…FinStrG mögliche Höchststrafe € 68.507,12 beträgt und gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG eine Mindeststrafe in Höhe von € 6.850,71 zu verhängen ist, so wird nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates klar deutlich, dass zwar erstinstanzlich die Feststellung der Milderungs- und Erschwerungsgründe und…
…Berücksichtigung der dargestellten persönlichen und wirtschaftlichen Situation der Bw. konnte wegen Vorliegen der dargestellten besonderen Gründe seitens des Berufungssenates bei der Neubemessung der Geldstrafe mit einem Ausmaß das Auslangen gefunden werden, welches unter der Mindeststrafe (§ 23 Abs. 4 FinStrG) von im gegenständlichen Fall € 13…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AP, ehemals Lastfuhrwerksunternehmer, geb. am 19XX, whft. in E, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des…
…erfolgen. Die Bemessung einer diesen Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. Soll solcherart die Mindeststrafe unterschritten werden, ist dies als Ausnahme von der Anwendung des im Normalfall angedrohten Sanktionsübels jedenfalls gesondert ausdrücklich zu begründen…
Eine Zwangsstrafe nach § 111 BAO wird jedoch nicht deswegen ausgesprochen, weil der Steuerpflichtige in der Folge seine Pflicht zur Erklärungseinreichung nicht erfüllt, sodass für den Fall seiner auch danach verbleibenden Untätigkeit eine Bestrafung wegen § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG für diesen Zeitraum nicht gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AM, Zahnarzt, geb. am 19XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Mag. Peter Maurer, am 25. Juni 2004 in der Finanzstrafsache gegen den Bw., vertreten durch Dr. Markus Heis, wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 des Mineralölsteuergesetzes 1995 (MinStG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AW, Angestellter, geb. am 19XX, whft. in L, vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in 4020 Linz…
Voraussetzungen vorzuschreiben (vgl. VwGH 6.12.1965, 925/65; VwGH 5.9.1985, 85/16/0044). Hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und wäre von einer durchschnittlichen wirtschaftlichen Situation der Beschuldigten auszugehen gewesen, wäre also eine Geldstrafe von rund € 6.500,00…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Oktober 2008 hätte E die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 886,19 bis zum Ablauf des 15. Dezember 2008 zu entrichten gehabt; ebenso hätte er bis zu diesem Zeitpunkt eine ordnungsgemäße diesbezügliche Voranmeldung einzureichen gehabt, was er beides wissentlich unterlassen…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
…die gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG vorgegebene Mindeststrafe bei € 726,87. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bw., sein Geständnis und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Zeitraum an. Bei…
…€ 75.000,00. Auch die gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG normierte Mindeststrafe werde lediglich um nicht einmal 10% überstiegen. Bei der Strafbemessung sei als mildernd die bisherige Unbescholtenheit sowie das Geständnis, als erschwerend hingegen kein Umstand herangezogen worden. Gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG gelten…
…Strafrahmen gemäß § 38 Abs. 1 FinStrG € 64.752,60 beträgt, so wird deutlich dass die nunmehr mit 11,58% der Höchststrafe knapp über der Mindeststrafe (§ 23 Abs. 4 FinStrG) bemessene Geldstrafe den bezeichneten Milderungsgründen und der äußerst eingeschränkten wirtschaftlichen Situation des Bw. und seiner…
…bis zu) 23.717,80 €, sei daher eine, die gesetzliche Mindeststrafe um lediglich 30,00 € übersteigende, Geldstrafe bzw. für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine spruchgemäße Ersatzfreiheitsstrafe zu verhängen gewesen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 16. Juni 2005…
…vor dem Berufungssenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz mit seiner ergänzenden Einvernahme in der mündlichen Verhandlung und eine Verurteilung nach § 34 Abs. 2 FinStrG mit einer Mindeststrafe von € 363,36. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 4 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung ferner schuldig…
Der Bw. bestreitet in der Berufung sehr ausführlich und wiederholt, dass überhaupt Verkürzungen - in diesem Ausmaß - vorliegen und stellt die im Rahmen der abgabenbehördlichen Betriebsprüfung erfolgten, dem Finanzstrafverfahren als strafbestimmende Wertbeträge zugrunde liegenden Nachforderungen - somit die objektive Tatseite - in Abrede. Dazu ist auf die vom…
… 23 Abs. 4 FinStrG vorgesehenen Mindeststrafe von 10% des Strafrahmens zu. Im vorliegenden Fall erscheint daher die Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von 1.800,00 € als schuld- und tatangemessen. Eine weitere Reduzierung der Strafe bzw. ein Unterschreiten der Zehntelgrenze kommt aus general…
…hinterzogenen Abgabenbeträge selbst unter Berücksichtigung seiner unwirksamen Selbstanzeige keine Reduktion der verhängten Geld- (und Ersatzfreiheits-) Strafe zu. Zumal sich die ausgesprochene Geldstrafe in der Höhe von € 15.000,-- bei einem Strafrahmen von € 147.760,-- ohnehin bereits im Bereich der Mindeststrafe des § 23 Abs…
…Erschwerungsgrund gegenüber steht und unter weiterer Berücksichtigung der dargestellten persönlichen und wirtschaftlichen Situation der Bw konnte wegen Vorliegens der dargestellten besonderen Gründe seitens des Unabhängigen Finanzsenates bei der Neubemessung der Geldstrafe mit einem Ausmaß das Auslangen gefunden werden, welches unter der gesetzlichen Mindeststrafe (§ 23 Abs…