…aus den entsprechenden Wohneinheiten resultierenden Ergebnisse aus den erklärten Mieteinkünften des Bw. ausgeschieden bzw. die zugehörigen Umsatzsteuern/Vorsteuern korrigiert. Die Prüferin hatte beträchtliche Unterschiede zwischen den in den beiden Mietverträgen mit den Söhnen auf Basis der mietrechtlichen Mietzinsbeschränkungen festgelegten Mietentgelten und jenen, die als angemessene…
allgemeinen Erfahrungen des Wirtschaftslebens unter ökonomisch denkenden Fremden zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Ist dies nicht der Fall, ist davon auszugehen, dass bei der Vereinbarung private Erwägungen im Vordergrund gestanden sind und die Wohnraumüberlassung daher keiner erwerbswirtschaftlichen Betätigung zuzuordnen ist. Entsprechend gehören die…
…dass dieses MV den Mietzinsbeschränkungen des MG unterworfen gewesen war. Nach dem Inhalt des Mietvertrages war die Wohnung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder mit Bad noch mit WC ausgestattet. Anderseits waren die übrigen Wohnungen des Hauses bereits bei ihrer Vermietung in den 50iger/60iger Jahren…
Wenn die Finanzbehörde vermeine, bei dieser Liegenschaft einen angemessenen Mietzins incl. USt von € 9 pro m² zu erzielen, ergebe dies bei der von der Finanzbehörde (fälschlich) angenommenen Größe von 198 m² eine Miete von € 1.782 bzw. S 24.520 pro Monat ohne…
…Vermietung dem Vollanwendungsgebiet des MRG unterliege. Der Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen Fläche betrage 85,63% (geschäftlich genutzte Flächen 827,01 m2 und für Wohnzwecke genutzte Flächen 2.051,06m2) weshalb das Ausmaß der Kürzung mit 60% anzusetzen sei. Der Grundsteuermessbetrag sei entsprechend festzusetzen…
Darüber hinaus ist die Schlussfolgerung, die Inanspruchnahme der Förderung sei auf Grund der Mietzinsbeschränkungen fremdüblich, unzutreffend. Denn wie gegenüber der Außenprüfung dargelegt wurde, beruht die Mietzinsbildung im Rahmen der in Anspruch genommenen landesgesetzlichen Förderung auf § 63 WWFSG. § 63 WWFSG kommt jedoch auch im Rahmen weiterer…
§ 14 MRG geltend machenden Angehörigen des Mieters übertragen werden. Hier komme es grundsätzlich auf die objektiven Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Todes des Mieters an. Ein dringendes Wohnbedürfnis könne nur verneint werden, wenn der eintrittsberechtigten Person zu diesem Zeitpunkt eine andere zur sofortigen Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses…
…Feststellungsbescheid werde sohin der Sach- und Rechtslage nicht gerecht. Es werde daher der Antrag gestellt, der Berufung Folge zu geben und eine Neuberechnung des Einheitswertes unter Berücksichtigung der bestehenden Mietzinsbeschränkungen vorzunehmen. Mit Vorhalt vom 4. 5. 2011 ersuchte das Finanzamt um Vorlage der Mietverträge für…
…Euro und der gemäß AbgÄG 1982 um 35 % erhöhte Einheitswert mit 967.100,00 Euro festgestellt. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Die Berufungswerberin (Bw) wendet ein, bei Berücksichtigung der Garagenflächen würden mehr als 80 % der Flächen gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen unterliegen und beantragt eine Kürzung gemäß § 53 Abs…
…a BewG 1955 um lediglich 40 %, wohingegen die Bw eine Kürzung von 60 % für Mietzinsbeschränkungen beantragt. Die Bw wendet ein, auf Grund der Berechnungsgrundlagen des Architekten sowie der Förderunterlagen des B- Stadterneuerungsfonds sei die tatsächliche Aufteilung in 734,53 m2 Neubau und 754,14 m2…
