…Getrennt abgeschlossene Verträge sind somit dann als Einheit aufzufassen, wenn alle Beteiligten trotz mehrerer in einer oder mehreren Urkunden enthaltenen getrennter Verträge eine einheitliche Regelung beabsichtigen und wenn zwischen den mehreren Verträgen ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht (VwGH 22.5.1980, 714/79…
…die Steuer nicht erhoben, soweit der Wert des Teilgrundstückes, das der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Jeder Mehrerwerb gegenüber dem bisherigen Miteigentumsanteil ist steuerpflichtig (vgl. in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer…
…die Steuer nicht erhoben, soweit der Wert des Teilgrundstückes, das der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Jeder Mehrerwerb gegenüber dem bisherigen Miteigentumsanteil ist steuerpflichtig (vgl. in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer…
…Nr c gebildeten GST-Nr f im Ausmaß von 889 m² und g im Ausmaß von 1389 m² wurde. Für den Mehrerwerb verpflichtete sich e 100,00 € pro m² an d zu bezahlen. Mit Bescheid vom 11. April 2011 hat das Finanzamt für Gebühren…
…Nr e gebildeten GST-Nr f im Ausmaß von 889 m² und g im Ausmaß von 1389 m² wurde. Für den Mehrerwerb verpflichtete sich b 100,00 € pro m² an a zu bezahlen. Mit Bescheid vom 11. April 2011 hat das Finanzamt für Gebühren…
…ausginge, dass die Vereinbarung zeitgleich mit dem Erbteilungsübereinkommen abgeschlossen worden wäre, ergäbe sich für den erbl. Sohn kein Mehrerwerb und errechnete auf Basis der steuerlichen Werte (Barwert gemäß § 16 BewG und gemeiner Wert nach dem Wiener Verfahren) einen Überhang zu Gunsten von Frau L. R…
…dem Schenkungsvertrag vom 21. Dezember 2000 erbracht, da die Berufungswerberin mit diesem Schenkungsvertrag wertmäßig mehr erhalten hat als ihr Bruder. Dieser Betrag ist ein Wertausgleich für den Mehrerwerb, womit der rechtliche Zusammenhang mit dem Schenkungsvertrag vom 21. Dezember 2000 gegeben ist. Die Bezahlung dieses Betrages…
…die Steuer nicht erhoben, soweit der Wert des Teilgrundstückes, das der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Jeder Mehrerwerb gegenüber dem bisherigen Miteigentumsanteil ist steuerpflichtig (vgl. in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer…
…die Steuer nicht erhoben, soweit der Wert des Teilgrundstückes, das der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Jeder Mehrerwerb gegenüber dem bisherigen Miteigentumsanteil ist steuerpflichtig (vgl. in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer…
…Steuer nicht erhoben, soweit der Wert des Teilgrundstückes, das der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Jeder Mehrerwerb gegenüber dem bisherigen Miteigentumsanteil ist steuerpflichtig (vgl. in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz…
…der Gesellschaft infolge § 142 HBG) untergeht, bleibt die Tatsache, dass durch das Ausscheiden ohne Entgelt der übernehmende Sohn bereichert wird, da er für den Mehrerwerb an Vermögen keine Gegenleistung zu erbringen hat. Der Umstand, dass mit dem Ausscheiden, ohne für die bish. Beteiligung ein Entgelt…
…In der Begründung führte es aus, dass es sich bei der Teilung gemeinschaftlichen Vermögens, das sich als ein Komplex mehrerer wirtschaftlicher Einheiten darstelle, nicht um eine Sachteilung, sondern um einen Austausch einzelner Vermögensbestandteile handle. Des Weiteren erklärte es, dass das Lagefinanzamt einen S 30.000…
…In der Begründung führte es aus, dass es sich bei der Teilung gemeinschaftlichen Vermögens, das sich als ein Komplex mehrerer wirtschaftlicher Einheiten darstelle, nicht um eine Sachteilung, sondern um einen Austausch einzelner Vermögensbestandteile handle. Des Weiteren erklärt es, dass das Lagefinanzamt einen S 30.000…
…der Teilung eine wirtschaftliche Einheit gebildet haben. An der Wertgleichheit der aufgeteilten Grundstücke bestehen nach ho. Ansicht im Hinblick auf das vorgelegte Gutachten keine Bedenken, weshalb ein Mehrerwerb nicht vorliegt und die Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 2 GrEStG zuzuerkennen ist. Linz, am 29. Mai 2007
…Bw hingegebene Tauschfläche (= Teil der Gegenleistung) in derselben Höhe angesetzt hat wie der Preis, der von den Parteien vertraglich als angemessener Wert für seinen Mehrerwerb aus der Summe aller drei vom Bw erworbenen Teilflächen bestimmt wurde. Es ist auch nicht außer Betracht zu lassen…
…auch im Hinblick auf die vertraglich bestätigte Gleichwertigkeit der Leistungen, abgeleitet aus dem für den Mehrerwerb aus einer Wegfläche vertraglich bestimmten Preis, den Verkehrswert für die vom Bw hingegebenen Tauschflächen (= Teil der Gegenleistung) in ebendieser Höhe ansetzt. Es ist dabei eben nicht zu übersehen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X.Y.,W, vom 10. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes W vom 26. Februar 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…