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17 821 Treffer437 msnur geltende Fassungen
UFSK RV/0290-K/07DB- und DZ-Abgabenfestsetzungsbescheide, Mängel im Bescheidspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2009

…festgestellten Mangel erfasste Teil der Abgabe, sondern die Abgabe insgesamt festzusetzen (vgl. Stoll, BAO, Kommentar, 2124; Ritz, BAO, 3. Auflage, § 201 Tz. 42; Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, 3. Auflage, § 201 E 19, E 21 f.). Gemäß § 198 Abs. 2 BAO haben Abgabenbescheide im…

UFSK RV/0256-K/06DB-/DZ-Festsetzung, Mängel im Bescheidspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2007

…Lohnsteuerprüfer festgestellten Nachforderungen an Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag in einer Summe enthalten sind (im Prüfungsbericht vom 23. Mai 2006 finden sich diesbezüglich lediglich die Nachforderungen aufgeschlüsselt auf die Jahre 2001 bis 2003 und 2005). Die Begründung eines Bescheides kann zwar als Auslegungsbehelf eines Bescheidspruches…

UFSW RV/2777-W/02Einbringung von stillen Mitunternehmeranteilen an einer real überschuldeten Adressmarketing-GmbH in eine AG als steuerpflichtiger Tausch gemäß §6 Z14 lit a EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2007Teil 1/2

…Unternehmensgegenstand unter anderem die Bewirtschaftung einer Marketingdatenbank bekannt gegeben worden war, zeichneten im November bzw. Dezember 1990 42 (im Bescheidspruch namentlich angeführte) Anleger atypisch stille Beteiligungen in Höhe von insgesamt ATS 16,9 Mio (Fragebogen anlässlich der Gründung, beantwortet samt Beilagen am 7. Mai 1991)…

UFSF RV/0255-F/08Erlösberichtigungen und Ähnliches im Zuge einer BP
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2010Teil 1/3

…2002 - 2004 zugrunde. Die Berufungswerber bekämpft die Bescheide mit der Begründung, die Einkommensteuerbescheide seien unrichtig. Anspruchszinsenbescheide sind an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. Die Festsetzung von Anspruchszinsen ist verschuldensunabhängig und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem…

UFSF RV/0036-F/05Bescheidänderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO zulässig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2005

…nur einer dieser Voraussetzungen steht der Wirksamkeit einer behördlichen Erledigung als Bescheid entgegen (vgl. VwGH 2.8.2000, 99/13/0014). Da im gegenständlichen Fall jedenfalls Mängel im Sinne des Pkt. 1 vorlagen, konnte der Feststellungsbescheid keine Rechtswirkungen entfalten. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen…

UFSF RV/0216-F/05Zulässigkeit der Bescheidberichtigung nach § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2007

…der Stammabgabenbescheid sei rechtswidrig. Festzuhalten ist, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Soweit sich das gegenständliche Berufungsvorbringen auf die Bekämpfung der Abgabennachforderungen bezieht, war dieses somit nicht geeignet die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in…

UFSG RV/0246-G/10Buchführungsmängel - Sicherheitszuschlag (3 % des erklärten Umsatzes)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2012

…Jahr 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die im Kalenderjahr 2004 erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden gemäß …

UFSI FSRV/0002-I/08Fahrlässige Abgabenverkürzungen eines Luxuswagenhändlers; keine Verlängerung der Verjährung der Strafbarkeit durch neue Fahrlässigkeitstaten Bedeutung der Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.06.2009

…Sicherheitszuschläge in nicht unerheblichem Ausmaß angesetzt werden müssen. "Hinsichtlich der Betriebsprüfung vom 29.10.2002" hätte festgestellt werden können, dass die zu führenden Bücher aufgrund formeller und materieller Mängel nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 131 Bundesabgabenordnung (BAO) gewesen wären. Die entsprechenden Besteuerungsgrundlagen hätten daher gemäß …

UFSG RV/0652-G/08Schätzungsberechtigung bei Aufsteller von Geldspielautomaten (formelle Mängel) - Sicherheitszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2011Teil 1/2