…41 m2 zu gewerblichen Zwecken genutzt werde. Unter Punkt 8 der Erklärung sei das Ausmaß der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen für Wohnzwecke mit 2.981,96 m2 und für gewerbliche Zwecke mit 454,41 m2 angegeben worden. Bei Berücksichtigung der Ertragsfähigkeit des gegenständlichen…
…angeführt, würden 818,80 m2 und 97,1 m2, insgesamt sohin 915,90 m2, unter Mietzinsbeschränkungen vermietet. Der Rest betreffe die von den Eigentümern selbst genutzten Wohnungen. Dies entspreche einem Anteil von 74,01 % an der Gesamtliegenschaft mit einer Größe von 1.237,60 m2…
…UStG). Die Erstbehörde ging aufgrund der Feststellungen bei der durchgeführten Prüfung davon aus, dass das Mietobjekt nicht in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) falle und daher dessen Mietzinsbeschränkungen nicht unterliege. Auf der Grundlage dieser Beurteilung stellte das FA für die im obersten Geschoß des Mietobjekts…
…Jahr 1881 stamme und damit jede Vermietung dem Vollanwendungsgebiet des MRG unterliege. Der Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen Fläche betrage 69% (geschäftlich genutzte Flächen 1.458,12 m2 und für Wohnzwecke genutzte Flächen 893,91m2), weshalb das Ausmaß der Kürzung mit 55% anzusetzen sei…
…Vermietung dem Vollanwendungsgebiet des MRG unterliege. Der Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen Fläche betrage 95,14% (geschäftlich genutzte Flächen 116,21 m2 und für Wohnzwecke genutzte Flächen 1.079,14m2) weshalb das Ausmaß der Kürzung mit 60% anzusetzen sei. Der Grundsteuermessbetrag sei entsprechend festzusetzen…
…jede Vermietung dem Vollanwendungsgebiet des MRG unterliege. Der Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen Fläche betrage 54,04% (geschäftlich genutzte Flächen 3.756,29m2 und für Wohnzwecke genutzte Flächen 330,39m2) weshalb das Ausmaß der Kürzung mit 50% anzusetzen sei. Der Grundsteuermessbetrag sei entsprechend festzusetzen.…
…abgeschrieben. - Mietbeginn war der 1. Jänner 2004. - Es handelt sich um eine reine Vermietung (ohne Inventar). - Vermieter - Mieter ist Mutter - Sohn (Unternehmer). - Es bestehen keine Mietzinsbeschränkungen. - Der Vermieter hat keine Privatnutzung. - Der aus dem Jahr 1991 stammende Mietvertrag wurde incl. eines Hausplans vorgelegt. - Als AfA…
…A.) ist selbst bei optimistischer Prognose kein Gesamtgewinn möglich, da bei Anfallen von notwendigen Erhaltungsaufwendungen Verluste entstehen würden. Der Mietvertrag beinhaltet zwar gesetzliche Mietzinsbeschränkungen, aber wurden durch den Vermieter die Möglichkeiten der Erzielung von Einnahmen nicht ausgeschöpft. Es wurden keine nach dem MRG erlaubten Mietzinserhöhungen…
…Vertreter des Finanzamtes erklärte sich mit dem bezahlten Kaufpreis als Obergrenze einer Bewertung einverstanden. Herr S; benannte als Zustellungsbevollmächtigte die D. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Zur Mietzinsbeschränkung: Gemäß § 53 Abs. 7 BewG ist zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Ertragsfähigkeit bebauter Grundstücke die gemäß Abs…
…Andererseits wurde vorgebracht, dass es sich um ein Gebäude handle, dass schon im Hinblick auf das Baujahr den Mietzinsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes zur Gänze unterliege und wäre daher die Kürzung gemäß § 53 Abs. 7 BewG im Ausmaß von 60 % vorzunehmen gewesen. Über Vorhalt des Finanzamtes übermittelte…