…Routenplaner die Entfernung vom Wohnort nach Bad U (großteils Südautobahn) rd. 86,3 km bei einer Wegzeit von rd. 55 Minuten beträgt. Der Wohnort hingegen liegt unmittelbar an der südlichen Stadtgrenze von Wien und hätten daher die einzelnen am 25. April 2012 für den Bw…
…ermittelte hierauf, dass von der Bw die Strecke zwischen der Wohnung in C und dem Bahnhof G (7,1 km) einschließlich Umsteigen mit dem Auto in etwa 20 Minuten zurückgelegt werden könne. Zwischen G und F verkehrten Züge wie folgt: Ab 5:39, an 5…
…dass dem Bw. für jede Schicht - sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt - ein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung stehe. Die Fahrtdauer betrage nach diesen Ermittlungen für eine Strecke maximal 68 Minuten. Dieser Vorhalt blieb innerhalb der gesetzten Frist bzw. bis zum Ergehen dieser…
…entsprechend den Erfahrungswerten über die durchschnittliche Fahrtdauer aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Eine Gesamtwegzeit (in einer Richtung) von eineinhalb Stunden wird aber nicht nur im Nahbereich, sondern allgemein als zumutbar anzusehen sein (vgl…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 21. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 21. März 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. bezog…
…Die Wegstrecke wurde unter Zuhilfenahme der Quelle: VVT.at/Pendler-Fahrplan aufgelistet. Der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte wurde mit einer Gesamtdauer von 1 Stunde 22 Minuten errechnet, der Rückweg unter Inanspruchnahme des Zugs mit der Abfahrtszeit 17:05 am Arbeitsort mit einer Gesamtdauer…
…in der Zeit von 4:44 Uhr bis 23:44 Uhr diverse Autobus- und Straßenbahnlinien verkehren und der diesbezügliche Zeitaufwand, je nach dem Zeitpunkt von deren Inanspruchnahme, zwischen 32 und 53 Minuten beträgt. Über telef. Befragen seitens des Referenten hinsichtlich der Öffnungszeiten der o. a…
…im Nahbereich von 25 km ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels entsprechend den Erfahrungswerten über die durchschnittliche Fahrtdauer aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Kann auf mehr als der halben Strecke ein Massenbeförderungsmittel benützt werden…
…Fall steht fest, dass der Bw. seinen Wohnsitz in einer Entfernung von 34 km von seiner Arbeitsstätte hat und diese Strecke mit dem PKW in einer Fahrzeit von - abhängig von den jeweiligen Verkehrsverhältnissen - 30 bis 35 Minuten zurückgelegt werden kann. Strittig ist jedoch, ob dem…
…46 Uhr in der P-Straße an (ca. 5 km). Von dort sei noch ein Fußweg von ca. 2 Minuten zurückzulegen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 30. August 2006 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels auch dann zumutbar…
…Ausfahrt Sbg-Mitte | 24,96 | 33 | Falk | Ausfahrt Sbg-Mitte | 25,17 | 37 | ViaMichelin | Ausfahrt Sbg-Mitte | 25,00 | 33 Nach diesen Angaben ist daher von einer Fahrzeit für den Pkw von 35 Minuten auzugehen…
…oder noch eine Wartezeit bestünde. Die Fahrzeit mit dem PKW beträgt lt. Routenplaner für die rd. 10 km allerdings nur 10 Minuten. Die Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel dauert daher auf jeden Fall 6 x so lange, als mit dem eigenen PKW. Für jene Tage…
…2006/15/0001). Nach den Gesetzesmaterialien (621 BlgNR XVII. GP, 75) ist im Nahbereich von 25 km die Benützung des Massenbeförderungsmittels jedenfalls zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt (ebenso Doralt, EStG 13 , § 16, Tz 105) Die Gesamtfahrzeit…
…Instanz verwies die Bw. nochmals darauf, dass sie morgens keine öffentliche Verkehrsverbindung nach L. habe bzw. mit dem PKW in nur 20 Minuten bei ihrer Arbeitsstätte in K. sei. In der Folge wurde der Bw. mittels zweitinstanzlichen Vorhaltes (vom 22. August 2007) mitgeteilt, dass sie …
…zwischen dem Familienwohnsitz und dem Wohnsitz am Beschäftigungsort des Bw. hingegen nur rund 105 km, die Fahrzeit zwischen diesen beiden Orten beträgt rund 1 Stunde 25 Minuten. Im Vorlageantrag wurde gegen die Feststellung des Finanzamtes, dass die Entfernung zwischen dem Dienstort und dem Familienwohnsitz des…
…dass ihm die Benützung eines öffentlichen Beförderungsmittels nicht zumutbar ist, da die einfache Wegstrecke sowohl mehr als 90 Minuten beträgt als auch die Wegzeit mehr als dreimal so lange wie mit dem KFZ ist. Weiters führte er darin wörtlich Folgendes an: "OÖVV Fahrplanauskunft Heimfahrt: (Arbeitszeit…
…halben Fahrstrecke nicht zu, da weder die Wegzeit zweieinhalb Stunden in eine Richtung überschreitet noch die Fahrt mit Massenverkehrsmitteln neunzig Minuten überschreitet und mehr als drei Mal so lang dauert wie mit dem PKW und die Arbeitszeit auch nicht so gelagert ist, dass die Benützung…
…ist von einer Fahrtstrecke von 104,5 km auszugehen (bei Verwendung der Autobahn bis Ausfahrt Ort2 süd), die nach einer Routenplanerberechnung in 1 Stunde und 6 Minuten zu bewältigen ist. Dabei wird im innerstädtischen Bereich eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h (für ca. 3 Kilometer)…
…Berufstätigkeit. 2. Pendlerpauschale In Ihrem Vorlageantrag führen Sie aus, dass Sie in den Jahren 2005 und 2006 zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Dienstort eine Wegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von 1 Stunde und 31 Minuten zurückzulegen hatten. Legen Sie hierzu entsprechende Beweismittel (z.B. Fahrpläne des…
…64 km betrage, welche in ca. 46 bis 58 Minuten Fahrzeit mit einem PKW zurückgelegt werden könne. Da der Familienwohnsitz (A) vom Beschäftigungsort (B) nicht mehr als 120 km entfernt liege und kein beruflicher Veranlassungsgrund für eine Wohnsitzführung (doppelte Haushaltsführung) in B bzw. kein maßgeblicher…