…dass seitens des belangten Verbandes mittlerweile wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen wurden (die Umsatzsteuervoranmeldungen für Zeiträume ab Jänner 2007 wurden pünktlich bei der Abgabenbehörde abgegeben), weswegen dem belangten Verband der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 5 VbVG zugute kommt. Laut Firmenbuch…
…der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG zu berücksichtigen. Damit soll insbesonders in jenen Fällen eine mildere Bemessung der Geldbuße ermöglicht werden, in denen eine natürliche Person aufgrund ihrer Doppelstellung als Entscheidungsträger und Eigentümer Gefahr läuft, zunächst als Täter der (die Verantwortlichkeit des…
…der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z 5 VbVG bei der Neubeurteilung der Verbandsgeldbuße zu Gute zu halten ist. Aufgrund der genannten erstinstanzlich nicht festgestellten Milderungsgründe, denen beim Verband kein Erschwerungsgrund gegenüber steht, und unter Berücksichtigung der nach wie vor angespannten wirtschaftlichen Situation des Verbandes…
…Eigentümer des Verbandes dergestalt nach sich gezogen, dass, wie im gegenständlichen Fall, der Entscheidungsträger (Geschäftsführer) und Hauptgesellschafter wegen der dem belangten Verband zur Last gelegten Taten ebenfalls bestraft wurde, so ist bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z 6 VbVG…
…er die Folgen der Tat gutgemacht hat (§ 5 Abs. 3 Z. 3 und 4 VbVG). Weiters ist bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße durch den Spruchsenat der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG dahingehend unberücksichtigt geblieben, dass die Tat bereits gewichtige rechtliche Nachteile für…
…des Verbandes als mildernd zu berücksichtigen, dass er nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, indem die Besteuerungsgrundlage durch verspätete Meldungen der Lohnabgaben eigenständig offengelegt wurden. Zudem liegt eine überwiegende Schadensgutmachung vor und ist somit der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 4 VbVG…
…der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG zu berücksichtigen. Damit soll insbesonders in jenen Fällen eine mildere Bemessung der Geldbuße ermöglicht werden, in denen eine natürliche Person aufgrund ihrer Doppelstellung als Entscheidungsträger und Eigentümer Gefahr läuft, zunächst als Täter der (die Verantwortlichkeit des…
…hinsichtlich des erstbeschuldigten Geschäftsführers, H.K. und des zweitbeschuldigten Verbandes bei der Strafbemessung mildernd das Geständnis, den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, sowie die großteilige Schadensgutmachung, als erschwerend keinen Umstand. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße wurde weiters der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG berücksichtigt…
…Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z 6 VbVG zu berücksichtigen. Damit soll insbesondere in jenen Fällen eine mildere Bemessung der Geldbuße ermöglicht werden, in denen eine natürliche Person auf Grund ihrer Doppelstellung als Entscheidungsträger und Eigentümer Gefahr läuft, zunächst als Täter der (die Verantwortlichkeit des…
…000,00 eine solche in Höhe von etwa einem Monat verhängt zu werden pflegt. Hinsichtlich der Ausmessung der über die E GmbH zu verhängenden Geldbuße sind gemäß § 28a Abs.2 FinStrG die Bestimmungen des § 5 VbVG sinngemäß anzuwenden, wonach eine Geldbuße - neben den übrigen Strafzumessungsgründen…
…des Verbandes dergestalt nach sich gezogen, dass, wie im gegenständlichen Fall, der Entscheidungsträger und Hauptgesellschafter der KEG wegen der dem belangten Verband zur Last gelegten Tat ebenfalls bestraft wurde, so ist bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG…
…Auch die volle Schadensgutmachung stellt einen Milderungsgrund dar (§ 5 Abs. 3 Z 4 VbVG). Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Milderungsgründe und der im anhängigen Konkursverfahren offenkundig äußerst schlechten wirtschaftlichen Situation des belangten Verbandes sah der Unabhängige Finanzsenat die aus Spruch Punkt 3.) der gegenständlichen Berufungsentscheidung ersichtliche…
…dass seitens des belangten Verbandes mittlerweile wesentliche Schritte zur künftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen wurden - die Umsatzsteuervoranmeldungen wurden zwischenzeitig pünktlich abgegeben und die entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen auch entrichtet -, weswegen dem belangten Verband der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 5 VbVG zugute kommt. Laut Firmenbuch ist…
…Übrigen gelten hinsichtlich der Höhe der zu verhängenden Verbandsgeldbuße die Bestimmungen des § 5 VbVG iVm 28a Abs. 2 FinStrG. Geht man (für beide Berufungswerber) von einem möglichen Rahmen für die Geldstrafe bzw. die Verbandsgeldbuße iHv. 14.759,92 € (§§ 49 Abs. 2 iVm 21 Abs…
…ist (StrNr. 12), sowie dass nunmehr mit der Abberufung des genannten deliktisch handelnden Geschäftsführers (vgl. Firmenbuchabfrage zu FN 56 des Landesgerichtes Ried; § 5 Abs. 3 Z 5 VbVG) eine Maßnahme getroffen wurde, um der künftigen Begehung gleichartiger Finanzvergehen nach Möglichkeit entgegen zu wirken, weshalb sich…
…gut gemacht hat (§ 5 Abs. 3 Z 3 und 4 VbVG). Weiters ist bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße, zu welcher aus dem erstinstanzlichen Erkenntnis keinerlei Ausführungen zu entnehmen sind, der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z 6 VbVG dahingehend unberücksichtigt geblieben, dass die Tat bereits…
…festgestellt sein. Vorliegendenfalls würden jegliche Feststellungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des zweitbeschuldigten Verbandes fehlen, weshalb das angefochtene Erkenntnis mit Rechtswidrigkeit belastet sei. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße wären überdies die in § 5 Abs. 2 und 3 VbVG angeführten Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen gewesen, was die…
…des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 15. April 2009 das Konkursverfahren eröffnet wurde, waren zugunsten des belangten Verbandes bei der Neubemessung der Verbandsgeldbuße als mildernd die erfolgte geringfügige Schadensgutmachung (§ 5 Abs. 3 Z 4 VbVG) sowie insbesondere der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z 6 VbVG…
…nach unten angepasste Ersatzfreiheitsstrafe entspricht nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates dem nunmehr festgestellten Verschulden der Bw. unter Berücksichtigung der obgenannten Milderungs- und Erschwerungsgründe. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße war bei verringert zugrunde liegenden Verkürzungsbeträgen gemäß § 5 Abs. 3 VbVG zu Gunsten des Verbandes zu berücksichtigen…
… 33 Abs. 5 FinStrG i.V.m. § 3 Abs. 2 VbVG wurde über den belangten Verband deswegen eine Geldbuße in Höhe von € 18.000,00 verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1a FinStrG habe die Fa. D-GmbH die Kosten des Verfahrens in Höhe von €…