…Behauptung liegt nicht vor, daher besteht kein Rechtsanspruch auf die Erlassung eines Abrechnungsbescheides, der Antrag war als unzulässig zurückzuweisen. Informativ wird auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes dazu verwiesen. "Der Rechtsansicht der Bw., die Abgabenschuld sei nicht fällig geworden, da der Fälligkeitstag nicht in dem Bescheid…
…Behauptung liegt nicht vor, daher besteht kein Rechtsanspruch auf die Erlassung eines Abrechnungsbescheides, der Antrag war als unzulässig zurückzuweisen. Informativ wird auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes dazu verwiesen. "Der Rechtsansicht der Bw., die Abgabenschuld sei nicht fällig geworden, da der Fälligkeitstag nicht in dem Bescheid…
…eine Mangelhaftigkeit des Bescheides begründet, ist darauf hinzuweisen, dass die Behörde zweiter Instanz einen mangelhaften Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens der Behörde erster Instanz derart ergänzen kann, dass er dadurch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es ist nicht nur zulässig, sondern vor dem Gesetzesbefehl des…
… 273 Abs. 1 BAO von der Abgabenbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 2. Juli 2008 zurückgewiesen werden. In der dagegen eingebrachten gegenständlichen Berufung vom 21. Juli 2008 wendet der Bw. Mangelhaftigkeit des Verfahrens dahingehend ein, das Finanzamt hätte den erforderlichen Sachverhalt nicht erhoben und den…
…das er nicht als Dienstnehmer einstufen würde, betreffen würde. Weiters wandte der Bw. die Mangelhaftigkeit des Sicherstellungsauftrages als Bescheid ein, da die angeführte Begründung nicht erkennen lassen würde, welchen Sachverhalt die belangte Behörde ihrer Entscheidung zugrundegelegt habe und aus welchen Erwägungen sie zur Ansicht gelangt…
…dass der Bescheid in seinem gesamten Umfang, somit dem Grunde und der Höhe nach wegen Aktenwidrigkeit, Mangelhaftigkeit des Verfahrens und unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten werde. Der Bw. sei handelsrechtlicher Geschäftsführer der F-GmbH gewesen. Über das Vermögen dieser Gesellschaft sei mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien…
…weil sowohl die Zuflüsse als auch die Abflüsse von diesen Konten aktenkundig sind, so dass diesbezüglich die Einvernahme des Zeugen nicht notwendig gewesen ist. Es wurde in diesem Beweisantrag auch gar nicht behauptet, dass die aktenkundigen Zuflüsse und Abflüsse dieser Konten falsch gebucht worden seien…
…das er nicht als Dienstnehmer einstufen würde, betreffen würde. Weiters wandte der Bw. die Mangelhaftigkeit des Sicherstellungsauftrages als Bescheid ein, da die angeführte Begründung nicht erkennen lassen würde, welchen Sachverhalt die belangte Behörde ihrer Entscheidung zugrundegelegt habe und aus welchen Erwägungen sie zur Ansicht gelangt…
…Man sei ausschließlich mit Z über dessen Zweigniederlassung in K. in Geschäftsbeziehung gestanden. Dessen fehlende Einvernahme zu dieser Tatsache werde als Mangelhaftigkeit des Verfahrens eingewendet, weil nur das Finanzamt in der Lage sei, ihn im Amtshilfeweg einzuvernehmen. Der Betriebsprüfer stellte im Zuge der Außenprüfung im…
…Der Bescheid mangelt somit einer schlüssigen Begründung, die erkennen läßt, warum die bemängelte Belehrung nach Ansicht der Finanzstrafbehörde erster Instanz den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen sollte und ist daher für den Rechtsmittelwerber weder nachvollziehbar noch nachprüfbar. Das Fehlen einer schlüssigen Begründung bedeutet eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens…
