fahrzeughalters liege, wobei auf wesentliche berufliche Anknüpfungspunkte oder auf Grund- und Hausbesitz oder andere emotionale Bedingungen abzustimmen sei. Die stärksten persönlichen Beziehungen und emotionalen Bindungen des Bw lägen nachweisbar eindeutig in der Bundesrepublik Deutschland. Der Bw habe die…

UFSL RV/0740-L/09Keine sog. doppelte Haushaltsführung, wenn eine tatsächliche Beteiligung an der Haushaltsführung nicht nachgewiesen werden kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2010

…jedoch übersehen, dass der Umstand, dass die Berufungswerberin in Linz als Hauptwohnsitz gemeldet sei, aus den historischen Gegebenheiten abzuleiten sei und darüber hinaus keinerlei Aussagekraft hätte. Die Meldung nach dem Meldegesetz sei im Zusammenhang mit der Frage, wo man den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung hätte, ausschließlich…

UFSG RV/0625-G/12Widerrechtliche Verwendung eines Kfz aufgrund der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2013

…der Bw. seit dem Jahr 2007 ununterbrochen einer nichtselbständigen Betätigung in Österreich nachgeht. Der Begriff des Wohnsitzes stellt nach der österreichischen Rechtsordnung auf den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ab. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates kann im vorliegenden Fall kein Zweifel darüber bestehen, dass der Mittelpunkt der…

UFSS RV/0070-S/08Standort eines Fahrzeuges im Inland bei Wohnsitzen in mehreren Ländern. Maßgeblichkeit des Mittelpunktes der Lebensinteressen. Gestaltung des NoVA-Bescheides bei Einzelbesteuerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid20.02.2012

…die einen Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich nahe legten, nicht gelingen können. Darauf erhob die Bw durch ihren ausgewiesenen Vertreter fristgerecht Berufung und führte darin im Wesentlichen aus, dass im Falle eines weiteren ausländischen Wohnsitzes festzustellen sei wo der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des betreffenden Fahrzeughalters…