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UFSI RV/0409-I/03Begräbniskosten als Nachlassverbindlichkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2004

…Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind der Berechnung am Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …

UFSI RV/0226-I/03Pendlerpauschale – Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der bekämpfte Bescheid wird abgeändert. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Die Berechnung, die Bemessungsgrundlage und…

UFSI RV/0225-I/03Tagesdiäten bei kurzen (halbtägigen) Fahrten und Fahrtkosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2004

…Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung gegenüber der Berufungsvorentscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu…

UFSI RV/0568-I/02Wohnraumschaffung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2003

…entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …

UFSG RV/0067-G/02Ausgaben für Musikmesse, Notenmaterial etc. als Werbungskosten eines Musiklehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2003

…das Jahr 1998 vom 5. September 2000 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Folge gegeben. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das…

UFSI RV/0466-I/02Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2003

…1999 und 2001 entschieden: Der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für das Kalenderjahr 1998 und 1999 wird unter Abweisung des Mehrbegehrens teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden…

UFSG RV/0690-G/11Keine Vorsteuererstattung bei Vorliegen von Inlandsumsätzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2013

…einen Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer für nicht im Inland ansässige Unternehmer einbrachte. Die Vorsteuer wurde mit einem Betrag von € 143,42 gewährt, das Mehrbegehren abgewiesen unter Hinweis auf nicht abzugsfähige Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit Leistungen für PKW, Reverse Charge Leistungen gemäß § 19 Abs…

UFSI RV/0048-I/12Familienbeihilfenanspruch bei Exmatrikulation wegen Nichtbezahlung des ÖH-Beitrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013

…Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit diesem über die Monate März und April 2011 abgesprochen wurde, aufgehoben. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Überprüfungsschreiben vom 31. August 2011 wurde der Beihilfenbezieher ersucht, eine Studienzeitbestätigung, einen Studienerfolgsnachweis und einen Einkommensnachweis betreffend den…

UFSW RV/0552-W/11Übergabe eines Autohauses: Proportionale Aufteilung der Gegenleistung auch auf Firmenwert?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2013

…Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 18. November 2010 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird - im Umfang der Berufungsvorentscheidung - teilweise Folge gegeben. Die Höhe der Abgabe beträgt 15.862,88 €. Das Mehrbegehren wird abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Übergabevertrag vom 15. Juni 2010 übergab Herr Y an…

UFSG RV/0122-G/12Progressionsvorbehalt bei Bezug einer gesetzlichen Sozialversicherung aus Deutschland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2012

…vom 27. Juni 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung teilweise Folge gegeben. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Hinsichtlich der Berechnung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe wird auf die in der Berufungsvorentscheidung vom 6. Oktober 2011…

UFSW RV/0072-W/11Keine Zurechnung einer treuhändig gehaltenen Liegenschaft zum Nachlass des Treugebers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2012

…teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Höhe der Abgabe beträgt 1.675,66 €. Die Höhe der Bemessungsgrundlage ist im Anschluss an die Entscheidungsgründe dargestellt und ist Bestandteil des Spruches. Das Mehrbegehren wird abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 21. April 2008 verstarb Herr Y…

UFSW RV/0852-W/11Zeitpunkt der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…vom 4. Juni 2010 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Höhe der Bemessungsgrundlage beträgt 347.916,00 €, die Abgabe beträgt 31.312,44 €. Das Mehrbegehren wird abgewiesen. Entscheidungsgründe Frau L. verstarb am 15. Dezember…

UFSW RV/2464-W/10Nichteinbeziehung der Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder bei Gebühr für eine Scheidungsfolgenvereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2012

…Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid bzgl. der Vereinbarung vom 27. November 2008 wird abgeändert. Die Höhe der Abgabe beträgt 3.892,13 €. Das Mehrbegehren wird abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Notariatsakt vom 27. November 2008 wurde eine Privaturkunde, tituliert als Vereinbarung, notariell beglaubigt…

UFSW FSRV/0034-W/12Ablauf der beantragten Frist auf Strafaufschub
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.05.2012

…für die Dauer von 6 Monaten teilweise stattgegeben und einen Strafaufschub bis 31. Dezember 2011 gewährt. Das Mehrbegehren wurde mit der Begründung, dass in Anbetracht des Urlaubsanspruches für 2012 ab dem 1. Jänner 2012 bei Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe keine triftigen Gründe für einen weiteren Strafaufschub…

UFSG RV/0481-G/08Darlehensrückzahlungen als Sonderausgaben für Wohnraumschaffung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2012

…die Jahre 2003 bis 2007 entschieden: Den Berufungen betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 und 2004 wird im Umfang der Berufungsvorentscheidungen vom 22.7.2008 stattgegeben. Das Mehrbegehren wird abgewiesen. Die Berufungen betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2003, 2004 und 2005…

UFSS RV/0539-S/08Familienbeihilfe steht nur für die Zeit des rechtmäßigen Aufenthaltes zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2012

…Familienbeihilfe für den Zeitraum von Mai 2007 bis September 2009 zu gewähren. Hinsichtlich des Zeitraumes ab August 2011 wird der Bescheid aufgehoben. Das Mehrbegehren hinsichtlich des Zeitraumes Oktober 2009 bis Juli 2011 wird abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom 08.04.2008 beantragte der Berufungswerber (Bw)…

UFSL RV/0630-L/07Scheidungsvergleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.12.2010

…§ 204 BAO) 3.114,15 €. Das Mehrbegehren wird abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 15.12.2006 schlossen die Ehegatten Erwin und Renate K einen als Scheidungsvergleich bezeichneten Vertrag in Form eines Notariatsaktes, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Sechstens: Die Vertragsparteien sind auf Grund des Übergabsvertrages vom…

UFSI RV/0011-I/10Vorliegen einer ernsthaften und zielstrebigen Berufsausbildung (Gymnasium für Berufstätige)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2010

…für das Kind [Name1] betreffen, ersatzlos aufgehoben. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Die Rückforderung beträgt an Familienbeihilfe € 1.820,50 und an Kinderabsetzbeträgen € 509,00. Entscheidungsgründe Im November 2008 übermittelte das Finanzamt der Beihilfenbezieherin ein Schreiben, mit welchem der Anspruch auf Familienbeihilfe…

UFSI RV/0100-I/10Familienbeihilfenanspruch bei Bezug von Krankengeld während der Arbeitslosigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2010

…Rückforderung für die Monate [Monat1] und [Monat2] 2009 beziehen, ersatzlos aufgehoben. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Hinsichtlich der Höhe und der Fälligkeit des Rückforderungsbetrages wird auf die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung bzw der Buchungsmitteilung verwiesen, die insoweit einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bilden. Entscheidungsgründe Mit…

UFSS RV/0787-S/09Die Höhe der festgestellten Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die im Rahmen einer KG erzielt wurden, kann nicht in der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid bekämpft werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2010

…das Jahr 2008 festgesetzt mit Euro 134,97. Die Bemessungsgrundlage ist der Berufungsvorentscheidung vom 6.10.2009, StNr. zu entnehmen, die damit einen Bestandteil dieses Bescheidspruches darstellt. Das Mehrbegehren, die Einkommensteuer 2008 mit Null festzusetzen, wird abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 25.8.2009, StNr.…