…der Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches ist der Betrag von S 689.045,78 als Pflichtteil im konkreten Fall ein durchaus realistischer Betrag, der der Erbschaftsbesteuerung zugrundegelegt werden kann. Die Bw. brachte nur vor, dass der Bescheid mit Unrichtigkeit behaftet und die Höhe des Pflichtteiles noch…
…Reserven potenziell enthaltenden Gegenstand des Anlagevermögens noch nicht zu beanstanden. Das Finanzamt stützt im bekämpften Bescheid und vor dem UFS die Verneinung eines positiven Verkehrswertes, neben dem Umstand der buchmäßigen, durch die Entnahmen im Rückwirkungszeitraum erhöhten Überschuldung, vor allem auf die Mangelhaftigkeit des Sachverständigengutachtens (das…
…insbesondere seien die behaupteten Abläufe iVm der Einschaltung der Liechtensteinischen Anstalt nicht überprüft worden. Die Gründe des Unterbleibens mögen faktischer oder rechtlicher Natur sein, würden jedoch nichts an der Tatsache ändern, dass zur behördlichen Annahme keine Ermittlungsergebnisse vorliegen, welche die Erlassung eines gesetzmäßigen Bescheides zuließen…
…Begründungen, dass entgegen der behaupteten Mangelhaftigkeit des Verfahrens die Bf. sehr wohl am 22.3. und 23.5. 2000 Gelegenheiten eingeräumt bekam, sich zu den Sachverhaltsannahmen des HZA Graz zu äußern und sie darauf mit einer Mengenaufstellung und der Vorlage der Rechnungen der A. aus…
…vorgelegten Unterlagen beigefügt. Eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens ergebe sich auch daraus, dass die vom Zollamt praktizierte unterschiedliche Verwendung von Geschäftszahlen zu einer Verwirrung der Parteien führe. Schließlich wurde wiederholend auf die vorliegende Masseunzulänglichkeit hingewiesen, wodurch der vom Zollamt behauptete Anspruch nach den Bestimmungen der Konkursordnung…
…die Frage der Rechnungsberichtigung wurde in der Begründung des Bescheides eingegangen. Ebenso unrichtig ist die Behauptung in der Berufung, dass auf den Umstand, dass X1 nicht gewusst habe, an wen X2 die Treibstoffe weiterverkauft habe, nicht eingegangen worden sei. Aus dem Bescheid ergibt sich eindeutig…
…in diesem Tatbestandselement festzustellen. Indem wesentliche Sachverhaltsannahmen des angefochtenen Bescheides infolge Mangelhaftigkeit des Ermittlungsverfahrens unzutreffend sind und der Bescheid keine nachvollziehbare rechtliche Erörterung der Abweichungsgründe enthält, beantrage ich meiner Berufung Folge zu geben." 1.4. Das Finanzamt wies - nach weiteren Ermittlungen - die Berufung des Bw…
…welches ausdrücklich geltend gemacht werde. Eine in die Verfassungssphäre reichende Mangelhaftigkeit des Bescheides liege dann vor, wenn ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren unterlassen und der Bescheid völlig unzureichend und mangelhaft begründet worden sei. Den Ausführungen in der Begründung - sofern eine solche vorhanden sei - komme kein Begründungswert zu…
…in Ansatz gebrachten Bemessungsgrundlagen (Umsatzsteuer, Vorsteuer) unrichtig waren oder die Steuer falsch berechnet wurde und deswegen der Spruch des Bescheides zu ändern wäre. Dies wurde von Ihnen in Ihren beiden Berufungsschreiben nicht behauptet. Vielmehr berufen sich in Ihrer Begründung darauf, dass die im Rahmen der…
…und nicht € 9.325,45, wie die Abgabenbehörde berechnet habe. Eine weitere Mangelhaftigkeit des angefochtenen Bescheides ergebe sich daraus, dass nicht dargetan worden sei, wie die Abgabenbehörde auf die Summe von € 9.325,45 gekommen sei. Die Berufung wird mit Vorlagebericht vom 14…