…zur Verfügung gestanden, seien aber keiner Würdigung unterzogen worden. Es sei nur festgestellt worden, dass die Löschung der Daten in den Spielautomaten als Vernichtung von Grundaufzeichnungen und somit als formeller Mangel zu werten sei. Im Erkenntnis vom 13. Oktober 1993, 89/13/0078, das noch…

UFSW RV/2139-W/08Ist im Adressfeld eines Bescheides eine nicht mehr existente juristische Person des öffentlichen Rechts angeführt, wird kein individueller Verwaltungsakt gesetzt und die eingebrachte Berufung ist als unzulässig zurückzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.02.2010

…Das Finanzamt war bemüht diesen Mangel zu sanieren, indem es die Besscheide neuerlich zustellte. Wie aus der Übernahmsbestätigung des Rückscheinkuverts hervorgeht, wurden die Bescheide an das Amt, als RFN XY, Adresse zugestellt. Diese im Rückscheinkuvert versendeten Bescheide wurden über Ersuchen des Unabhängigen Finnazsenates mittels FAX…

UFSW RV/0037-W/07Verfügt der "Bescheid im gemäß §303 BAO wiederaufgenommenen Verfahren" auch die Wiederaufnahme des Gesellschaftssteuerverfahrens?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2007

…stehenden Angelegenheit zu entscheiden hat, zu enthalten. Es bedarf daher im Bescheidspruch der ausdrücklichen Feststellung jenes gesetzlichen Tatbestandes, auf den ein die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens verfügender Bescheid gestützt wird (vgl. VwGH 90/16/0003 1990/06/20). Nach der Bestimmung des § 307 Abs…

UFSW RV/1674-W/08Nichtanerkennung diverser Eingangsrechnungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines bebauten Grundstücks
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.07.2013

…nicht erläutert. Überdies war die A. am Tag der Rechnungslegung - 13. Juni 2005 - auch noch nicht Eigentümerin der gegenständlichen Liegenschaft. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen weist die strittige Eingangsrechnung aber auch formelle Mängel im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG 1994 auf, so dass schon aus…

UFSG RV/0287-G/06Zurückweisung einer Berufung im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO, 1. weil die bekämpfte Erledigung an die als Verfahrenspartei nicht mehr existierende Miteigentumsgemeinschaft ergangen ist; 2. wegen Anführung eines ungültig bestellten Zustellungsempfängers in der Bescheidadressierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2011

… 101 BAO im Wiederaufnameverfahren verhinderte somit die Bescheidwirkung der nach der Außenprüfung ergangenen Erledigungen zur Einkünftefeststellung 1999. 3.3. Ein weiterer Mangel resultiert aus der Zustellung der bekämpften Erledigungen an die X- Wirtschaftstreuhand GmbH. Da der ab 1997 geltende Verwaltervertrag mit der Hausverwaltung XY GmbH…

UFSI RV/0439-I/081. Eine anfangs beabsichtigte, aber tatsächlich nie erfolgte Vermietung einer im September 2002 erworbenen und im Jänner 2006 wieder verkauften Wohnung als steuerliche Liebhaberei; Nichtvorliegen behaupteter Unwägbarkeiten 2. Anders als die Kosten für den Kurs "Fußreflexzonenmassage" waren die Kosten für einen Buchhaltungs­kurs (bei einer Angestellten in der Personalverrechnung) als WK zu berücksichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2012

…Begründung, die zugrundeliegenden Umsatz- und Einkommensteuerbescheide seien rechtswidrig, musste der Erfolg versagt bleiben, weil eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Stammabgabenbescheides im Verfahren betreffend die Anspruchszinsen nicht stattfindet. Der Zinsenbescheid ist an die Höhe der im Bescheidspruch der Stammabgabenbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden (vgl. Ritz, BAO-Handbuch…

