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UFSK RV/0488-K/09Zurückweisungsbescheid infolge Verspätung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…30.04.2009 bzw. auf "unbestimmte Zeit" durch den Bw. - 13.01.2009: Mängelbehebungsauftrag durch das Finanzamt betreffend die "Berufung" gegen den Feststellungsbescheid (Einheitswertbescheid) zum 01.01.2007 vom 29.12.2008: 02.03.2009: bescheidmäßige Zurücknahme der Berufung mangels Erfüllung MBA; 25.03.2009…

UFSI RV/0495-I/06Mängelbehebungsauftrag, Zurücknahmebescheid, Fristverlängerungsansuchen, fristhemmende Wirkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2006

…zur Entscheidung, dass dem Mängelbehebungsauftrag durch die persönliche Abgabe der Steuerunterlagen am 7.6.2005 zu spät entsprochen wurde und die Berufung für zurückgenommen zu erklären war. Selbst wenn man von einer stillschweigenden Zustimmung des Finanzamtes zur Fristverlängerung bis 30.5.2005 ausgeht, ist der…

UFSW RV/2211-W/12Rechtmäßigkeit einer Zurücknahmeerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2012

…250 Abs. 1 BAO orientierten Mängelbehebungsauftrag - unzureichend entsprochen, gilt die Berufung kraft Gesetzes als zurückgenommen. Der Eintritt dieser Folge wird nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.2.1995, 90/14/0225) durch den auf diese Rechtstatsache bezugnehmenden, von der Behörde im Sinne des § 275…

UFSI RV/0585-I/09Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2011

…85/13/0108, 85/13/0131, zu einem Mängelbehebungsverfahren gemäß § 275 BAO). Nach einem Mängelbehebungsauftrag durch das Finanzamt ergänzte die Abgabepflichtige mit Schreiben vom 17. Dezember 2008, dass der Antrag vom 11. Jänner 2006 als "Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend der Einkommensteuer 2001 - 2003…

UFSF RV/0266-F/06Angemessenheit der Mängelbehebungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Behebung inhaltlicher Mängel einer Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2007

…Auftrag enthielt den Hinweis, dass bei Versäumung dieser Frist die Berufung als zurückgenommen gelte. Laut Zustellnachweis wurde der Mängelbehebungsauftrag am 28. Juni 2006 durch Hinterlegung beim Zustellpostamt zugestellt. Mit Telefax vom 11. Juli 2006 beantragte der Bw eine Fristerstreckung bis zum 24. Juli 2006 sowie…

UFSW RV/1261-W/04Nichtanerkennung der Zahlungen für zwei erfundene Marktstudien England und Brasilien an eine englische Limited
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2009Teil 1/3

…die Bw. die Berufung vom 10. November 2003 (AS 45ff) und brachte nach einem Mängelbehebungsauftrag durch das FA im Schreiben vom 22. Dezember 2003 (AS 51ff) vor: Formelle Mängel: Schlussbesprechung: In der Schlussbesprechung zur Betriebsprüfung seien mit dem Prüfer die Prüfungsfeststellungen durchbesprochen worden. Bei dieser…

UFSW RV/3422-W/09Pflichtveranlagung wenn zwei überschneidende Dienstverhältnisse.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2010

…der Bw. aus: "Da Auszahlungen durch Behörden immer den korrekten Weg gehen, erbitte ich nochmals um Überprüfung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Richtigkeit der Forderung". Das Finanzamt wertete dieses Schreiben als Vorlageantrag und legte die Berufung vor. Da die Berufung inhaltliche Mängel aufwies, erließ…

UFSW RV/0751-W/12Mängelbehebungsauftrag nicht erfüllt, nur Behörde belehrt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2012

…zur Beantwortung des Mängelbehebungsauftrages wurde - soweit es die Aussetzung der Einhebung bzw. deren Ablauf betrifft - von der Bw. mitgeteilt, dass die Behörde bei Mängelbehebungsaufträgen die Bestimmungen des AVG anzuwenden habe. Bezüglich jener Personen, die nicht durch berufsmäßige Parteienvertreter vertreten seien, habe die Behörde eine Anleitungs…

UFSW RV/0121-W/07Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2007

…Verschulden habe. Zu diesen Ausführungen wird zunächst bemerkt, dass das Hindernis, die Frist einzuhalten nicht das objektive Verhalten der Behörde war, weil diese im gegenständlichen Mängelbehebungsauftrag eine Frist bis zum 21. April 2006 eingeräumt hat und gleichzeitig in einem daneben stehenden Kästchen darauf hingewiesen hat…

UFSZ1W ZRV/0109-Z1W/08Bei Importen soll für die Einfuhrumsatzsteuer die Anwendung von § 26 Abs.3 Z.2 UStG durch Berichtigung einer Fehlcodierung ermöglicht werden. Abgrenzung einer Berufung von einem Berichtigungsantrag gemäß § 293 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.11.2012

…oder nach § 293 (bis § 293c) BAO als Abgabenbehörde tätig werden soll, wäre es unerlässlich gewesen, dies durch Mängelbehebungsauftrag nach § 85 Abs.2 BAO abzuklären. Da dies unterblieben ist, war die funktionelle Zuständigkeit des Zollamtes als Rechtsbehelfsbehörde nicht gegeben und die 3 Berufungsvorentscheidungen gemäß § 289 Abs…

UFSW FSRV/0089-W/07Mängelbehebungsauftrag zu Unrecht erteilt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)05.06.2009

