…Bescheid herbeigeführt hätten. Die Bw. wendet ein, dass die Begründung von neu hervorgekommenen Tatsachen in Bezug auf das Vorliegen von Luxusimmobilien unrichtig sei. Die Errichtung der EFH wäre bereits in der Steuererklärung 2006 und den folgenden Jahresabschlüssen offengelegt worden. Die Kosten der Errichtung wären somit…
…Seite 4 der Niederschrift über den Verlauf der mündlichen Verhandlung] Dr. RABEL: Meines Erachtens gibt es keine rechtlich nachvollziehbare Begründung für die Versagung des VSt-Abzug. Das FA meint es sei eine Luxusimmobilie und die Rendite sei zu gering. Es sei aber festzuhalten, die Mietrendite…
…ermittelt und festgesetzt worden. Die im Rahmen der Außenprüfung von Seiten der GroßBP vorgelegte Mietzinsberechnung folge einem völlig anderen Konzept. Eine durchschnittliche Renditebandbreite von 2,5-4-5% bei einer Luxusimmobilie sei durchaus marktüblich, wobei die Rendite mit Attraktivität der Lage abnehme. Diese Renditebandbreite werde…
…vorliegen. Es würde sich um eine von der GmbH angemietete Wohnung handeln, welche auch keineswegs eine sog. Luxusimmobilie darstellen würde. Seitens des Amtsvertreters wurde vorgebracht, dass es auch bei einer angemieteten Wohnung sog. außerbetriebliches Vermögen geben könne. Vor allem bei einem Kleinbetrieb sei es nicht…
…am Fremdvergleich orientiert. Diese Miete wurde auch bezahlt. Die Miete wurde anhand eines Gutachtens ermittelt, um den Fremdvergleich sicherzustellen. Schlussendlich handelt es sich keineswegs um eine Luxusimmobilie. Das Gebäude ist weder von Ausstattung als auch von der Lage (22. Bezirk) her besonders repräsentativ. In dieser…
…der Körperschaft- und Umsatzsteuerbescheide 2006-2009 von der Behörde nicht berücksichtigt werden konnten. Die Begründung spricht von der neu hervorgetretenen Tatsache, dass es sich bei den Gebäuden um Luxusimmobilien handelt. Das ist allerdings nicht korrekt. Bereits in der Steuererklärung 2006 der geprüften Gesellschaft wurde offengelegt…
… 281 BAO aus, da im Jahr 2007 eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zur Frage der Unternehmereigenschaft einer Stiftung bei Vermietung von nach den Bedürfnissen der Stifter/Begünstigten angeschafften/errichteten Luxusimmobilien an diese nahestehenden Personen eingebracht wurde. Der Verwaltungsgerichtshof hat zu dieser Thematik mit Erkenntnissen vom 7…
…was der Gutachten auch im gegenständlichen Gutachten anführt). Der VwGH hat in der oben genannten Entscheidung schließlich festgestellt, dass die konkret von der Behörde herangezogene Ermittlung einer marktkonformen Miete (Umkehrung des Ertragswertverfahrens) für Luxusimmobilien, deren Errichtung auf die besonderen Bedürfnisse der künftigen Mieter abgestellt ist…
…gebotene Vereinbarungen für den Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung (in Anbetracht der Tatsache, dass auf die Bedürfnisse der künftigen Nutzer errichtete Luxusimmobilien schwerer verwertbar sind) gefehlt haben, Regelungen zum Schicksal der vom nutzenden Stifter getätigten Investitionskostenbeiträge nicht getroffen wurden und dass die tatsächliche Ausgestaltung nicht der…
…Der Gutachter führt aus, dass am Markt eine auf Verzinsung des eingesetzten Kapitals orientierte Miete bei hohen Investitionskosten nicht erzielbar wäre, da für Luxusimmobilien nicht nur ein eingeschränkter Interessentenkreis, sondern insbesondere auch die Bereitschaft zur Zahlung derartiger Mieten nicht bestehe. Die Bw. (und die Gutachter…
…4.) bestimmt ist und in casu auch auf die persönlichen Bedürfnisse der Gesellschafterin angepasst wurde, als schwieriges Unterfangen erweisen wird. Derartige Luxusimmobilien sind nämlich realistischerweise nicht fremdüblich vermietbar, was zur Folge hat, dass angemessene Mieten am freien Markt nicht zu erzielen sind. Im Zuge der…
Bei der Bezeichnung der Bank handelt es sich um eine sprachliche Unschärfe die SV selbst mit Hinweis auf seine Erinnerung mit dem eingefügten Zwischensatz relativiert wohingegen der übrige Teil der Aussage, die Kontaktaufnahme von Seiten des HW und sein Interesse sowohl an Mobilien als auch…
§ 2 Abs 4 L-VO ausgeschlossen sein. Liebhaberei liegt (nur) dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem "absehbaren" Zeitraum einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn der Betätigung so…
V) Es sei zu berücksichtigen, dass die Investitionen in das berufungsgegenständliche Objekt in dem kurzen abgeschlossenen Zeitraum der Jahre 1995 bis 1998 im Umfang von immerhin S 828.955,00 sehr erheblich seien, der absehbare Zeitraum mindestens 20 Jahre betroffen hätte, und laut der Prognoserechnung…
Das dargestellte Zwischenergebnis kann auch durch allfällige Überschüsse in Folgejahren bis zur Volltilgung des Kredites nicht wettgemacht werden. Im Übrigen ist die angeblich planmäßige Sondertilgung im Jahr 2015 - wie vom Prüfer aufgezeigt - nicht Bestandteil des ursprünglichen Finanzierungsplans gewesen. Daher muss eine allenfalls nachgewiesene Sondertilgung als…
Die Bw haben sich, konfrontiert mit mehreren Möglichkeiten der Finanzierung ihres Engagements, für jene Extremvariante entschieden, welche mit einer USt- Gutschrift aus dem Vorsteuerabzug als einzige "Eigenleistung" der Anleger operiert und den wirtschaftlichen Erfolg der Vermietung gänzlich von Umständen abhängig macht, die einem vorsichtigen und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch Steuerberater, vom - 13. Juli 2006 gegen die Bescheide vom 8. Juni 2006 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für den Zeitraum 1996 bis 2004 und Anspruchszinsen 2000 - 2002 und vom - 18.01.2008 betreffend Umsatzsteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch WTH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf, vertreten durch Mag.M.., betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2000 bis 2003 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…