UFSW RV/0556-W/08Aus Rechnungen die den Merkmalen des § 11 UStG 1994 nicht entsprechen ist ein Vorsteuerabzug nicht zulässig. Zur Korrektur von Rechnungen im Konkursverfahren ist der ausgewiesene Masseverwalter berufen (und nicht der seinerzeitige Geschäftsführer).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2010

…ihr dargestellten ,nicht nachvollziehbaren Belege' zu keiner Korrektur des Betriebsergebnisses in Anwendung des § 184 BAO in den jeweiligen Jahren geführt haben. Eine Schätzung des Betriebsergebnisses (vor Feststellungen der Bp.) erfolgte mangels Vorlage eines Jahresabschlusses lediglich im Jahr 2002. Zuschätzungen oder Sicherheitszuschläge aus denen erkennbar wäre…

UFSW RV/1361-W/02Sicherheitszuschläge, mangelhafte bzw. unvollständige Losungsgrundaufzeichnungen, Differenzen zwischen Grundaufzeichnungen und dem Kassabuch, Wareneinkaufsdifferenzen gegenüber MIAS-Ausdrucken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2004

…der großen Zahl verschiedener Produkte ist eine Verwechslung zwischen zwei verschiedenen Rebsorten und / oder Jahrgängen trotz größter Sorgfalt nicht auszuschließen. Der Vorwurf grober Mängel, wonach die Inventuren rechnerisch ermittelt und keine körperliche Bestandsaufnahme vorgenommen worden seien, wird aber entschieden zurückgewiesen. Im Rahmen der am 6…

UFSK RV/0496-K/02Strittig ist, ob ein Einkommensteuerbescheid (als Folgebescheid) zielführend mit der Begründung angefochten werden kann, dass der zu Grunde liegende Feststellungsbescheid unrichtig ist. Weiters bilden die auf Grund der Abgabennachforderung an Einkommensteuer ergangenen Anspruchszinsen Gegenstand des Berufungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…lediglich mit dem Argument, dass der ableitende Einkommensteuerbescheid unrichtig sei, weshalb auch die daraus resultierenden Anspruchszinsen für 2002 mit dem Mangel der Rechtswidrigkeit behaftet seien. Anspruchszinsenbescheide sind an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommen- (Körperschaft-) steuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden (Ritz, SWK 2001…

UFSL FSRV/0038-L/10Beschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung gem. § 89 Abs.1 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.04.2010

… 161 Abs.1 FinStrG als rechtwidrig (d.h. mit einem auch im Rechtsbehelfsverfahren nicht sanierbaren essentiellen Mangel behaftet) aufzuheben, und zwar ohne dass dabei auf das Sachvorbringen der Beschwerdeführerin überhaupt eingegangen zu werden brauchte. Der Vollständigkeit halber wird abschließend zu den in der Beschwerde vom…

UFSL FSRV/0033-L/10Beschlagnahme eines Sattelzugfahrzeuges gem. § 89 Abs. 1 FinStrG zur Verfallsicherung wegen widerrechtlicher Kabotage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.03.2010

… 161 Abs.1 FinStrG als rechtwidrig (d.h. mit einem auch im Rechtsbehelfsverfahren nicht sanierbaren essentiellen Mangel behaftet) aufzuheben, und zwar ohne dass dabei auf das Sachvorbringen der Beschwerdeführerin überhaupt eingegangen zu werden brauchte. Der Vollständigkeit halber wird abschließend zu den in der Beschwerde vom…

UFSW FSRV/0096-W/09Antrag auf Ausfolgung einer gemäß § 89 Abs.1 FinStrG beschlagnahmten Ware. Keine Antragslegitimation gemäß § 91 Abs.2 FinStrG der beschwerdeführenden Partei und Vorliegen eines Nichtbescheides.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.10.2009

…zweifelsfreie Verhältnisse geachtet werden, da ansonsten zu einem späteren Zeitpunkt Bedenken auftauchen könnten, ob bzw. gegenüber wem eine behördliche Anordnung überhaupt wirksam wurde. Der Umstand, dass im Bescheidspruch auf die "Rechnung vom 11.6.2008, ausgestellt von der Fa. B. Ltd. für die Fa. A…