…einer (von der Partei selbst genannten) Frist vorzulegen, sei keine Fristeneinräumung durch die Behörde i.S. des § 156 Abs. 2 FinStrG. Da ein Auftrag zur Behebung eines Formgebrechens von der Behörde zu keinem Zeitpunkt erteilt worden sei, sei auch aus diesem Grund der gegenständliche Bescheid…

UFSW RV/0377-W/121. Zuständige Behörde 2. Scheingeschäfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2013

…1222-W/03, RV/1223-W/03 beim UFS durchgeführten Verfahren über die hier angefochtenen Bescheide entschied der UFS am 14.11.2008, dass diese Bescheide des Finanzamtes wegen Erlassung durch die unzuständige Behörde aufgehoben werden. Mit Erkenntnis vom 25.1.2012, 2009/13/0001…

UFSZ1W ZRV/0019-Z1W/04Einbringung einer Berufung mit E-Mail
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.02.2006

…die zugegebener Weise nicht durch Verordnung zugelassene Art der Einbringung nicht dazu führen, die Eingabe als unbeachtlich und somit als nicht eingebracht zu werten. Es ist mit Mängelbehebungsauftrag (wegen Fehlens der Unterschrift) vorzugehen. Die Bestätigung des Erhalts der Berufung durch die Behörde und die nachfolgende…

UFSZ3K ZRV/0052-Z3K/06Aufhebung wegen Unzuständigkeit der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.01.2009

…regte an, das gegenständliche Rechtsbehelfsverfahren im Interesse der europaweit einheitlichen Rechtsanwendung und zur Vermeidung inhaltlich unrichtiger Entscheidungen durch österreichische Behörden und Gerichte bis zur Entscheidung des Finanzgerichtes Hamburg bzw. einer zu erwartenden Entscheidung des EuGH ruhen zu lassen. Die Berufung enthielt keine Berufungsanträge. Mit Berufungsvorentscheidung…

UFSZ3K ZRV/0050-Z3K/06Aufhebung wegen Unzuständigkeit der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.01.2009

…regte an, das gegenständliche Rechtsbehelfsverfahren im Interesse der europaweit einheitlichen Rechtsanwendung und zur Vermeidung inhaltlich unrichtiger Entscheidungen durch österreichische Behörden und Gerichte bis zur Entscheidung des Finanzgerichtes Hamburg bzw. einer zu erwartenden Entscheidung des EuGH ruhen zu lassen. Die Berufung enthielt keine Berufungsanträge. Mit Berufungsvorentscheidung…

UFSZ3K ZRV/0049-Z3K/06Aufhebung wegen Unzuständigkeit der Behörde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.01.2009

…regte an, das gegenständliche Rechtsbehelfsverfahren im Interesse der europaweit einheitlichen Rechtsanwendung und zur Vermeidung inhaltlich unrichtiger Entscheidungen durch österreichische Behörden und Gerichte bis zur Entscheidung des Finanzgerichtes Hamburg bzw. einer zu erwartenden Entscheidung des EuGH ruhen zu lassen. Die Berufung enthielt keine Berufungsanträge. Mit Berufungsvorentscheidung…

UFSZ3K ZRV/0031-Z3K/06Aufhebung wegen Unzuständigkeit der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.01.2009

…regte an, das gegenständliche Rechtsbehelfsverfahren im Interesse der europaweit einheitlichen Rechtsanwendung und zur Vermeidung inhaltlich unrichtiger Entscheidungen durch österreichische Behörden und Gerichte bis zur Entscheidung des Finanzgerichtes Hamburg bzw. einer zu erwartenden Entscheidung des EuGH ruhen zu lassen. Die Berufung enthielt keine Berufungsanträge. Mit Berufungsvorentscheidung…

UFSZ3K ZRV/0013-Z3K/06Aufhebung wegen Unzuständigkeit der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.01.2009

…regte an, das gegenständliche Rechtsbehelfsverfahren im Interesse der europaweit einheitlichen Rechtsanwendung und zur Vermeidung inhaltlich unrichtiger Entscheidungen durch österreichische Behörden und Gerichte bis zur Entscheidung des Finanzgerichtes Hamburg bzw. einer zu erwartenden Entscheidung des EuGH ruhen zu lassen. Die Berufung enthielt keine Berufungsanträge. Mit Berufungsvorentscheidung…

UFSZ3K ZRV/0008-Z3K/06Aufhebung wegen Unzuständigkeit der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.12.2008

…regte an, das gegenständliche Rechtsbehelfsverfahren im Interesse der europaweit einheitlichen Rechtsanwendung und zur Vermeidung inhaltlich unrichtiger Entscheidungen durch österreichische Behörden und Gerichte bis zur Entscheidung des Finanzgerichtes Hamburg bzw. einer zu erwartenden Entscheidung des EuGH ruhen zu lassen. Die Berufung enthielt keine Berufungsanträge. Mit Berufungsvorentscheidung…

UFSZ3K ZRV/0007-Z3K/06Aufhebung wegen Unzuständigkeit der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.12.2008

…regte an, das gegenständliche Rechtsbehelfsverfahren im Interesse der europaweit einheitlichen Rechtsanwendung und zur Vermeidung inhaltlich unrichtiger Entscheidungen durch österreichische Behörden und Gerichte bis zur Entscheidung des Finanzgerichtes Hamburg bzw. einer zu erwartenden Entscheidung des EuGH ruhen zu lassen. Die Berufung enthielt keine Berufungsanträge. Mit Berufungsvorentscheidung…