…bis zu maximal € 2.200,- je Meldezeitraum wie folgend festgesetzt: | Zeitraum | Bemessungsgrundlage/€ | Verspätungszuschlag/€ | Jänner 2008 | 8.807,00 | 88 07 | April 2008 | 58.418,00 | 584,18 | Juni 2008 | 255.010…
…Höchstbetrages bedeute. Nach den Ausführungen des Steuerdialogs 2006 sei bei der Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlages darauf Bedacht zu nehmen, ob ein monatlicher oder ein vierteljährlicher Meldezeitraum vorliege. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18.1.2010 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Unter anderem wurde ausgeführt, dass…
…Höchstbetrages bedeute. Nach den Ausführungen des Steuerdialogs 2006 sei bei der Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlages darauf Bedacht zu nehmen, ob ein monatlicher oder ein vierteljährlicher Meldezeitraum vorliege. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14.1.2010 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die…
…hielt das Finanzamt dem Bw. mit Schreiben vom 6. November 2008 vor, dass die Höchstgrenze von € 2.200,00 sich nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf den Meldezeitraum beziehe. Da seit 1. Jänner 2006 die Zusammenfassenden Meldungen nicht mehr vierteljährlich, sondern jeweils monatlich abzugeben…
…1.039,71 € (2005) herabzusetzen. Über die Berufungen wurde erwogen: Gemäß Art. 21 Abs. 3 UStG 1994 hat der Unternehmer bis zum Ablauf des auf jedes Kalendervierteljahr (Meldezeitraum) folgenden Kalendermonates, in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat, beim Finanzamt eine Meldung abzugeben (Zusammenfassende Meldung)…
…Abs. 3 Binnenmarktregelung vorgeschrieben, keine Zusammenfassenden Meldungen (ZM) an das zuständige Finanzamt gerichtet worden. Die für die jeweiligen Meldezeiträume einzureichenden ZM (insgesamt 22 für den Zeitraum 1. Quartal 1995 - 2. Quartal 2000) seien erst nach Aufforderung durch den Betriebsprüfer im Oktober 2000 eingereicht worden. In…
…der Verspätungszuschlag festgesetzt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß Art. 21 Abs. 3 UStG 1994 hat der Unternehmer bis zum Ablauf des auf jeden Kalendermonat (Meldezeitraum) folgenden Kalendermonates, in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat, beim Finanzamt eine Meldung abzugeben (Zusammenfassende Meldung). Nach Art…
…UID-Nummer nicht vollständig angeführt werde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß Art. 21 Abs. 3 UStG 1994 hat der Unternehmer bis zum Ablauf des auf jeden Kalendermonat (Meldezeitraum) folgenden Kalendermonates, in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat, beim Finanzamt eine Meldung abzugeben (Zusammenfassende Meldung)…
…umfassten Voranmeldungszeiträumen erzielten Umsätze bzw. jedenfalls der Umstand, ob sich nun ein Vorsteuerüberhang bzw. eine Umsatzsteuergutschrift oder eine Umsatzsteuerzahllast bzw. -vorauszahlung je Meldezeitraum ergeben werde, bekannt war, schon auf Grund der Ergebnisse der im Juni 2006 durchgeführten Prüfung ABNr. 34, bei der die Nichtabgabe von…
…wurde erwogen: Art. 21 Abs. 3 UStG 1994 bestimmt: Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat bis zum Ablauf des auf jedes Kalendervierteljahr (Meldezeitraum) folgenden Kalendermonates, in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat, beim Finanzamt eine Meldung abzugeben (Zusammenfassende Meldung), in der er die Angaben…
…könne der Bw. bereits schon mangels einer Funktion im Unternehmen nicht haftbar gemacht werden. Dies treffe somit auf die Umsatzsteuer 2000 (Meldezeitraum sei das Quartal und daher die erste Umsatzsteuervoranmeldung 1-3/2000 erst am 15. Mai 2000 fällig gewesen) sowie die Lohnabgaben 4-12…
…daher eine Steuer von 12 % in Rechnung zu stellen, die für den Erwerber eine im Inland erstattungsfähige Vorsteuer darstellt. Unternehmer (§ 2 UStG 1994), die während eines Meldezeitraumes innergemeinschaftliche Lieferungen (Innergemeinschaftliche Verbringungen) ausführen, sind gemäß Art. 21 Abs. 3 UStG 1994 zur Abgabe einer ZM verpflichtet. …
…daher eine Steuer von 12 % in Rechnung zu stellen, die für den Erwerber eine im Inland erstattungsfähige Vorsteuer darstellt. Unternehmer (§ 2 UStG 1994), die während eines Meldezeitraumes innergemeinschaftliche Lieferungen (Innergemeinschaftliche Verbringungen) ausführen, sind gemäß Art. 21 Abs. 3 UStG 1994 zur Abgabe einer ZM verpflichtet. …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer KH, dieser vertreten durch Dr. Oliver Koch, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Doblhoffgasse 5/10, gegen den Bescheid des Finanzamtes Scheibbs, betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag Jänner…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Khüny & Bliem Steuerberatungsgesellschaft KG, vom 31. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 16. Juli 2012 betreffend Energieabgabenvergütung für den Zeitraum 01/2011 bis 11/2011 entschieden: Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 11. Februar 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wie mit Berufungsvorentscheidung abgeändert. Betreffend die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Dr. Kurt Folk, Werner Just und Mag. Robert Steier über die Berufung des Bw., vom 10. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20…
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 28. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 7. Februar 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch WT, vom 17. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 26. Mai 2009 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für den Zeitraum 2005 bis 2007 entschieden: Den Berufungen wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des A, geb. Datum1, 7xxxx ST., S-Straße, vormals in 1xxx Wien, W-Straße, vertreten durch Ernst & Young STB & WP GesmbH, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 1220 Wien, Wagramerstraße 19, vom 2. Juli 2009 und vom 22. April 2010 gegen…